Metzler Lexikon Philosophie: Kausalität
(Ursächlichkeit). Der Begriff bezeichnet allgemein das Verhältnis der Verursachung, die Relation von Ursache und Wirkung. K. ist unterschieden vom bloß logischen Zusammenhang von Grund und Folge. Spezieller sind zu unterscheiden (1) die Wirksamkeit, das Verursachen, (2) das Bewirkende, (3) der Zusammenhang von Ursache und Wirkung. Nach der aristotelischen Unterscheidung der Ursachen lassen sich formale, materiale, effiziente und finale Kausalrelationen unterscheiden. Seit der Neuzeit ist für die Naturwissenschaften allein das Konzept der Wirkursächlichkeit von zentraler Bedeutung. Für Kant ist K. eine die Erfahrung ermöglichende Verstandeskategorie mit apriorischer Gültigkeit. K. begegnet nach Kant nicht in der Natur und ist nicht aus der Erfahrung abstrahiert durch Assoziation und Gewohnheit (wie bei Hume), sondern ist eine spontane, synthetische Ordnung des Gegebenen durch die nur dem Denken zugehörige Relation von Ursache und Wirkung. Die Vernunft gibt sich jedoch auch die Idee einer K. aus Freiheit in der intelligiblen, nicht-empirischen Welt. Heute ist der Begriff K. nicht mehr einheitlich zu fassen. Sprachanalytische, logische, wahrscheinlichkeitstheoretische Konzepte treten neben eine Regularitätstheorie der K. Moderne physikalische Theorien, insbesondere die Quantenphysik, sagen kausal indeterminierte, gleichwohl aufeinander bezogene Ereignisse voraus, was schließlich experimentell nachgewiesen wurde. Kausalgesetz, Kausalprinzip.
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Aus dem Handlungserleben heraus verstanden ist K. das Hervorbringen einer Wirkung. Die Übertragung des Begriffs der K. in den Bereich von Prozessen und Vorgängen, die keine Handlungen sind, führt dazu, logische und beobachtbare Charakteristika der Relation zwischen Ursachen und Wirkungen zu bestimmen. Üblicherweise unterscheidet man bei der Analyse der K. folgende Ebenen: die Kausalrelation und Kausalgesetze. Hinzu kommt noch das sogenannte Kausalprinzip, dem zufolge jedes Ereignis eine Ursache hat. – Der Standardauffassung von K. zufolge stehen Ereignisse (»e1 verursacht e2«) in der Kausalrelation, wobei die Wirkung nicht zeitlich vor der Ursache existieren darf (Sukzessionsbedingung). Darüber hinaus sind nur solche beobachtbaren Ereignisabfolgen Kausalrelationen, bei denen die Wirkung regelmäßig und mit Notwendigkeit auf die Ursache folgt. Die Notwendigkeitsbedingung zeigt an, dass Kausalrelationen unter Kausalgesetze fallen müssen (Ereignisse vom Typ E1 verursachen Ereignisse vom Typ E2 unter der Voraussetzung bestimmter Rahmenbedingungen). Die Einschränkung auf theoretisch bestimmbare Rahmenbedingungen ist erforderlich, um die beobachtbaren Unregelmäßigkeiten und »Störfälle« berücksichtigen zu können. Die Notwendigkeitsbedingung wird in dieser Analyse mittels der Allquantifikation über Zeitpunkte und der Generalisierung auf Ereignistypen ausgedrückt (»für alle Ereignisse eines bestimmten Typs und zu allen Zeitpunkten«). – Alternativ zu der mit Sukzessionsgesetzen operierenden Kausalitätskonzeption ist eine modale Analyse der Notwendigkeitsbedingungen entwickelt worden. K. wird dabei im Rahmen der Mögliche-Welten-Semantik unter Rückgriff auf kontrafaktische Aussagen analysiert.
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Literatur:
- E. Koenig: Die Entwickelung des Causalproblems von Cartesius bis Kant. Leipzig 1888
- Ders.: Die Entwickelung des Causalproblems in der Philosophie seit Kant. Leipzig 1890
- J.L. Mackie: The Cement of the Universe. Oxford 1974
- E. Scheibe: Ursache und Erklärung. In: L. Krüger (Hg.): Erkenntnisprobleme der Naturwissenschaften. Köln 1979. S. 253–275
- E. Sosa/M. Tooley (Hg.): Causation. Oxford 1993
- G. H. von Wright. Explanation and Understanding. Ithaca/New York 1971 (dt. Erklären und Verstehen. Frankfurt 1974) – Ders.: Causality and Determinism. New York/London 1974.
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