Metzler Lexikon Philosophie: Logik, deontische
auch Logik des Normativen, Anwendung der formalen Logik auf das Gebiet des Normativen. In Anlehnung an die Modallogik und deren Operatoren (notwendig, möglich, nicht-möglich, kontingent) werden als deontische Operatoren »ist erlaubt«, »ist verboten«, »ist indifferent« eingeführt. Der propositionale Teil einer Normaussage beinhaltet keinen Sachverhalt, sondern ist als Bezeichnung für Handlungstypen zu verstehen. Der Grundbegriff der Deontik ist »p soll sein« (oder »p ist geboten«), der mittels eines logischen Satzoperators »O« (für »obligatorisch«) durch »Op« wiedergegeben werden kann. Der Operator »O« wird formal wie ein Modaloperator behandelt. Er kann definitorisch zurückgeführt werden auf den Operator »P«: Op kann als Abkürzung für »non-p non P« (nicht-p ist nicht erlaubt) verstanden werden. V. Wright wählt als Grundoperator den Operator »P« (für »permissio«) für »erlaubt sein« und führt zwei grundlegende Axiome ein: das Prinzip der Erlaubtheit und das Prinzip der deontischen Distribution. Das Prinzip der Erlaubtheit besagt, dass eine Handlung oder ihr Gegenteil erlaubt ist (Abk.: Pp oder non- Pp); das Prinzip der deontischen Distribution besagt, dass zwei Handlungen p oder q nur dann erlaubt sind, wenn entweder p oder q oder beide erlaubt sind (Abk.: »P(p oder q)« dann und nur dann, wenn »Pp oder Pq«). Als deontische Regel gilt: Wenn »p« und »q« logisch äquivalent sind, so sind auch »Pp« und »Pq« logisch äquivalent. Diese Ersetzungsregel gestattet es, elementare deontische Aussagen, die mit dem Operator »P« beginnen, wechselseitig füreinander einzusetzen, wenn die fraglichen Handlungen durch logisch äquivalente Aussagen beschrieben werden. – Die d. L. dient der Analyse normativer Aussagen, um die Argumentationsstruktur von Handlungsbegründungen und die Rationalität von zielgerichtetem Handeln aufzuzeigen. Im Vordergrund steht die Analyse des formalen Problems, wie normative Aussagen untereinander und mit anderen Aussagen so verknüpft werden können, dass diese Verknüpfung Anspruch auf allgemeine Verbindlichkeit erheben kann. Die d. L. wird in diesem Verständnis als eine Logik präskriptiver Sätze aufgefasst, d.h. die Ausdrücke »es ist geboten, dass...«, »es ist verboten, dass...« werden in einem normativen Sinne verstanden. In einem anderen Verständnis wird die d.L. als deskriptive d. L. aufgefasst, d.h. deontische Aussagen sind als elliptische Feststellungen zu verstehen, in denen vom Gebotensein, Erlaubtsein, Verbotensein seitens irgendwelcher Institutionen oder personaler Autoritäten die Rede ist. Dazu müssten die normsetzenden Mächte (Normquelle) und die Normadressaten mitaufgeführt werden.
Literatur:
- F. v. Kutschera: Einführung in die Logik der Normen, Werte und Entscheidungen. Freiburg/München 1973
- W. Stegmüller: Hauptströmungen der Gegenwartsphilosophie. Bd. II. Stuttgart 1975. S. 156 ff
- H. v. Wright: Handlung, Norm und Intention. Untersuchungen zur deontischen Logik. Berlin u. a. 1977.
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