Metzler Lexikon Philosophie: Kompetenz, kommunikative
beschreibt das fundamentale Regelsystem, das ein Sprecher beherrschen muss, um Sätze in den verschiedenen Äußerungssituationen verwenden zu können. Wie die Linguistik die Sätze als Einheiten der Sprache und Sprachkompetenz als Fähigkeit des Sprechers zur Erzeugung von Sätzen nach Regeln der Grammatik beschreibt, versucht Habermas die Äußerung als elementare Einheit und die k.K. als Fähigkeit zur Äußerung von Sätzen nach pragmatischen Regeln zu bestimmen. Um einen grammatischen Satz hervorzubringen, braucht ein kompetenter Sprecher einzig dem Anspruch auf Verständlichkeit zu genügen. Für die k.K. stellt die Beherrschung des grammatischen Regelsystems nur ein Moment der Kommunikationsfähigkeit dar. Diese umfasst die Fähigkeit eines verständigungsbereiten Sprechers, einen wohlgeformten Satz in Realitätsbezüge einzubetten. Der Sprecher muss dazu (1) seinen Aussageinhalt so wählen, dass er eine Erfahrung oder Tatsache wiedergibt, (2) seine Intention so äußern, dass der sprachliche Ausdruck seine tatsächliche Intention wiedergibt, (3) die Sprechhandlung so ausführen, dass sie die anerkannten Normen erfüllt bzw. den allgemein akzeptierten Formen der Interaktion entspricht. Die k.K. erstreckt sich damit auf die Fähigkeit, die Äußerung in ein Netz von Beziehungen zu verschiedenen Realitätsordnungen einzufügen: (1) in den Bezug zur äußeren Realität, d.h. der Welt des Erfahr- und Wahrnehmbaren, (2) in den Bezug zur inneren Realität dessen, was ein Sprecher als seine Intention ausdrücken möchte, (3) in den Bezug zur normativen Wirklichkeit, d.h. dem kulturell und gesellschaftlich Anerkannten. Mit dieser Einbettung in Realitätsbezüge gehen bestimmte Geltungsansprüche einher: Wie mit der Grammatikalität der Anspruch auf Verständlichkeit verbunden ist, so muss eine gelingende Äußerung für die Beteiligten (1) als wahr gelten, was den Aussageinhalt betrifft, so dass der Hörer das Wissen teilen oder übernehmen kann, (2) als wahrhaftig gelten, was die Absicht der Äußerung betrifft, so dass der Hörer dem Sprecher vertrauen kann, (3) als richtig gelten, soweit sie auf gesellschaftlich anerkannte Erwartungen trifft, so dass der Hörer mit dem Sprecher in diesen Werten übereinstimmen kann. Die k.K. hat der Doppelstruktur der Kommunikation Rechnung zu tragen, die darin besteht, dass Sprecher und Hörer bei jedem Verständigungsversuch auf zwei Ebenen gleichzeitig kommunizieren: Mit jeder Äußerung wird eine personale Beziehung zwischen Sprecher und Hörer hergestellt, die sich sprachlich in (performativen) Formen wie »ich behaupte dir gegenüber, dass...«, »ich verspreche dir gegenüber, dass...« und in den implizit erhobenen Geltungsansprüchen der Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit aufzeigen lässt. Die zweite Ebene stellt der Aussageinhalt dar, d.h. die Erfahrungen und Sachverhalte, über die eine Verständigung gesucht wird. Diese Unterscheidung der Ebenen entnimmt Habermas der Sprechakttheorie von Austin und Searle und beruht auf deren Unterscheidung zwischen dem illokutionären und dem propositionalen Akt.
Literatur:
- J. Habermas: Was heißt Universalpragmatik. In: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt 1984. S. 353 ff.
PP
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.