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Metzler Lexikon Philosophie: Politische Philosophie

Politisches Denken begleitet das politische Handeln seit dessen Anfängen, p. Ph. jedoch setzt eine entwickelte politische und philosophische Kultur voraus. Aufgabe und Gegenstand der p.n Ph. ist die sozialwissenschaftlich orientierte, anthropologisch begründete und ethisch reflektierte normative Kritik der sozialen und politischen Verhältnisse von Gesellschaften. Als Teildisziplin der Philosophie ist sie in ihrem Verhältnis zu den anderen Disziplinen der praktischen Philosophie zu bestimmen: Ethisch reflektiert und als normative Kritik Ethik voraussetzend, erweitert p. Ph. den Kreis des ethischen Fragens. Von der Sozialphilosophie unterscheidet sie sich durch den engeren Bezug auf das politische System und die Politik von Gesellschaften, von der Rechtsphilosophie durch den umfassenderen Gegenstand und die Nähe zur Ethik gegenüber dem faktischen Bezug auf die positive Rechtswissenschaft. Von den Sozialwissenschaften insgesamt und deren eigenen analytischen Theorien (wie Gesellschaftstheorie, politische Theorie, Rechtstheorie) unterscheidet sie sich durch den ethisch reflektierten, kritisch-normativen Anspruch. Durch die Ansetzung der menschlichen Praxis als Grund aller Verhaltensregeln und -normen unterscheidet sie sich von der sich auf religiöse Offenbarung beziehenden politischen Theologie. Die naturrechtliche Tradition der p.n Ph. ist heute deshalb in die Anthropologie zurückgenommen.

(1) Die Rede von p.r Ph. klingt vertraut. Landläufig ist alles irgendwie politisch, also auch die Philosophie. Dann allerdings wird Philosophie insgesamt als politisch verstanden. P. Ph. meint dann Ideologiekritik der Wissensform Philosophie unter dem Gesichtspunkt ihrer »Widerspiegelung« der gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Wissenschaftlichkeit der Philosophie bezieht sich dann auf die Adäquanz ihrer Widerspiegelung, auf ihr Vermögen, die »versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen (zu) zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt« (K. Marx, MEW 1, S. 381). Eine solche Auslegung p.r Ph. als Programm der Ideologiekritik philosophischer Reflexion der gesellschaftlichen Verhältnisse kann Soziologie institutionell formierter Philosophie sein, nicht aber philosophische Wissenschaft. Von p.r Ph. lässt sich sinnvoll nur sprechen als einer Teildisziplin der Philosophie; sie bleibt dabei bezogen auf die sozialen und politischen Verhältnisse sowie deren einzelwissenschaftliche Beschreibung und ist deshalb in sich geschichtlich. – Das Gefüge der praktischen Philosophie bildete sich zwischen Sokrates, Platon und Aristoteles aus. Aristoteles verdanken wir die klassische Einteilung des Systems der theoretischen, praktischen und poietischen Philosophie; er unterschied die praktische Philosophie in Politik, Ethik und Ökonomik. Die Politik bestimmte er dabei als Wissenschaft vom »Guten für den Menschen« (Eth. Nic. 1094b, 1098a). Seinem naturrechtlichen Grundansatz zufolge ist der Mensch als kommunikatives, vernunft- und sprachfähiges Wesen »von Natur aus« auf Gemeinschaft angelegt und angewiesen; die kommunikative und die politische Natur des Menschen gehören zusammen und bestimmen sich wechselseitig. Heißt das Gute für den Menschen formal sein Handeln um der »Glückseligkeit« (Eudaimonie) willen, so ist das politische Gute ein gemeinwohlorientiertes Handeln um der (Glückseligkeit der) Gemeinschaft willen. Höchstes Gut der politischen Gemeinschaft ist die »Autarkie«: die Selbständigkeit der Polis in freier Selbstgesetzgebung nach der Ordnung der (menschlichen) Vernunft. Die politische Selbständigkeit und Freiheit erschien Aristoteles dabei, wie schon Sokrates und Platon, als der faktische wie normative Grund der Möglichkeit individueller Selbständigkeit und Freiheit: Das wahrhaft philosophische Leben setzt nach klassisch-antiker Anschauung wohlgeordnete politische Verhältnisse voraus. Zwar hatte schon Sokrates die mögliche Spannung der philosophischen zur politischen Existenz vorgelebt; wie Platon in der Apologie begriff, hatte er selbst jedoch mit der Anerkennung seiner Verurteilung durch seinen Tod noch seine Einstimmung in die Lebensgesetze der Polis signalisiert. Diese antike Ansetzung eines faktischen wie normativen Vorrangs der politischen Einheit und Gemeinschaft vor dem Individuum und dessen Moralität ist die klassische Herausforderung der p.n Ph. an die Ethik.

