Metzler Philosophen-Lexikon: Apel, Karl-Otto
Geb. 15. 3. 1922 in Düsseldorf
Das Werk A.s steht im Zeichen der entschiedenen
Abwehr skeptischer und relativistischer Angriffe auf die universalen Ansprüche vernünftigen Argumentierens. Seine »transzendentale Sprachpragmatik« versteht A. als eine Erneuerung der Kantischen Transzendentalphilosophie. Im Zuge der sprachkritischen Wende der Gegenwartsphilosophie – Kant habe durch die Sprachvermittlung des Erkennens noch »wie durch Glas hindurchgesehen« – soll der »höchste Punkt« der transzendentalen Reflexion Kants ersetzt werden: An die Stelle des »Ich denke^, das alle meine Vorstellungen muß begleiten können«, tritt die Situation des vernünftig Argumentierenden, der als Angehöriger einer unbegrenzten Kommunikationsgemeinschaft für das von ihm Behauptete allgemeine Geltung beansprucht. Die »letztbegründeten« Regeln des Argumentierens sollen als unhintergehbare Voraussetzung jeder menschlichen Wahrheitssuche wie auch der Begründung moralischer Normen erwiesen werden.
Die weiteren entscheidenden Einflüsse auf A.s Philosophie sind von Heidegger, Wittgenstein und Peirce ausgegangen. Von Heidegger, über den er 1950 in Bonn promoviert, übernimmt A. das »apriorische Perfekt« des »immer schon«, das er in einer neuen Weise ausfüllt: Ebenso, wie unsere Welt immer schon eine sprachlich erschlossene ist, müssen auch die Voraussetzungen des Argumentierens nicht erst hergestellt oder durch Konvention eingeführt werden. Vielmehr sind sie bei jeder Thematisierung schon in Anspruch genommen und bedürfen lediglich der Aufdeckung und Explizierung durch eine »transzendentale Hermeneutik«. Wittgenstein, den nicht zuletzt A. in Deutschland wieder bekannt gemacht hat, liefert das Konzept der Sinnkritik, in dem A. eine Radikalisierung der hermeneutischen Fragestellung sieht. Nicht bloß die Methoden des Verstehens, sondern der Sinn des Gesagten selbst kann zum Problem werden. Die bloße private Überzeugung eines Sprechers, etwas Sinnvolles zu sagen, garantiert nicht schon, daß ihm dies gelungen ist. Ein vermeintlich sinnvoller Satz mag sich dadurch als sinnlos erweisen, daß seine Wahrheit das Sprachspiel, das ihm zugrundeliegt, zerstören würde. Dies gilt A. zufolge etwa für Descartes’ Überlegung, daß alles, was uns wirklich zu sein scheint, bloß unser Traum sein könnte. Die Redewendung »bloß mein Traum« sei »nur im Rahmen eines Sprachspiels sinnvoll, in dem als Paradigma vorausgesetzt wird, daß nicht alles, was als real gilt, bloß mein Traum ist«.
Schon bevor A. die Sinnkritik Wittgensteins entdeckt, hat er sich ausführlich mit der nichtanalytischen Sprachphilosophie auseinandergesetzt. Aus diesen Studien geht 1963 seine Habilitationsschrift hervor (Die Idee der Sprache in der Tradition des Humanismus von Dante bis Vico). 1962 tritt A. in Kiel seine erste Professur an, von der er 1969 nach Saarbrücken wechselt. 1973 erscheint die zweibändige Aufsatzsammlung Transformation der Philosophie, die als A.s Hauptwerk gelten darf.
