Metzler Lexikon Philosophie: Vernunft, theoretische
Spezifizierung des Vernunftbegriffes, die den bestimmten Gegensatz zur praktischen V. darstellt. Th. V. bezeichnet generell – im Unterschied zur bloßen sinnlichen Wahrnehmung – das Ensemble geistiger Vermögen, die das Erkennen prinzipiieren. Praktische V. hingegen ist begründend für das Handeln. Platons Vernunftkonzept ist theoretisch fundiert und orientiert. Im Phaidon (79 a-e) nennt Platon den Verstand resp. th. V. als eigentliches Seelenfundament des Menschen, das die rezeptive Schau der Ordnung des Seins ermöglicht. Im Staat (35–444) unterscheidet er den rationalen Seelenteil (logistikon) vom Mut (thymos) und der Begierde (epithymia), differenziert somit zwischen theoretischer, kontemplativer Rationalität – in die auch die Idee des Guten gehört – und leibabhängigen Seelenteilen (der Vorbedingung der praktischen Rationalität). Der rational-theoretische Seelenteil ist eindeutig den »praktischen« Teilen vorgeordnet, denn nur dem rationalen Seelenteil kommt die Postexistenz zu. Die Seele erkennt am besten nach dem Tode, wenn sie von den praktischen, erkenntnisverstellenden Ansprüchen der leibbedingten Seelenteile – dem muthaften und begierdehaften – getrennt ist (Staat 611c und Phaidon 64–67). – Für Aristoteles ist der tätige Verstand den Gegebenheiten der Sinnlichkeit gegenüber genauso souverän wie der Künstler gegenüber seinem Stoff (de an. 430a ff.). Aristoteles differenziert zwischen th. V. (nous theoretikos) einerseits und praktischer V. (nous praktikos) oder auch praktischem Verstand (dianoia praktike) andererseits (de an. 433 a 13 ff). Die praktische V. ist von der theoretischen durch das Ziel (to telei) geschieden. Die th. V. hat nicht in einem Zweck ihr Prinzip und ist im Gegensatz zur praktischen eine solche, die nicht durch Streben nach Zwecken »bewegt« wird. – Mit Kant erfährt der Vernunftbegriff die letzte neuzeitliche Prägung. Th. V. hat für Kant eine engere und weitere Bedeutung. Im weiteren Sinne ist sie das System aller Prinzipien des Denkens, die die Erkenntnis ermöglichen. Die konstitutiven Denk-Bedingungen der Gegenständlichkeit, die über die Prinzipien der Anschauung hinaus auch noch den Anschauungsgegenstand letztfundieren, nennt er Kategorien. Sie sind Resultat einer Transformation der Urteilsformen (KrV, Transzendentale Deduktion). Kant lehrt, dass die Eigenbestimmtheit des Denkens, die die formale Logik darlegt, zu Bedingungen transformierbar sein müsse, denen jeder Gegenstand zu genügen habe, soll er auch nur als Gegenstand in der Anschauung gegeben werden können. Das Totum der gegenstandskonstitutiven Prinzipien des Denkens heißt bei Kant reiner Verstand. Neben dem Verstand ist th. V. im engeren Sinne der zweite Hauptbestandteil von th.r V. im weiteren Sinne. Auch die Weisen, wie Vernunftschlüsse vollzogen werden, gehören zur Eigenbestimmtheit des Denkens – genauso wie die Urteilsformen. Deshalb können die Schlussarten zu Ideen transformiert werden (KrV, Transzendentale Dialektik). Die drei Ideen sind Seele, Welt und Gott. Die Ideen beziehen sich nicht konstitutiv auf Anschauungsgegenstände, sondern regulativ auf die Erfahrungsoperation des Verstandes. Somit fallen unter die Ideen keine Gegenstände, sondern sie sind vielmehr strukturierend für den Erfahrungsgebrauch des Verstandes. Die jeweilige Vernunftidee projektiert die durchgängige, systematische Einheit der Gegenstände ihrer Sphäre und veranlasst den Verstand, durch stetigen Rückgang zu immer neu empirisch konstatierbaren Bedingungen im empirischen Forschen, diese Einheit nachzuweisen. Aus Gründen der Urteilstheorie, die auch das Fundamentalprinzip der Unbestimmtheit als notwendiges Moment des Urteils aufweist, kann dies aber der Verstand nie realiter leisten. Hält man die Vernunftidee fälschlich für den konstitutiven Begriff eines Gegenstandes, so wird V. dialektisch und gerät in Antinomien. – Im Gegensatz zum unendlichen Streben der praktischen V., alle Realität zu sein, hat für den frühen Fichte die th. V. die Funktion, das Ich gegenüber dem Nicht-Ich zu begrenzen und dadurch als endliche V. auszuweisen (Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre). – In Hegels absoluter Idee ist V. das Totum aller Realität, so dass Rationalität der durchgängige Selbstgegenstand seiner selbst ist. Th. und praktische V. können deshalb als Momente der Selbstentfaltung der einen Idee verstanden werden. Vernunft, Vernunft, praktische.
Literatur:
- H. Albert: Traktat über kritische Vernunft. Tübingen 51991
- H.M. Baumgartner: Endliche Vernunft. Zur Verständigung der Philosophie über sich selbst. Bonn 1991
- W. Flach: Grundzüge der Erkenntnislehre. Würzburg 1994
- K. Konhardt: Die Einheit der Vernunft. Zum Verhältnis von theoretischer und praktischer Vernunft in der Philosophie Kants. Königstein/Ts. 1979
- Gerold Prauss: Kant über Freiheit als Autonomie. Frankfurt 1983
- G. Schönrich: Zeichenhandeln. Untersuchungen zum Begriff einer semiotischen Vernunft im Ausgang von Ch. S. Peirce. Frankfurt 1990
- H. Wagner: Philosophie und Reflexion. München/Basel 31980.
RHI
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.