Zur antiken Spannung des politischen und philosophischen Lebens trat die religiöse Spannung des Christentums zu den irdischen und somit auch zu den politischen Dingen. Diese entschärfte sich (nach Augustinus) mit der Formierung des christlichen MA. allmählich zu einer keineswegs unproblematischen Unterscheidung der »Zwei Schwerter« von Kirche und Reich. Bei relativer Konstanz der »alteuropäischen« Sozialverfassung blieb der politische Aristotelismus dabei weiterhin tradierbar und blühte mit dem ma. Städtewesen unter christlichem Vorzeichen neu auf (Marsilius von Padua). Erst mit der Entstehung des neuzeitlichen Staates und dessen Übernahme merkantiler Aufgaben, mit der Ausbildung des absolutistischen »Wohlfahrtsstaates« wie der allmählichen Emanzipation der »bürgerlichen Gesellschaft« von diesem monarchisch-paternalistischen Staat änderten sich die Verhältnisse in einer Weise, die die für den politischen Aristotelismus konstitutive Unterscheidung von Haus und Staat, Oikos und Polis aufhob, so dass es zu einem Zusammenbruch des politischen Aristotelismus und einer fundamentalen Umbildung des Systems der praktischen Philosophie und Wissenschaften kam. (2) Der politische Aristotelismus wurde also lange nicht nur als p. Ph., sondern bei seiner Adäquanz und Anschlussfähigkeit an die jeweiligen Sozialverhältnisse lange auch als (korrektur- und ergänzungsbedürftiges) System der praktischen Wissenschaften tradiert. Unter christlichem Vorzeichen jedoch war der klassisch-antike Vorrang der Sozialethik vor der Individualethik stets prekär und fragwürdig. Dabei erwiesen sich die moralischen und religiösen Differenzen zunehmend auch als Politikum. Die konfessionellen Bürgerkriege des ausgehenden MA. und der frühen Neuzeit verlangten nach Schlichtung durch den vom Autoritätsanspruch der konkurrierenden Kirchen und Konfessionen sich emanzipierenden Staat der Neuzeit, der seinen Loyalitätsanspruch auf den bloßen Gehorsam einschränkte und das Gewissen des Einzelnen freiließ. Dieser Staat bedurfte des Entwurfs, der Beschreibung und Rechtfertigung durch eine neue politische Theorie und Philosophie. Die Rechtfertigungsbedürftigkeit politischer Herrschaft wurde dabei zum zentralen Thema der p.n Ph.; sie erörterte es als Legitimitätsproblem und antwortete mit dem vertragstheoretischen Kontraktualismus. Dieser kontraktualistische Neuansatz ist mit seiner Umstellung der Verpflichtungskraft aller Verhaltenserwartungen auf die faktische Selbständigkeit und moralische Selbstverpflichtung des Individuums derart bedeutsam und wirkmächtig geworden, dass man die Geschichte der neuzeitlichen p.n Ph. in ihrer Ganzheit und Einheit als eine Geschichte des Kontraktualismus in dessen diversen Varianten auffassen kann. Klassiker dieses Kontraktualismus sind Hobbes, Locke und Rousseau. Man unterschied Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag, den Zusammenschluss einer Menge einzelner zu einer politischen Einheit und Gemeinschaft von der Institution legitimer Herrschaft in dieser Gemeinschaft. Mit der Formierung des modernen Staats kam es zu einem Aufstieg des positiven Rechts als Instrument der staatlichen Herrschaft, dem ein Aufstieg der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie im System der praktischen Wissenschaften und Philosophie korrespondierte. Indem Kant den »ursprünglichen Vertrag« in die bloße »Idee« eines Urteilskriteriums der Rechtmäßigkeit staatlicher Herrschaft und Gesetzgebung umdeutete, bahnte er die zentrale Bedeutung der Rechtsphilosophie im deutschen Idealismus an. Hegel erörterte das ganze Pensum der überkommenen praktischen Philosophie bald unter dem Titel der »Rechtsphilosophie«. Wirkungsgeschichtlich geriet der liberale Ansatz beim Individuum als Subjekt aller Verpflichtung dabei im Verlauf des 19. Jh. in Deutschland zunehmend in Verruf, während die angelsächsische Diskussion die Tradition des liberalen Kontraktualismus weiter pflegte. In der Gegenwart kam es durch Rawls zu einer neuen Synthese, die intensive Diskussionen bis in die jüngsten Auseinandersetzungen um »Liberalismus« und »Kommunitarismus« hinein auslöste und noch das gegenwärtige Erscheinungsbild der p.n Ph. prägt.

