Metzler Philosophen-Lexikon: Searle, John Rogers
Geb. 31. 7. 1932 in Denver/Col.
Eines steht fest: ein Duckmäuser ist S. gewiß nicht. Seine Art, mit pointierten Thesen direkt auszusprechen, was er für intellektuell unredlich, für theoretisch schlecht konzipiert oder gar für blanken Unsinn hält, hat noch jede Debatte, in die er sich eingemischt hat, in einen kontroversen, ja manchmal hitzigen Austausch verwandelt. Und es sind nicht unbedingt Randgebiete der Philosophie, die S. durch seine Arbeiten vorangebracht hat. Seit über 30 Jahren arbeitet S. an einer einheitlichen Theorie der Sprache und des Geistes. Seinen Ruhm begründete er zunächst mit einer der Sprache gewidmeten Untersuchung, nämlich mit Speech Acts. An Essay in the Philosophy of Language (1969; Sprechakte. Ein sprachphilosophischer Essay). Mit dem in diesem Buch erreichten Forschungsstand wies sich S. als der wichtigste Vertreter der Sprechakttheorie aus. Diese Theorie war von dem an der Universität Oxford lehrenden John L. Austin zwischen 1952 und 1955 in einer Vortragsserie entwickelt worden, die nach dem Tod Austins (1960) unter dem Titel How to do things with words (1962; Zur Theorie der Sprechakte) herausgegeben wurde. Austin war neben Peter F. Strawson der philosophische Lehrer von S., nachdem dieser von der University of Wisconsin, wo er von 1949 bis 52 studiert hatte, nach Oxford gewechselt war. Nach dem B.A. in Oxford (1955) unterrichtete S. zwischen 1956 und 1959 am Christ Church-College (Oxford) und schloß sein Studium mit einer Dissertation über Sinn und Referenz (1959) ab. Seit 1959 ist er an der University of California in Berkeley tätig, zunächst als Assistent, dann als außerordentlicher Professor und seit 1967 schließlich als Mills Professor of the Philosophy of Mind and Language. 1964 engagierte sich S. für die Studentenbewegung, wodurch die Nixon-Regierung 1971 bewogen wurde, ihn hinsichtlich der studentischen Unruhen als Berater beizuziehen.
Ein Teil der Veröffentlichungen von S. vor 1969, u. a. auch die Dissertation, ging in Speech Acts ein. Mit Speech Acts legt S. eine Strukturtheorie der Sprechakte vor, d.h., er arbeitet eine Struktur der Sprechakte heraus, die hinsichtlich bestimmter Parameter variieren kann, wobei dadurch die Merkmale der Sprechakte und deren Beziehung bestimmt ist. Wesentliche Parameter eines Sprechaktes sind der propositionale Gehalt und die illokutionäre Rolle, die dieser Gehalt der Sprecherintention nach haben soll. Diese Unterscheidung geht auf Austin zurück, der erkannte, daß mit sprachlichen Akten gleichbleibenden propositionalen Gehalts ganz verschiedene Handlungen ausgeführt werden können und umgekehrt. So läßt sich etwa der illokutionäre Akt des Behauptens (»Sam kommt morgen.«), des Fragens (»Sam kommt morgen?«) oder der Drohung (»[Warte nur,] Sam kommt morgen!«) mit demselben propositionalen Gehalt allein durch Intonation und Einbettung in einen bestimmten Kontext ausführen. Davon verschieden ist der perlokutionäre Akt, also dasjenige, was der Sprecher durch seinen Sprechakt bei dem Hörer bewirkt (es mag sein, daß der illokutionäre Akt einer Drohung als perlokutionärer Akt der Heiterkeitserzeugung beim Hörer mißlingt). Eine Sonderstellung nehmen die performativen Akte ein, in denen die Äußerung dasjenige explizit aussagt, was durch die Sprechhandlung vollzogen wird. Den performativen Akt des Versprechens (»Ich verspreche, daß«) wählt S. als Ausgangspunkt seiner Untersuchungen und arbeitet an ihm neben den bereits genannten Parametern auch für die anderen Sprechakte gültige Bedingungen der Ein- und Ausgabe, Regeln des propositionalen Gehalts, Einleitungsregeln, Aufrichtigkeitsregeln heraus. Zentral sind die sog. »wesentlichen« Bedingungen, also solche, die die illokutionäre Rolle