Lexikon der Optik: Signallicht
Signallicht, sichtbare Strahlung, die von Signalleuchten ausgesandt wird und Informationen als Nachrichten, Warnungen, Anweisungen u.ä. übermittelt. Die Bedeutung der Signalfarben, deren Farbgrenzen und andere lichttechnische Forderungen (z.B. Lichtstärke, -verteilung) sind im Rahmen internationaler Verkehrsabkommen in Übereinstimmung mit Empfehlungen der CIE festgelegt.
Es werden Lichtsignalsysteme mit drei bis fünf Farben empfohlen, um die Gefahr der Verwechslung von S. zu reduzieren. Als Hauptfarben sind Rot, Grün, Weiß und/oder Gelb anzuwenden, und als Nebenfarben können Blau oder Violett verwendet werden. Die Farben Rot und Grün sollen in jedem Signalsystem zwei der verwendeten Farben sein. Bei der Festlegung der Farbörter und der zugelassenen Toleranzen (Farbbereiche) für das S. wird von dem sicheren Erkennen der Farben und den möglicherweise erforderlichen Veränderungen der Lichtstärke zur Anpassung des S. an unterschiedliche Umfeldleuchtdichten und atmosphärische Bedingungen ausgegangen. Die Weite der Farbbereiche für die S. hängt davon ab, welcher Beobachter sie erkennen und bei welchen Fehlsichtigkeiten noch eine Unterscheidbarkeit der S. gewährleistet werden muß.
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