(3) Durch Kants kritische Philosophie wurde die Aufgabe einer Klärung der moralphilosophischen Voraussetzungen und Implikationen des politischen Denkens erneut eindringlich gestellt. P. Ph. gibt dabei einen besonderen Zugang zur Moralphilosophie, insoweit sie geschichtlich konkrete Formationen sozialen Handelns zum Gegenstand hat. Moralphilosophisch rezipiert, gerät sie jedoch nur zum Prüfstein und Anwendungsdiskurs ethischen Fragens. Liest man die Entwicklung der neuzeitlichen p.n Ph. von Hobbes über Kant bis in die Gegenwart als einen Fortschritt in der moralphilosophischen Bestimmung des Politischen, so engt man deren Fragekreis ein. Traditionell fragt die p. Ph. unter der Idee des gerechten und tugendhaft-guten Lebens auch nach der Qualität der Herrschaft und Verfassung, der politischen Kultur, den Institutionen und der Politik einer Gemeinschaft. Dieses Fragen bedarf der Orientierung durch die sozialwissenschaftliche Forschung. Im rechten Verhältnis faktischer Kenntnisse zu normativen Fragen liegt eine besondere Schwierigkeit p.r Ph. Eine einseitig rechts- oder moralphilosophische Auslegung verliert dabei nicht nur den orientierenden Anwendungsbezug der Frage nach dem guten Leben und den entsprechenden Institutionen aus dem Sinn, sondern verdeckt auch die klassisch-politische Herausforderung, einen Vorrang der Sittlichkeit vor der Moralität anzunehmen. Profiliert man derart die Eigenart p.r Ph. gegenüber der Moralphilosophie (als einer möglichen Fragerichtung), so ist abschließend noch die eigene Grundfrage p.r Ph. zu skizzieren.

(4) Die klassische Antike begriff die Frage nach dem gerechten und tugendhaft-guten Leben in der selbständigen und selbstgesetzgebenden Gemeinschaft als Grundfrage der p.n Ph. Die Neuzeit ging vom Selbstbestimmungsanspruch des bürgerlich selbständigen Individuums (als moralisches Subjekt) aus und begriff die Legitimität gesellschaftlicher Ansprüche und politischer Herrschaft gegenüber dem einzelnen als Grundproblem und Grundfrage der p.n Ph. Fragen der Konstitution von Subjektivität und Moralität führten jedoch zu einer komplexeren Anschauung des Verhältnisses der Individuen zu Gesellschaft und Gemeinschaft. Deshalb wurde der Ansatz beim Vorrang der Sittlichkeit im politischen Existentialismus des 20. Jh. auch als Grundfrage nach dem Wesen und Begriff des Politischen reformuliert. So ging Carl Schmitt mit seinem – die Unterscheidung von Freund und Feind als konstituierendem Kriterium hervorhebenden – Begriff des Politischen von der Existenzbedeutung politischer Selbstbestimmung aus und thematisierte diese im Kontext seiner Verfassungstheorie und -politik vor allem an der politischen Gefährdung des Daseins. Hannah Arendt dagegen betrachtete das politische Handeln politischer Subjekte mehr unter einem Identitätsanspruch des politischen Handelns vor der Mitwelt und hob dabei eine Identitätsbedeutung der politischen Gemeinschaft als Ort kommunikativer Selbsterklärung, Bestätigung und Zuschreibung von Identität im Handeln hervor. Damit legte sie den aristotelischen Grundansatz bei der Zusammengehörigkeit der kommunikativen und politischen Natur des Menschen neu aus. In solchen Ansätzen tritt die Eigenart politischer Ethik vor der Moralphilosophie wieder hervor. Die eigene philosophische Fragestellung und Disziplin der p.n Ph. steht und fällt mit der Annahme solcher Existenz- und Identitätsbedeutungen des Politischen für das Individuum.