Während die Auseinandersetzung mit Wittgenstein und Heidegger zu dieser Zeit abgeschlossen ist, bleibt der amerikanische Pragmatist und Semiotiker Peirce stets A.s Kronzeuge. Von Peirce, aus dessen Schriften er eine deutsche Auswahl herausgibt und ausführlich kommentiert (Der Denkweg von Charles Sanders Peirce, 1967/1970), übernimmt A. die Auffassung einer »Dreistelligkeit« der Zeichenrelation zwischen Zeichen, denotiertem Objekt und Interpreten. Jede Verkürzung dieser dreistelligen Relation um eine Stelle führt zu »abstraktiven Fehlschlüssen«, wobei die Abstraktion vom Zeicheninterpreten für A. der Kardinalfehler der modernen Sprachphilosophie im Gefolge des Logischen Empirismus ist. Dabei ist der Interpret für A. nicht im Singular vorstellbar, sondern nur als Angehöriger einer prinzipiell unbegrenzten Interpretationsgemeinschaft, die an die Stelle des transzendentalen Subjekts Kants tritt. Unter idealen Bedingungen würden die Urteile der Gemeinschaft der Interpreten »in the long run« konvergieren (Peirce) und geben zugleich das Kriterium der Wahrheit ab (Konsensustheorie der Wahrheit). – Peirce ist der einzige Philosoph, den A. ausschließlich zustimmend zitiert; inwieweit seine Peirce-Lektüre exegetisch korrekt ist, ist umstritten.
Eine zentrale Rolle für die Widerlegung skeptischer und relativistischer Positionen spielt für A. das Argument vom performativen Widerspruch, von dem er ausgiebig Gebrauch macht. In der Terminologie der Sprechakttheorie ausgedrückt, ist eine Äußerung dann performativ (oder pragmatisch) widersprüchlich, wenn ihr propositionaler Gehalt mit ihrer illokutiven Kraft, also beispielsweise mit ihrem Behauptungscharakter, konfligiert. Performativ widersprüchlich ist für A. etwa die Äußerung »Ich behaupte hiermit, daß Argumentation Gewalt ist«. Hier versucht der Sprecher, einen Geltungsanspruch zu leugnen, den er mit seiner Äußerung notwendig erhoben hat. (Die Theorie der universalen Geltungsansprüche übernimmt A. von Habermas, mit dem er seit Bonner Studienzeiten befreundet ist.) Ein performativer Widerspruch ist somit kein logischer Widerspruch. Vielmehr soll der Sprecher, dem ein performativer Widerspruch vorgeworfen wird, darauf reflektieren, was er gerade tut, indem er etwas behauptet, und er soll die Unverträglichkeit des Behaupteten mit dem performativen Akt des Behauptens und allen seinen Implikationen einsehen. Diese Einsicht ist nur in der Einstellung der »strikten Reflexion« möglich (so A.s Schüler Wolfgang Kuhlmann), nicht aber aus der distanzierten Perspektive des Theoretikers. – Über die Berechtigung der Diagnose eines performativen Widerspruchs können freilich neue Kontroversen entstehen; schon das zitierte Beispiel ist nicht unumstritten. Das Argument vom performativen Widerspruch hat deshalb oft nicht den durchschlagenden Erfolg, den A. sich davon verspricht.
A.s »Letztbegründungsformel« besagt nun, daß als letztbegründet genau diejenigen Voraussetzungen des Argumentierens gelten müssen, die man »nicht ohne aktuellen Selbstwiderspruch bestreiten und zugleich nicht ohne formallogische petitio principii deduktiv begründen kann«. Die Unmöglichkeit einer zirkelfreien Begründung und die Nichtverwerfbarkeit ohne performativen Widerspruch sind also zwei Seiten derselben Medaille. Der neuralgische Punkt – das unvermeidliche Inanspruchnehmen von etwas – soll zum archimedischen werden. Beharrt man dagegen auf einem Begründungsbegriff, der nur die logische Deduktion von Aussagen aus anderen Aussagen zuläßt, so verpaßt man diese Pointe und wird das Letztbegründungsargument gerade nicht als ein Argument für das Vorausgesetzte ansehen.