eines Sprechaktes bestimmen. Die wesentliche Regel der Aufforderung ist z.B., daß die Aufforderung als ein Versuch gilt, den Aufgeforderten zu einer bestimmten Handlung zu bewegen; die der Behauptung etwa, daß die Behauptung als Versicherung gilt, daß die geäußerte Proposition eine wirkliche Sachlage darstellt. S. geht bei seinen Analysen primär von den Sprecherintentionen aus, untersucht aber auch die Abhängigkeit der Sprechakte von sozialen Institutionen. Speech Acts hat seit seinem Erscheinen umfassende Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet der Sprachphilosophie und Linguistik angestoßen, was auch darin begründet liegt, daß das Werk über die genannten Themen hinaus die kontroversen Fragen nach der Referenz, der Prädikation und der Ableitbarkeit des Sollens aus dem Sein abhandelt.
Die mit Speech Acts initiierte Forschung führt S. in einer Reihe von Aufsätzen fort, die gesammelt unter dem Titel Expression and Meaning. Studies in the Theory of Speech Acts (1979; Ausdruck und Bedeutung. Untersuchungen zur Sprechakttheorie) erschienen sind. Ein Teil der dort versammelten Aufsätze befaßt sich mit Sprachformen, die sich als besonders hartnäckige Probleme philosophischer oder linguistischer Analyse erwiesen haben. Indirect Speech Acts (1975; Indirekte Sprechakte) untersucht Sprechakte, bei denen der Sprecher über das direkt Gesagte hinaus noch etwas Weiteres andeuten will. Mit den Aufsätzen »The Logical Status of Fictional Discourse« (1975; »Der logische Status fiktionalen Diskurses«) und »Metaphor« (1979; »Metapher«) geht S. Sprachformen an, die keine eigene Sprechaktklasse bilden, darin aber eigentümlich sind, daß wörtliche Satzbedeutung und vom Sprecher gemeinte Äußerungsbedeutung unaufhebbar verschieden sind. Der fiktionale Diskurs unterscheidet sich vom normalen Diskurs dadurch, daß es in ihm keine notwendige Beziehung zwischen Bedeutung und Wahrheit gibt. S. charakterisiert solche Diskursformen daher als »non-serious« (unernst). Hinsichtlich der Metaphern gibt S. zu, zwar gute Gründe gegen die bereits existierenden Metapherntheorien anführen zu können, von seiner eigenen Lösung aber auch nicht restlos überzeugt zu sein. Im Aufsatz »A Taxonomy of Illocutionary Acts« (1975; »Eine Taxonomie illokutionärer Akte«) teilt S. die illokutionären Akte in fünf Klassen ein, nämlich Assertive (wo wir gegenüber anderen aussagen, was der Fall ist), Direktive (wo wir andere dazu zu bewegen versuchen, etwas Bestimmtes zu tun), Kommissive (wo wir uns selbst auf eine bestimmte auszuführende Handlung festlegen), Expressive (wo wir unsere Gefühle und Einstellungen zum Ausdruck bringen) und Deklarationen (wo wir mit unseren Äußerungen Veränderungen in der Welt herbeiführen). Damit verbunden führt S. den wichtigen Begriff »direction of fit« (Ausrichtung) aus. Ein charakteristischer Unterschied zwischen Behauptungen und Befehlen ist etwa, daß Behauptungen eine »Wort-auf-Welt-Ausrichtung« haben, d.h., eine Behauptung mißlingt, wenn die Worte nicht zum Zustand der Welt passen. Dagegen mißlingt ein Befehl, wenn der als herzustellend befohlene Zustand der Welt nicht zu den Worten paßt, d.h. es liegt eine »Welt-auf-Wort-Ausrichtung« vor. Gegen die Annahme völlig kontextfreier Sätze zeigt S. in Literal Meaning (1978; Wörtliche Bedeutung), daß jeder Satz eines »Hintergrunds« bedarf, um verständlich zu sein. »Hintergrund« ist der Begriff für nichtintentionale basale Fertigkeiten und Fähigkeiten, die die Intentionalität des Sprechaktes allererst ermöglichen. In mehreren Rezensionen und Erwiderungen (1972, 1976) kritisiert S. den Großmeister der Linguistik, Noam Chomsky. 1977 tritt S. mit Re-iterating the Differences: A Reply to Derrida auch gegen Jacques Derrida und dessen Konzept des Poststrukturalismus an.