Literatur:

  • H. Arendt: Vita activa oder Vom tätigen Leben. Stuttgart 1960
  • I. Fetscher/H. Münkler (Hg.): Pipers Handbuch der politischen Ideen. 5 Bde. München 1985/1993
  • V. Gerhardt (Hg.): Der Begriff der Politik. Stuttgart 1990
  • Ders.: Partizipation. Das Prinzip der Politik. München 2007
  • C. Horn: Einführung in die Politische Philosophie. Darmstadt 2003
  • W. Kersting: Die Politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags. Darmstadt 1994
  • R. Mehring: Politische Philosophie. Leipzig 2005
  • H. Ottmann: Geschichte des politischen Denkens. Stuttgart/Weimar 2001 ff.
  • Die Autoren
AA Andreas Arndt, Berlin
AB Andreas Bartels, Paderborn
AC Andreas Cremonini, Basel
AD Andreas Disselnkötter, Dortmund
AE Achim Engstler, Münster
AG Alexander Grau, Berlin
AK André Kieserling, Bielefeld
AM Arne Malmsheimer, Bochum
AN Armin Nassehi, München
AR Alexander Riebel, Würzburg
ARE Anne Reichold, Kaiserslautern
AS Annette Sell, Bochum
AT Axel Tschentscher, Würzburg
ATA Angela T. Augustin †
AW Astrid Wagner, Berlin
BA Bernd Amos, Erlangen
BBR Birger Brinkmeier, Münster
BCP Bernadette Collenberg-Plotnikov, Hagen
BD Bernhard Debatin, Berlin
BES Bettina Schmitz, Würzburg
BG Bernward Gesang, Kusterdingen
BI Bernhard Irrgang, Dresden
BK Bernd Kleimann, Tübingen
BKO Boris Kositzke, Tübingen
BL Burkhard Liebsch, Bochum
BR Boris Rähme, Berlin
BS Berthold Suchan, Gießen
BZ Bernhard Zimmermann, Freiburg
CA Claudia Albert, Berlin
CH Cornelia Haas, Würzburg
CHA Christoph Asmuth, Berlin
CHR Christa Runtenberg, Münster
CI Christian Iber, Berlin
CJ Christoph Jäger, Leipzig
CK Christian Kanzian, Innsbruck
CL Cornelia Liesenfeld, Augsburg
CLK Clemens Kauffmann, Lappersdorf
CM Claudius Müller, Nehren
CO Clemens Ottmers, Tübingen
CP Cristina de la Puente, Stuttgart
CS Christian Schröer, Augsburg
CSE Clemens Sedmak, Innsbruck
CT Christian Tewes, Jena
CZ Christian Zeuch, Münster
DG Dorothea Günther, Würzburg
DGR Dorit Grugel, Münster
DH Detlef Horster, Hannover
DHB Daniela Hoff-Bergmann, Bremen
DIK Dietmar Köveker, Frankfurt a.M.
DK Dominic Kaegi, Luzern
DKÖ Dietmar Köhler, Witten
DL Dorothea Lüddeckens, Zürich
DP Dominik Perler, Berlin
DR Dane Ratliff, Würzburg und Austin/Texas
EE Eva Elm, Berlin
EJ Eva Jelden, Berlin
EF Elisabeth Fink, Berlin
EM Ekkehard Martens, Hamburg
ER Eberhard Rüddenklau, Staufenberg
EWG Eckard Wolz-Gottwald, Davensberg
EWL Elisabeth Weisser-Lohmann, Bochum
FBS Franz-Bernhard Stammkötter, Bochum
FG Frank Grunert, Basel
FPB Franz-Peter Burkard, Würzburg
FW Fabian Wittreck, Münster
GK Georg Kneer, Leipzig
GKB Gudrun Kühne-Bertram, Ochtrup
GL Georg Lohmann, Magdeburg
GM Georg Mildenberger, Tübingen
GME Günther Mensching, Hannover
GMO Georg Mohr, Bremen
GN Guido Naschert, Tübingen
GOS Gottfried Schwitzgebel, Mainz
GS Georg Scherer, Oberhausen
GSO Gianfranco Soldati, Tübingen
HB Harald Berger, Graz
HD Horst Dreier, Würzburg
HDH Han-Ding Hong, Düsseldorf
HG Helmut Glück, Bamberg
HGR Horst Gronke, Berlin
HL Hilge Landweer, Berlin
HND Herta Nagl-Docekal, Wien
HPS Helke Pankin-Schappert, Mainz
HS Herbert Schnädelbach, Berlin
IR Ines Riemer, Hamburg
JA Johann S. Ach, Münster
