Biologische Waffen
Manche Staaten, aber auch terroristische Gruppen zeigen wachsendes Interesse an Bakterien und Viren als relativ billigen Mitteln für Kriegführung und Erpressung. Nur strengere Maßnahmen zur Rüstungskontrolle werden den drohenden Einsatz solcher Massenvernichtungswaffen verhindern.
Aus einer Laune heraus fragte ich im Frühjahr 1995 einen Freund, wovor er mehr Angst habe: vor dem Angriff mit einer biologischen oder dem mit einer chemischen Waffe. Er sah mich verständnislos an und entgegnete: "Ehrlich gesagt habe ich Angst vor Alzheimer." Wir mußten lachen; offenbar ging meine Frage ins Leere. In einer zivilisierten Gesellschaft braucht man sich über so etwas nicht den Kopf zu zerbrechen.
Einen Tag darauf, am 20. März, setzten zunächst unbekannte Täter das Nervengas Sarin in der Untergrundbahn von Tokio frei; zwölf Menschen starben, 5500 wurden verletzt – und das in Japan, einem der sichersten Länder der Welt. Was am Vortag noch wie eine müßige Spekulation geklungen hatte, war urplötzlich zur schrecklichen Tatsache geworden.
Daß durch den Giftgas-Anschlag in Tokio nicht Tausende starben, lag an einer Verunreinigung des Wirkstoffs. Ein winziger Tropfen reines Sarin wirkt durch Hautkontakt oder das Einatmen seiner Dämpfe innerhalb weniger Minuten tödlich. Wie alle Nervengifte blockiert diese ursprünglich als Kampfstoff in den dreißiger Jahren in Deutschland entwickelte Substanz (chemisch Methylfluorophosphorsäure-isopropylester, C4H10FO2P) die Acetylcholinesterase, ein Enzym, das für die Weiterleitung von Nervenimpulsen nötig ist.
Die für den Terrorakt verantwortliche Geheimsekte Aum Shinrikyo ("Höchste Wahrheit") arbeitete auch an der Züchtung gefährlicher Mikroorganismen. Ist bereits ein chemischer Angriff furchtbar, so sind biologische Waffen ein noch schlimmerer Alptraum, denn Bakterien und Viren sind ansteckend und fortpflanzungsfähig. Wenn sie in die Umwelt gelangen, können sie sich vermehren und im Gegensatz zu jeder anderen Waffe ihr Vernichtungspotential mit der Zeit vervielfachen (siehe Kasten auf Seite 71).
Manche biologischen Substanzen lassen Menschen nur erkranken, andere wirken tödlich. Am Ebola-Virus zum Beispiel sterben binnen einer Woche bis zu 90 Prozent der Infizierten. Die Bindegewebe verflüssigen sich, aus jeder Körperöffnung rinnt infektiöses Blut. Im Endstadium werden die Opfer von Krämpfen geschüttelt und sterben unter gräßlichen Zuckungen.
Die Krankheit läßt sich weder behandeln noch heilen. Selbst der Ansteckungsmechanismus ist unklar: ob durch engen Kontakt mit Opfern sowie ihren Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen oder durch bloßes Einatmen der Luft in ihrer Nähe. Kürzliche Ebola-Ausbrüche in Zaire zwangen zur Absperrung ganzer Landstriche, bis die Seuche von selbst verebbte (Spektrum der Wissenschaft, August 1995, Seite 38).
Um so schrecklicher ist der Gedanke, Individuen oder gar Staaten könnten einander mit solchen Viren absichtlich attackieren. Im Oktober 1992 war Shoko Asahara, der Führer der japanischen Aum-Sekte, mit 40 Anhängern nach Zaire gereist – angeblich, um bei der Behandlung von Ebola-Opfern zu helfen. Doch die wahre Absicht der Gruppe war vermutlich, wie der Ständige Untersuchungsausschuß des US-Senats am 31. Oktober 1995 konstatierte, das Beschaffen und Kultivieren von Virusproben zur Herstellung einer biologischen Waffe (Bild 2).
Für das Interesse, Killerorganismen zu dunklen Zwecken zu beschaffen, gibt es auch Beispiele aus den Vereinigten Staaten. Am 5. Mai 1995, sechs Wochen nach dem Anschlag in der U-Bahn von Tokio, bestellte Larry Harris, ein Labortechniker aus Ohio, bei einer Firma für biomedizinische Produkte den Beulenpest-Bazillus Yersinia pestis; die Firma, American Type Culture Collection in Rockville (Maryland), nahm die Bestellung ohne weiteres entgegen.
Harris machte sich erst verdächtig, als er nach vier Tagen noch einmal anrief und wissen wollte, wo denn seine Sendung bliebe. Nun wunderte man sich bei der Firma über seine Ungeduld sowie die offenkundige Unkenntnis der Vorsichtsmaßnahmen, die einige Zeit in Anspruch nahmen, und setzte sich deswegen mit Bundesbehörden in Verbindung. Später stellte sich heraus, daß Harris einer weißen rassistischen Organisation angehörte. Im November 1995 bekannte er sich vor einem Bundesgericht des brieflichen Betrugs schuldig.