Das Forschungsinteresse von S. konzentriert sich in der Folge vornehmlich auf die Philosophie des Geistes, wenn auch die Bemühung um die Sprachphilosophie immer präsent bleibt, so etwa, wenn er zusammen mit Daniel Vanderveken eine formale Theorie illokutionärer Akte in Foundations of Illocutionary Logic (1985) entwirft. In intellektuellen Foren, wie dem New York Review of Books, vermag S., auch im Kreis von Forschern der »Künstlichen Intelligenz«, Neurowissenschaftlern und Psychologen, erregte Diskussionen durch sein Argument vom »Chinese-Room« (Chinesisch-Zimmer) zu entfachen, das er im Aufsatz »Minds, Brains, and Programs« (1980; »Geist, Gehirn, Programm«) entwickelt hatte. Dieses Argument versucht mit Hilfe eines Gedankenexperiments zu zeigen, daß die These von der Rückführbarkeit semantischer Gehalte auf syntaktische Strukturen unhaltbar ist, eine These, die gerade bei Computerwissenschaftlern und daran sich anschließenden Denkschulen in der Philosophie des Geistes sehr beliebt ist.
Den zweiten Meilenstein in der Theoriebildung nach Speech Acts setzt S. mit Intentionality. An Essay in the Philosophy of Mind (1983; Intentionalität. Eine Abhandlung zur Philosophie des Geistes). Hier entwirft S. eine allgemeine und umfassende Theorie der Sprache und des Geistes, indem er eine Strukturtheorie mentaler Zustände entwickelt. Die für die Sprache zentrale Intentionalität, die S. ja bereits mit Speech Acts hervorgehoben hatte, wird abgeleitet aus der intrinsischen Intentionalität bestimmter mentaler Zustände, deren Gesamtheit Intentionality zu erfassen trachtet. Intentionale Zustände haben eine bestimmte Struktur, nämlich F(p), wobei F den psychologischen Modus eines Zustands und p dessen propositionalen Gehalt bezeichnet. Begriffe wie »Erfüllungsbedingung«, »Ausrichtung«, »Hintergrund« werden von der Sprechakttheorie übernommen und modifiziert dem neuen Rahmen eingepaßt. Mit dem Begriff »Netzwerk«, das die Notwendigkeit der Einbettung eines einzelnen intentionalen Aktes in eine Gesamtheit von Intentionen faßt, schließt S. an holistische Konzeptionen an. Anders als die meisten Theoretiker, die Überzeugungen und Wünsche an die erste Stelle setzen, betrachtet S. die Wahrnehmung und die Handlung als die primären Formen der Intentionalität. Beide Formen sind durch Selbstbezüglichkeit gekennzeichnet. Etwa im Fall der Handlung reicht es nicht aus, daß die beabsichtigte Aktion irgendwie erfolgt, vielmehr ist es zusätzlich erforderlich, daß die Handlung ausgeführt wird, weil die entsprechende Handlungsintention vorhanden ist. Im Gegensatz zu Überzeugungen, die intrinsisch intentional sind, besitzen Äußerungen hinsichtlich ihrer Bedeutung abgeleitete Intentionalität, denn der Sprecher läßt dabei intentional bestimmte Erfüllungsbedingungen anderen Erfüllungsbedingungen aufruhen. Äußert ein Sprecher nämlich z.B. eine Behauptung, dann hat die Äußerung als solche zunächst die Erfüllungsbedingung, daß sie als eine bestimmte Reihe von Worten verstanden wird, die dann als Behauptung die Erfüllungsbedingung haben, einem bestimmten Weltzustand zu entsprechen. Intentionality führt daneben wichtige Begriffe ein, wie etwa »prior intention« (vorausgehende Absicht, d. i. die Absicht, bevor eine Handlung ausgeführt wird), »intention in action« (Handlungsabsicht, d. i. die Absicht, die Teil einer Handlung ist) sowie intentionale Verursachung (eine durch Intentionen angestoßene Kausalität).
