Lexikon der Optik: Projektor
Projektor, Bildwerfer, Gerät zur optischen Wiedergabe von Projektionsvorlagen in vergrößerter Darstellung auf einer Projektionsfläche, meist einer Bildwand.
Ein P. besteht prinzipiell aus drei Baugruppen, die in ihren Funktionen aufeinander abgestimmt sind.
1) Beleuchtungssystem. Es dient zur ausreichend hellen und gleichmäßigen Ausleuchtung der Vorlage. Das Beleuchtungssystem umfaßt die Lichtquelle und optische Elemente zur Lichtführung, die aus Spiegeln und/oder Linsen, meist asphärischen Kondensorlinsen, bestehen. Bei Verwendung von Kaltlichtspiegeln wird eine zu starke Erwärmung der Projektionsvorlage vermieden, weil solche Spiegel vorwiegend nur das sichtbare Licht reflektieren und weniger die zur Erwärmung führenden Infrarotstrahlen.
2) Positionierung der Projektionsvorlage. Sie sichert die projektionsgerechte Lage im Projektionsstrahlengang. Durch Mechanismen und Steuersysteme kann der Wechsel der Projektionsvorlagen manuell, halbautomatisch oder automatisch erfolgen.
3) Projektionsobjektiv. Dies ist ein optisches System, das für die Belange der Projektion aufgebaut und korrigiert ist. Seine Brennweite bestimmt neben der Projektionsentfernung die Größe des Projektionsbildes. P. besitzen zwecks besserer Anpassung an die jeweiligen Raumverhältnisse vielfach wechselbare Projektionsobjektive oder Vario-Projektionsobjektive mit variabel einstellbaren Brennweiten.
Die Ausführungsarten der P. sind stark unterschiedlich und abhängig von dem Einsatzgebiet und dem Automatisierungsgrad in der Bedienung. Grundsätzlich unterscheidet man Stehbild- und Laufbildprojektoren. Letztere werden auch als Filmprojektoren (Kinematographie) bezeichnet.
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