Um in den Besitz der Pestbakterien zu gelangen, brauchte Harris nicht mehr als eine Kreditkarte und einen gefälschten Briefkopf. Unter anderem dieses Vorfalls wegen wurde im April 1996 ein Antiterrorrismus-Gesetz verabschiedet, das die zuständigen Einrichtungen der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control und Prevention) zwingt, Lieferungen ansteckender Erreger schärfer zu kontrollieren.
Was hätte Harris mit den Bakterien angestellt? Er behauptete, Versuche zur Bekämpfung von Ratten geplant zu haben, die angeblich im Irak mit Supermikroben verseucht worden seien. Doch ebensogut hätte er ohne weiteres ein biologisches Arsenal aufbauen können. Aus einer einzigen Bakterie, die sich alle 20 Minuten teilt, werden binnen zehn Stunden eine Milliarde. Aus einem kleinen Fläschchen mit Mikroorganismen läßt sich innerhalb einer Woche eine riesige Menge Kampfstoff entwickeln. Bei einigen Krankheiten, zum Beispiel Milzbrand, kann schon das Einatmen einiger tausend Bakterien – die weniger Platz einnehmen als der Punkt am Ende dieses Satzes – den Tod bedeuten.
Kathleen C. Bailey, frühere Vize-Direktorin der amerikanischen Abrüstungsbehörde, ist nach Besuch mehrerer Biotechnik- und Pharma-Firmen "völlig überzeugt", daß sich ein größeres Arsenal biologischer Waffen mittels Gerät im Wert von nur 15000 Dollar (rund 22000 Mark) in einem Raum von kaum fünf mal fünf Metern herstellen ließe. Man kann relativ risikolos Billionen hochgefährlicher Bakterien züchten; dafür braucht man nicht viel mehr als einen kleinen Braubottich und Proteine als Basis der Bakterienkultur sowie eine Gasmaske und Kunststoff-Schutzkleidung.
Glücklicherweise hat es – nach einem Bericht der US-Behörde für Technikfolgenabschätzung aus dem Jahre 1992 – bisher nur wenige Fälle von biologischem Terrorismus gegeben. So erkrankten im September 1984 etwa 750 Personen, nachdem sie in verschiedenen Restaurants der Stadt The Dalles (Oregon) eingekehrt waren. Zwei Jahre später gestand Ma Anand Sheela vor einem Bundesgericht, daß sie und andere Mitglieder einer Sekte, die mit Anwohnern in Konflikt geraten war, die Salattheken von vier Restaurants mit Salmonellen verseucht hatten; die Bakterien hatten sie in Labors auf dem Gelände der Sekte gezüchtet. Nach zweieinhalb Jahren Gefängnis wurde die Frau – sie war Stabschefin für den Sektenguru Bhagwan Shree Rajneesh gewesen – aus der Haft entlassen und nach Europa abgeschoben.
Auch der kriegerische Einsatz biologischer Waffen ist bisher die Ausnahme. Der erste überlieferte Fall ereignete sich offenbar im 14. Jahrhundert, als eine mongolische Belagerungsarmee vor der Stadt Kaffa – einem Außenposten der italienischen Republik Genua auf der Schwarzmeer-Halbinsel Krim – Pestleichen über die Stadtmauern katapultierte (Spektrum der Wissenschaft, September 1995, Seite 80). Im 18. Jahrhundert, als Großbritannien noch Kolonialmacht in Nordamerika war, soll ein Offizier blatternverseuchte Decken aus einem Krankenhaus an Indianer verteilt haben, um unter den Stämmen eine Epidemie auszulösen. In unserem Jahrhundert gibt es nur einen dokumentierten Fall: Japan setzte in den dreißiger und vierziger Jahren Pestbakterien und andere Erreger gegen China ein.
Doch gegenwärtig tut sich ein mißlicher Widerspruch auf. Einerseits schließen sich mehr Staaten denn je den internationalen Abkommen zur Abschaffung von chemischen und biologischen Waffen an; andererseits stehen immer mehr Länder im Verdacht, sie trotz aller Verträge zu entwickeln. Im Jahre 1980 beschuldigten die USA nur ein einziges Land, die Sowjetunion, die 1972 vereinbarte Biowaffen-Konvention über das Verbot von Entwicklung und Besitz biologischer Waffen zu verletzen. Seitdem ist die Anzahl verdächtiger Staaten erheblich gestiegen.