Die »prior intention« ist kein hinreichender, kausal determinierender Grund für eine »intention in action«, wie S. im Zuge seiner Konzeption praktischer Rationalität in Rationality in Action (2001) ausgeführt hat. Vielmehr gebe es dazwischen eine wahrnehmbare Kluft, die wesentlich für die Freiheit und die praktische Rationalität des Menschen sei. Gegen die im genannten Buch umrissene »klassische« Konzeption der Rationalität macht S. geltend, daß weder rationale »prior intentions« noch Wünsche und Begehren hinreichend sind, um das Handeln zu determinieren; dazu sei immer eine bewußte Entscheidung nötig. Praktische Rationalität erfordere deshalb ein Subjekt, das mehr als ein (Humesches) Bündel von Wahrnehmungen, Kognitionen und Volitionen sei. Rationality in Action zeigt in seiner Analyse praktischer Gründe, daß entgegen den Annahmen des »klassischen« Modells rationale Entscheidungen keineswegs auf einem konsistenten System von Gründen beruhen müssen, wie sich Rationalität auch nicht wesentlich als Regelfolgen beschreiben läßt. S. betont überdies, Willensschwäche bilde eher die Regel als die bizarre Ausnahme im Handeln. Freilich muß S. einräumen, daß er kein restlos befriedigendes Konzept anbieten kann, wie die von uns als Akteure in Anspruch genommene Freiheit mit der Kausalität der Gehirnzustände zu vereinen ist, die beide Teil rationalen Handelns sind.
S.s Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge knapp und anregend auch für ein größeres Publikum vorzustellen, bewog 1984 die BBC, ihn die Reith Lectures, eine sechsteilige, jeweils halbstündige Radiosendung des BBC halten zu lassen. Diese Gelegenheit erhielt damit nach Bertrand Russell im Jahr 1948 erstmals wieder ein Philosoph. S. skizziert in Minds, Brain and Science. The 1984 Reith Lectures (Geist, Hirn und Wissenschaft) seine Sicht des Zusammenhangs zwischen den Menschen als bewußten Wesen und dem von den Kausalgesetzen determinierten Kosmos. Neben den kritischen Einwänden gegen eine Computertheorie des Geistes, die aus dem Argument des Chinesisch-Zimmers bekannt sind, und dem Nachweis, daß die Sozialwissenschaften keine naturgesetzhaft verfaßten Sachverhalte zum Untersuchungsgegenstand haben, steht die Körper-Geist-Problematik im Zentrum.
