Lexikon der Optik: Signalleuchte
Signalleuchte, lichttechnische Einrichtung zum Ausstrahlen von Lichtsignalen, die der Nachrichtenübermittlung, der Warnung, der Anweisung u.ä. dienen. S. können ortsfest oder beweglich (fahrzeuggebunden) sein.
Sie spielen eine besondere Rolle in allen Bereichen des Verkehrswesens. Sie sind optisch im allgemeinen als Scheinwerfer ausgebildet, wobei die spezifischen lichttechnischen Anforderungen und die Signalfarben in der Regel international abgestimmt sind.
Beispiele von S. sind Verkehrsampeln (Straßenverkehr), Leuchtfeuer und Seezeichen (Schiffsverkehr) sowie Drehfeuer und Landebahnleuchten (Luftverkehr). Die S. müssen so ausgelegt sein, daß sie an verschiedene Umfeldleuchtdichten oder atmosphärische Bedingungen angepaßt werden können. So muß z.B. das ausgestrahlte Signallicht bei Tag- und Nachtschaltungen innerhalb festgelegter Farbgrenzen bleiben.
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