A.s Programm einer vernünftigen Letztbegründung betrifft die theoretische und die praktische Philosophie gleichermaßen. In der theoretischen Philosophie ist A.s Kontroverse mit dem Popper-Schüler Hans Albert über die Reichweite des Fallibilismus einschlägig. Der vernünftige Sinn der Behauptung, daß menschliche Erkenntnis grundsätzlich fehlbar und somit revidierbar sei, kann für A. nur gerettet werden, wenn der Fallibilismus eingeschränkt wird. Es sei zu unterscheiden zwischen möglichen Gegenständen von Kritik und den Bedingungen der Möglichkeit von Kritik, die nicht selbst wieder als bezweifelbar angesehen werden können. Für die Transzendentalpragmatik reklamiert A. unter Berufung auf Peirce einen »wohlverstandenen« Fallibilismus, den er dem »verabsolutierten« Fallibilismus gegenüberstellt, der durch eine Selbstanwendung als widersprüchlich oder gehaltlos erwiesen werden könne. Allerdings gesteht A. mittlerweile zu, daß aus der notwendigen Inanspruchnahme von Voraussetzungen des Argumentierens noch nicht folgt, daß diese Voraussetzungen schon hinreichend und angemessen expliziert sind. Aussagen über die notwendigen Präsuppositionen des Argumentierens könnten präzisiert und korrigiert werden, allerdings nur in Form von »Sinn-Explikationen unter der Voraussetzung ihrer eigenen Wahrheit«.
Bezüglich des Letztbegründungsanspruchs ist über die Jahre ein Dissens mit Habermas aufgebrochen, der die Rekonstruktion von Argumentationsvoraussetzungen grundsätzlich als fallibel ansieht und mit der Aufdeckung performativer Widersprüche keine transzendentalen Ansprüche verbunden wissen will. A. unternimmt mehrere »Versuche, mit Habermas gegen Habermas zu denken«, die in dem Band Auseinandersetzungen in Erprobung des transzendentalpragmatischen Ansatzes (1998) gesammelt sind, welcher A.s Kontroversen mit anderen Philosophen dokumentiert. In die theoretische Philosophie gehört ferner A.s neben seiner Habilitationsschrift einzige Monographie, eine Studie über Die Erklären-Verstehen^-Kontroverse in transzendental-pragmatischer Sicht (1979).
A. rekonstruiert hier einen traditionsreichen Methodenstreit in den Geisteswissenschaften, nämlich die Frage, wie sich die kausale Erklärung einer Handlung zum hermeneutischen Verstehen der Handlung im Lichte der Gründe des Akteurs verhält.
A.s Beiträge zur praktischen Philosophie nehmen ihren Ausgang von der Diagnose einer paradoxen Problemsituation: Es sei einerseits »das Bedürfnis nach einer universalen, d.h. für die menschliche Gesellschaft insgesamt verbindlichen Ethik« noch nie so groß gewesen wie in der wissenschaftlich-technischen Zivilisation, in der die Reichweite menschlicher Handlungen immer größer wird und mittlerweile die globale Dimension erreicht hat. Andererseits sei die rationale Begründung einer universalen Ethik noch nie so schwierig gewesen wie heute, denn auf der Basis der vorherrschenden wissenschaftlichen Rationalitätskonzepte ließen sich moralische Normen nicht begründen; Moral drohe, wie schon zuvor die Religion, zur Privatsache zu werden. Den Ausweg sieht A. im Übergang zu einem Vernunftkonzept, das dem »Apriori der Kommunikationsgemeinschaft« Rechnung trägt. Die unhintergehbaren Voraussetzungen der Argumentationssituation möchte er auch für die Ethik fruchtbar machen, indem er sie als moralisch gehaltvoll zu erweisen sucht. Gemeinsam mit Habermas entwickelt A. seit 1973, dem Jahr seines Wechsels an die Universität Frankfurt, die sogenannte Diskursethik, eine universalistische Theorie der Moralbegründung, die dem Kantischen