JC Jürgen Court, Köln
JH Jörg Hardy, Münster
JHI Jens Hinkmann, Bad Tölz
JK Jörg Klawitter, Würzburg
JM Jörg F. Maas, Hannover
JOP Jeff Owen Prudhomme, Macon/Georgia
JP Jörg Pannier, Münster
JPB Jens Peter Brune
JQ Josef Quitterer, Innsbruck
JR Josef Rauscher, Mainz
JRO Johannes Rohbeck, Dresden
JS Joachim Söder, Bonn
JSC Jörg Schmidt, München
JV Jürgen Villers, Aachen
KDZ Klaus-Dieter Zacher, Berlin
KE Klaus Eck, Würzburg
KG Kerstin Gevatter, Bochum
KH Kai-Uwe Hellmann, Berlin
KHG Karl-Heinz Gerschmann, Münster
KHL Karl-Heinz Lembeck, Würzburg
KJG Klaus-Jürgen Grün, Frankfurt a.M.
KK Klaus Kahnert, Bochum
KRL Karl-Reinhard Lohmann, Witten
KS Kathrin Schulz, Würzburg
KSH Klaus Sachs-Hombach, Magdeburg
LG Lutz Geldsetzer, Düsseldorf
LR Leonhard Richter, Würzburg
MA Mauro Antonelli, Graz
MB Martin Beisler, Gerbrunn
MBI Marcus Birke, Münster
MBO Marco Bonato, Tübingen
MD Max Deeg, Cardiff
MDB Matthias Bloch, Bochum
ME Michael Esfeld, Münster
MFM Martin F. Meyer, Koblenz/Landau
MK Matthias Kunz, München
MKL Martin Kleinsorge, Aachen
MKO Mathias Koßler, Mainz
ML Mark Lekarew, Berlin
MLE Michael Leibold, Würzburg
MM Matthias Maring, Karlsruhe
MN Marcel Niquet, Frankfurt a.M.
MQ Michael Quante, Köln
MR Mathias Richter, Berlin
MRM Marie-Luise Raters-Mohr, Potsdam
MS Manfred Stöckler, Bremen
MSI Mark Siebel, Hamburg
MSP Michael Spang, Ellwangen
MSU Martin Suhr, Hamburg
MW Markus Willaschek, Münster
MWÖ Matthias Wörther, München
NM Norbert Meuter, Berlin
OB Oliver Baum, Bochum
OFS Orrin F. Summerell, Bochum
PE Peter Eisenhardt, Frankfurt a.M.
PCL Peter Ch. Lang, Frankfurt a.M.
PK Peter Kunzmann, Jena
PN Peter Nitschke, Vechta
PP Peter Prechtl †
RD Ruth Dommaschk, Würzburg
RDÜ Renate Dürr, Karlsruhe
RE Rolf Elberfeld, Hildesheim
REW Ruth Ewertowski, Stuttgart
RH Reiner Hedrich, Gießen
RHI Reinhard Hiltscher, Stegaurach
RK Reinhard Kottmann, Münster
RL Rudolf Lüthe, Koblenz
RLA Rolf-Jürgen Lachmann, Berlin
RM Reinhard Mehring, Berlin
RP Roland Popp, Bremen
RS Regina Srowig, Würzburg
RTH Robert Theis, Strassen
RW Raymund Weyers, Köln
SD Steffen Dietzsch, Berlin
SIK Simone Koch, Bochum
SP Stephan Pohl, Dresden
SZ Snjezana Zoric, Würzburg
TB Thomas Bausch, Berlin
TBL Thomas Blume, Dresden
TF Thomas Friedrich, Mannheim
TG Thomas Grundmann, Köln
TH Thomas Hammer, Frankfurt a.M.
TK Thomas Kisser, München
TM Thomas Mormann, Unterhaching
TN Thomas Noetzel, Marburg
TP Tony Pacyna, Jena
TW Thomas Welt, Bochum
UB Ulrich Baltzer, München
UT Udo Tietz, Berlin
UM Ulrich Metschl, München/Leonberg
VG Volker Gerhardt, Berlin
VM Verena Mayer, München
VP Veit Pittioni, Innsbruck
VR Virginie Riant, Vechta
WAM Walter Mesch, Heidelberg
WB Wilhelm Baumgartner, Würzburg
WH Wolfram Hinzen, Bern
WJ Werner Jung, Duisburg
WK Wulf Kellerwessel, Aachen
WL Winfried Löffler, Innsbruck
WM Wolfgang Meckel, Butzbach
WN Wolfgang Neuser, Kaiserslautern
WP Wolfgang Pleger, Cochem/Dohr
WS Werner Schüßler, Trier
WST Wolfgang Struck, Erfurt
WSU Wolfgang Schulz, Tübingen
WvH Wolfram von Heynitz, Weiburg

Herausgegeben von Peter Prechtl (†) und Franz-Peter Burkard.

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