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Zerstörte Geschichte: Aus dem Boden, aus dem Sinn

Der illegale Handel mit archäologischen Fundstücken boomt. Der Schaden für die wissenschaftliche Erforschung ist immens – dabei bietet die Rechtsprechung bereits genug Mittel, um gegen Raubgräber hart durchzugreifen
Das Unwissen darüber, wie Archäologen arbeiten, mag ein Grund dafür sein, dass Raubgräber und ihre Kunden in der Öffentlichkeit häufig nicht als Kriminelle gelten, sondern als Personen, die sich allenfalls ein Kavaliersdelikt zu Schulden kommen ließen. Denn sind nicht die Großen der Zunft selbst mit ihrem Beispiel vorangegangen? Heinrich Schliemann schmuggelte den Priamos-Schatz aus Troja und entrichtete erst im Nachhinein ein Gebühr; auch gegen Howard Carter, den Entdecker des Tutanchamungrabes, wurden immer wieder Vorwürfe laut, er habe Objekte außer Landes geschafft.

Doch Raubgräber gleichen Brandstiftern, die eine ganze Bibliothek in Schutt und Asche legen, um ein wertvolles Buch zu stehlen. Selbst spektakuläre Kunstschätze sind immer nur Teil eines Archivs und für die Erforschung der Vergangenheit oft nicht wertvoller als ein einfacher Tonbecher. Nur im Fundzusammenhang erhalten sie Bedeutung – als ein informationstragendes Element von vielen. …
  • Weiterführende Literatur

F. Fechner, Rechtlicher Schutz archäologischen Kulturguts. Regelungen im innerstaatlichen Recht, im Europa- und Völkerrecht sowie Möglichkeiten zu ihrer Verbesserung. Tübinger Schr. Internat. u. Europ. Recht 25 (Berlin 1991).

R. Fischer zu Cramburg, Das Schatzregal. Veröfftl. Ges. f. Hist. Hilfswiss. 6 (2001).

M. Flashar (Hrsg.), Bewahren als Problem. Schutz archäologischer Kulturgüter (Freiburg im Breisgau 2000).

P. Haupt u.a., Raubgräber und Internet. Arch. Nachrichtenbl. 9, 1/2004, 3-16.

W.-D. Heilmeyer, J.C. Eule, Illegale Archäologie? Internationale Konferenz über zukünftige Probleme bei unerlaubtem Antikentransfer, 23. - 25.5.2003 in Berlin, aus Anlass des 15. Jahrestages der Berliner Erklärung (Berlin 2004)

H.-G. Horn, Fragen und Antworten zur Bodendenkmalpflege – Ein Kursbuch. Schriften des Deutschen Nationalkomitee für Denkmalpflege 66 (2002).

H. G. Horn, Da muss man doch was tun …. Von redlichen und unredlichen Helfern in der Bodendenkmalpflege. In: Landesausstellung 2005, 228-237.

E. Keller, Raubgrabungen mit der Metallsonde – zur Situation in Bayern. Mittbl. Ges. Arch. Bayern 1991, 6-11.

A. Koch, Schatzsuche, Archäologie und Strafrecht – Strafrechtliche Aspekte sog. "Raubgräberei", in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2006, S. 557-560.

E. G. Kriesch, W. Eberl u.a., Gegen die Raubgräber. Schriften des Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz 53 (1997).

Metal Detecting and Archaeology in England (London 1995).

J. C. Moesgeard, Le détecteur à métaux: les expériences danoise et anglaise. In: Les nouvelles de l’archéologie, no 79, 2002, 57-61.

T. Otten, Der archäologische Fund. Bemerkungen zum Fundrecht und Schatzregal. In: Dem Erbe verpflichtet. 100 Jahre Kulturlandschaftspflege im Rheinland = Festschrift 100 Jahre Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (2006) 285-308.

W. Zanier, Metallsonden – Fluch oder Segen für die Archäologie? Zur Situation der privaten Metallsucherei unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse. Ber. Bayer. Bodendenkmalpflege 39/40, 1998/99, 10-55.

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