S. wendet das hinsichtlich des letztgenannten Themas entwickelte Argument, das sich auch in Intentionality findet, mit gewohnter Direktheit in The Rediscovery of the Mind (1992; Die Wiederentdeckung des Geistes) gegen materialistische und dualistische Theorien des Geistes, die ihm in allen auch noch so modern aufgeputzten Varianten unsinnig erscheinen. Das Körper-Geist-Problem wird von S. geleugnet, weil es ein Ausfluß der falschen Ontologie sei, die in der Philosophie des Geistes seit Descartes vorherrsche. Der Materialismus meint das Bewußtsein als irreduzible Größe leugnen zu müssen, weil er sich in seinem verkappt dualistischen Vorgehen auf einen Blickpunkt der dritten Person festlegt, die der Perspektivität der ersten Person Singular nicht gerecht wird, die konstitutiv für das Bewußtsein ist. Geistige Phänomene wie Bewußtsein oder Intentionalität sind nach S. direkt von der physikalisch-biologischen Struktur des Gehirns verursacht und werden von ihr realisiert, ohne jedoch auf sie reduzierbar zu sein, ebenso wie die Makroeigenschaft des Flüssigseins eines Stoffes von dessen Molekülbewegung und -struktur verursacht wird, ohne darauf reduzibel zu sein. Für S. besteht durch diese direkte Verursachung entgegen der vorherrschenden Meinung kein Anlaß, zwischen neurophysiologischen und intentionalen Zuständen vermittelnde Ebenen anzusetzen. Seine Kritik hat S. in einer Reihe von Rezensionen bekräftigt, die 1995–97 in The New York Review of Books erschienen und 1997 überarbeitet unter dem Titel The Mystery of Consciousness mitsamt den Erwiderungen von Daniel C. Dennett und David J. Chalmers in Buchform publiziert wurden.
In der Philosophie des Geistes vereint S. eine realistische Konzeption der physischen Welt ohne Dualismus oder Reduktionismus mit dem (Selbst-) Bewußtsein und der Intentionalität; parallel dazu betont er in The Construction of Social Reality (1995; Die Konstruktion der gesellschaftlichen Wirklichkeit) die Kompatibilität der sozialen bzw. institutionellen Tatsachen mit der physischen Realität ohne jeden Reduktionismus. Um die Ontologie sozialer Tatsachen klären zu können, greift er in diesem Buch einerseits auf die bereits in Speech Acts eingeführte Unterscheidung zurück zwischen konstitutiven Regeln, die den geregelten Sachverhalt allererst konstituieren, und regulativen Regeln, welche bereits bestehende Sachverhalte regeln. Beispiele für konstitutive Regeln wären Spielregeln, ohne die es das entsprechende Spiel nicht gäbe, während eine Tätigkeit wie etwa das Essen auch ohne die regulativen Benimmregeln möglich sei. Anderseits zieht S. daneben die Konzeption der kollektiven Intentionalität heran, die er in »Collective Intentionality and Action« (1990) entworfen hat. Eine institutionelle Tatsache entsteht S. zufolge aus der kollektiven Akzeptanz einer konstitutiven Regel. Beispielsweise wird aus einem farbig bedruckten Papierstreifen dadurch ein 10-Euro-Schein, daß dieser Papierstreifen kollektiv als 10-Euro-Geldschein akzeptiert wird. Der Papierstreifen erhält durch die kollektive Akzeptanz der konstitutiven Regel Eigenschaften, die er als physischer Gegenstand nicht besitzt, etwa die Eigenschaft, damit etwas einkaufen zu können. Institutionelle Tatsachen können ihrerseits Grundlage für weitere kollektiv akzeptierte konstitutive Regeln sein, woraus sich nach S. beliebig komplexe soziale Sachverhalte erklären lassen. Die normativen Funktionen institutioneller Sachverhalte, das Bestehen der sozialen Realität, erfordern somit kein von der physischen Welt abgekoppeltes Reich der Normen oder Werte, sondern sind ein mit dem Realismus verträgliches Produkt der mehr oder minder direkten Überformung physischer Tatsachen durch die (kollektive) Intentionalität. In Mind, Language and Society. Philosophy in the Real World (1998; Geist, Sprache und Gesellschaft. Philosophie in der wirklichen Welt) hat S. den skizzierten Zusammenhang zwischen seiner Philosophie des Geistes (mit den Schwerpunkten Bewußtsein und Intentionalität), seiner Sprechakttheorie, seiner Sozialontologie und seiner Betonung des Realismus in knapper Form zusammengefaßt. Consciousness and Language (2002) versammelt Aufsätze, die den Zusammenhang zwischen Bewußtsein und Sprache zum Thema haben.
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Ulrich Baltzer
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