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Ab wann haben Embryonen Menschenwürde?



Endlich gibt es sie – eine öffentliche Diskussion über Genethik und Embryonenschutz, die den Namen verdient. Lange schien es, als bliebe das Feld jenen selbstgewissen "Moralisten" überlassen, die im Namen angeblich unumstößlicher ethischer Normen eine befruchtete Eizelle grundsätzlich für unantastbar erklären. Da machte die FAZ letzten September James D. Watson zum öffentlichen Buhmann, indem sie einen verkürzten Auszug aus dessen Aufsatzsammlung "A Passion for DNA" in verfälschender Übersetzung ohne Quellenangabe abdruckte. Während der Bundespräsident seine Kritik an dem Mitentdecker der DNA-Struktur noch staatsmännisch verhalten formulierte, sprach der Tübinger Theologe Dietmar Mieth von einer "Ethik des Grauens". Der einstige Zukunftsminister der CDU Jürgen Rüttgers verstieg sich gar zu der Forderung, Watson den Nobelpreis nachträglich abzuerkennen. Dabei hatte dieser großenteils nur Dinge geäußert, die in Deutschland wie anderen westlichen Ländern seit langem juristisch abgesicherte Praxis sind.

Die Gilde der Genforscher ging dagegen in Deckung, weil sie angesichts der medienweiten Kampagne offenbar keine Chance sah, mit rationalen Argumenten durchzudringen. Sie musste vielmehr fürchten, mit jedem Widerspruch nur Öl ins Feuer der allgemeinen Entrüstung zu gießen. Benno Müller-Hill, einem emeritierten Genforscher an der Universität Köln und Watson-Schüler, blieb es überlassen, in einem Artikel in der FAZ zu beklagen, dass offenbar keiner seiner Kollegen den Mut fände, in der allgemeinen Hetzjagd Partei für jenen überragenden Wissenschaftler zu ergreifen, der immerhin eine der größten Entdeckungen dieses Jahrhunderts gemacht hat.

Die Woge der moralischen Verurtei lung erreichte einen neuen Höhepunkt, als das britische Unterhaus Mitte Dezember mit großer Mehrheit erlaubte, Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen zu klonen. Aus diesen sollten sich Gewebe züchten lassen, die Schwerkranken als Organ-Ersatz transplantiert werden könnten. Wieder ging ein fast einhelliger Schrei der Entrüstung durch die Medien, wurde der Ausverkauf der humanen Werte der abendländischen Kultur beschworen. Da war es schon viel, dass Frank Schirrmacher dem britischen Parlament in einem Kommentar in der FAZ bescheinigte, nicht leichtfertig oder aus naivem Fortschrittsglauben gehandelt, sondern eine ernsthafte, verantwortungsvolle Abwägung widerstreitender moralischer Forderungen vorgenommen zu haben; auch er mochte das Ergebnis indes nicht gutheißen.

Dann allerdings geschah ein kleines Wunder. Wenige Tage vor seinem Amtsantritt als Staatsminister für Kultur befasste sich der Philosoph Julian Nida-Rümelin in einem Beitrag für den Berliner Tagesspiegel mit der britischen Entscheidung. Zwar lehnte er sie gleichfalls ab, bestritt aber, dass einem wenige Tage alten Embryo bereits Menschenwürde zukomme; denn er verfüge noch nicht über die entscheidende Voraussetzung dafür, nämlich die Fähigkeit zur Selbstachtung. Das war in doppelter Hinsicht bemerkenswert: Zum einen widersprach erstmals ein ranghoher Vertreter aus der Politik und anerkannter Philosoph öffentlich der herrschenden Meinung in einem wichtigen Punkt; und zum anderen wurde der zentrale Begriff, mit dem die Befürworter eines unbedingten Embryonenschutzes operieren, kritisch hinterfragt.

Der designierte Kultur-Staatsminister bezog zwar die zu erwartenden medialen Prügel, schoß aber scharf zurück – mit dem Vorwurf einer mangelnden Diskussionskultur in Deutschland, in der jedes etwas differenziertere Argument gleich mit ideologischem Feldgeschrei niedergebrüllt werde.

Die heftigste Attacke auf Nida-Rümelin ritt in der "Zeit" der Philosoph Robert Spaemann, der sich bereits als Atomkraft- und Abtreibungsgegner einen Namen gemacht hat. Er warf dem Staatsminister vor, sich gegen das Bundesverfassungsgericht zu stellen, das dem Embryo vom Zeitpunkt der Zeugung an Menschenwürde zuerkenne. Ferner widersprach Spaemann der Verknüpfung von Menschenwürde und der Fähigkeit zur Selbstachtung und reklamierte unbedingten Respekt auch für die befruchtete Eizelle, die sich autonom auf eine erwachsene Menschengestalt entwickle, als Mitglied der Menschheitsfamilie.

Damit schien der Ansatz einer Minderheitenmeinung im Chor der Verfechter einer strikten "Menschheitsethik" wieder einmal erstickt. Doch es kam anders. Eine Woche später meldete sich der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel von der Universität Hamburg ebenfalls in der "Zeit" zu Wort und machte klar, auf welch wackligen Füßen sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als auch die Argumentation Spaemanns stehen. Ein Zellknäuel, das niemals jene Eigenschaften hatte, welche die Würde eines Menschen begründen, und überhaupt zu keinerlei Empfindung fähig ist, könne in einem schweren ethischen Konfliktfall nicht denselben Schutz beanspruchen wie ein Träger dieser Eigenschaften. Diese Aussage belegte Merkel mit einem einfachen Beispiel: Wenn ein Feuerwehrmann bei einem Klinikbrand die Wahl hätte, zehn am Vortag im Reagenzglas befruchtete Embryonen oder einen Säugling zu retten, würde er sich ohne jeden Zweifel für den Säugling entscheiden.

Mit einem zweiten Szenario demonstrierte Merkel, welche absurden Folgen ein absoluter Embryonenschutz hat. Ein Genetiker entnimmt einem im Reagenzglas gezeugten Vierzellen-Embryo mit einer Pipette eine Zelle – etwa für eine Präimplantations-Diagnostik. Da dies nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz verboten ist, besinnt er sich wenige Sekunden später anders und bringt die Zelle zurück in den Verband. Rein medizinisch-biologisch ist damit die alte Situation wiederhergestellt und kein Schaden entstanden.

Doch nach deutschem Recht hat der Genetiker drei schwere Straftaten begangen. Erstens hat er den Vierzellen-Embryo missbräuchlich zu einem anderen Zweck als seiner Erhaltung verwendet, nämlich geteilt. Zweitens hat er, was wesentlich schlimmer ist, einen Embryo geklont; denn aus der abgetrennten Zelle hätte sich ein genetisch identischer Zwilling desjenigen Menschen entwickeln können, der aus den drei verbliebenen Zellen entstanden wäre. Die schlimmste Straftat ist jedoch die dritte: Beim vermeintlichen Beheben des Schadens, dem Zurückstecken der Zelle in den Verband, hat der Genetiker einen Menschen mit Recht auf Leben und Würde getötet – nämlich denjenigen, der aus der abgetrennten Einzelzelle hervorgegangen wäre.

Bisher verstanden es die genethischen Totalverweigerer, mit dem Pathos moralischer Entrüstung Andersdenkende von vornherein zu diskreditieren und so jede unvoreingenommene Debatte zu unterdrücken. Nun da der Diskurs in Gang gekommen ist, bleibt zu hoffen, dass sich die besseren Argumente durchsetzen.

Aus: Spektrum der Wissenschaft 3 / 2001, Seite 14
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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