Prinzip der Verallgemeinerbarkeit einen neuen Sinn gibt. Kants monologisch durchgeführtes Gedankenexperiment müsse in die kommunikative Praxis zurückgeholt werden. Es gilt folgendes Prinzip: Allein diejenigen Normen sind als gerechtfertigt anzusehen, die in einem freien Diskurs, dessen Ergebnis der Moralphilosoph nicht vorwegnehmen kann, die Zustimmung aller Beteiligten und aller potentiell Betroffenen finden können. Diese Diskursethik ist also eine formalistische Ethik, die keine konkreten inhaltlichen Normen formuliert, sondern nur die Metaregeln des diskursiven Begründungsverfahrens auszeichnet, durch dessen Durchführung die Beteiligten selbst die Gültigkeit vorgeschlagener materialer Normen prüfen können. Diese Diskursethik, die A. im Rahmen des Funkkollegs Praktische Philosophie/Ethik 1980 einem größeren Publikum vorstellen konnte, hat in der deutschen Philosophie lebhafte Kontroversen ausgelöst. Unter anderem ist die Frage aufgeworfen worden, was den rationalen Egoisten motivieren soll, sich an einem Diskurs überhaupt zu beteiligen, in dem ihm gegebenenfalls nachgewiesen werden kann, daß er sich mit seinem Beharren auf partikularen Ansprüchen in einen performativen Widerspruch verwickelt. A. leugnet dieses Problem nicht, besteht aber darauf, daß es keines der Moralbegründung mehr sei. Zwar bedürfe das Eintreten in den Diskurs – wie auch die Bereitschaft, etwas als vernünftig Eingesehenes dann auch zu tun – grundsätzlich einer »willentlichen Bekräftigung«. Für A. ist aber diese nicht erzwingbare »Entscheidung zur Vernunft«, anders als für Popper, kein irrationaler dezisionistischer Akt, sondern die einzige Entscheidung, mit der wir uns selbst richtig verstehen. Der von Popper fingierte Standpunkt außerhalb der Vernunft, von dem aus dieser Akt sich wie eine irrationale Wahl ausnimmt, steht uns nicht zur Verfügung.
Die Ausarbeitung der Diskursethik ist bis heute nicht abgeschlossen. In den letzten Jahren widmet sich A. zunehmend dem Problem der Anwendung der Diskursethik unter historischen und politischen Bedingungen, die gewaltfreie und unverzerrte Kommunikation nicht zulassen. In seiner Aufsatzsammlung Diskurs und Verantwortung (1988) schlägt er vor, die Diskursethik durch einen verantwortungsethischen »Teil B« zu ergänzen, der dem Umstand Rechnung trägt, daß die Verwirklichung einer idealen Kommunikationsgemeinschaft auch auf die strategische Selbstbehauptung bestehender, nicht-idealer Kommunikationsgemeinschaften angewiesen ist. Universalistische Moralprinzipien bleiben in einer wenig moralfreundlichen Lebenswelt allgemein gültig, müssen aber geschichtsbezogen und differenziert angewandt werden.
A. ist selbst ein leidenschaftlicher Diskursteilnehmer. Er geht keinem philosophischen Streit aus dem Weg, in dem es gilt, die universalistischen Ansprüche, die er mit jedem vernünftigen Argument verbunden sieht, gegen skeptische, relativistische und kontextualistische Abwiegelungen zu verteidigen. Aufsehen erregt haben seine Kontroversen mit Odo Marquard, Hermann Lübbe und Hans Albert, aber auch die mit Rorty, Derrida und Lyotard.
Böhler, Dietrich/Kettner, Matthias (Hg.): Reflexion und Verantwortung. Auseinandersetzungen mit Karl-Otto Apel. Frankfurt am Main 2003. – Dorschel, Andreas et al. (Hg.): Transzendentalpragmatik. Frankfurt am Main 1993. – Reese-Schäfer, Walter: Karl-Otto Apel. Hamburg 1990. – Kuhlmann, Wolfgang/Böhler, Dietrich (Hg.): Kommunikation und Reflexion. Frankfurt am Main 1982.
Geert Keil
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