Im Jahre 1989 berichtete William Webster, Direktor des amerikanischen Geheimdienstes CIA (Central Intelligence Agency), daß "mindestens zehn Staaten" biologische Waffen entwickelten. Bis 1995 waren es nach Quellen des amerikanischen Büros für Technikfolgen-Abschätzung und des US-Senats schon siebzehn, und zwar Iran, Irak, Libyen, Syrien, Nordkorea, Taiwan, Israel, Ägypten, Vietnam, Laos, Kuba, Bulgarien, Indien, Südkorea, Südafrika, China und Rußland. (Die Behauptung russischer Regierungsstellen, ihr Land habe sein biologisches Programm eingestellt, wird von den USA bezweifelt.)
Wachsendes Risiko
Die ersten fünf auf dieser Liste – Iran, Irak, Libyen, Syrien und Nordkorea – bieten angesichts ihres militanten Verhaltens besonderen Anlaß zur Sorge. Beispielsweise hat Irak mittlerweile eingestanden, während des Golfkriegs von 1991 Scud-Raketen mit biologischen Kampfstoffen besessen zu haben. Gemäß einem Bericht des amerikanischen Verteidigungsministeriums an den Kongreß aus dem Jahre 1994 könnte die unsichere Lage in Osteuropa, im Nahen Osten und in Südwestasien weitere Staaten verleiten, biologische und chemische Waffen anzuschaffen.
Für die Dringlichkeit globaler kontrollierter Abrüstung sprechen auch die vielen Szenarien, wonach sich eine große Bevölkerung gegen biologische Angriffe nicht schützen ließe. Impfungen können einigen Krankheiten vorbeugen – aber nur, wenn der Erreger im voraus bekannt ist. Auch Antibiotika wirken nur gegen bestimmte Bakterien. Die Häufigkeit von Infektionskrankheiten nimmt aufgrund neuer, resistenter Bakterienstämme ohnehin weltweit zu; und in der Ära der Biotechnologie lassen sich gezielt Organismen schaffen, gegen die Impfstoffe und Antibiotika wirkungslos sind.
Auch physische Barrieren nützen unter Umständen wenig. Zwar wirken die meisten biologischen Substanzen nicht auf gesunder Haut, so daß Atemmasken und Schutzkleidung meist ausreichenden Schutz bieten; und oft nimmt die Ansteckungsgefahr schon nach kurzer Zeit ab, weil Sonnenlicht und Umgebungstemperatur die Erreger abtöten. Aber gewisse Mikroorganismen halten sich bei gewöhnlichen Umweltbedingungen beliebig lange. Die Insel Gruinard vor der schottischen Küste etwa blieb vier Jahrzehnte mit Milzbrand-Sporen verseucht, seit man dort in den vierziger Jahren biologische Waffen getestet hatte. Im Jahre 1981 bemerkte Rex Watson, der damalige Leiter der britischen chemisch-biologischen Verteidigungsbehörde, hätte man Berlin während des Zweiten Weltkriegs mit Milzbrand-Bakterien (Bacillus anthracis) angegriffen, wäre die Stadt noch immer kontaminiert.
Notgedrungen gewöhnten sich während des Golfkriegs von 1991 viele Israelis daran, Gasmasken zu tragen (Bild 1). Doch daß die Zivilbevölkerung eines ganzen Landes – zumal in den wärmeren Zonen – sich auf diese Weise über Monate oder Jahre schützt, ist kaum vorstellbar. Die Inspektoren der Vereinten Nationen im Irak konnten die Masken bei hohen Temperaturen jeweils kaum länger als 15 Minuten ertragen.
Insbesondere nach dem Golfkrieg sind in der Öffentlichkeit wirkungsvollere Programme zur biologischen Verteidigung gefordert worden. Die Befürworter unterstellen, die dabei neu entwickelten Impfstoffe und Spezialgeräte könnten nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilisten schützen. Doch für beide Gruppen gilt: Wenn ein Angriffsorganismus nicht von vornherein bekannt ist und sich medizinisch nicht wirksam bekämpfen läßt, gibt es praktisch kaum eine Chance (siehe Kasten auf Seite 74).
Die Erfahrungen des Golfkriegs waren sogar in mancher Hinsicht irreführend. Man nahm an, die biologischen Waffen des Irak seien Milzbrand-Bakterien und Botulismus-Toxine (von dem Bakterium Clostridium botulinum freigesetzte Lebensmittelgifte; obwohl Toxine lediglich Produkte von Mikroorganismen sind, werden sie nach der Biowaffen-Konvention von 1972 wie lebende Agenzien behandelt). Da Kontaminationen sowohl mit dem Krankheitskeim wie mit den Giftstoffen sich mit gängigen Impfstoffen und Heilmethoden behandeln lassen, schien der Schutz der unter UNO-Mandat eingesetzten Streitkräfte möglich. Darum ist die Erforschung besserer Maßnahmen gegen diese beiden Kampfmittel zunächst durchaus sinnvoll.
Allerdings darf man nicht außer acht lassen, wie schwierig es ist, weniger bekannte Erreger und Wirkstoffe abzuwehren. Wie will man Vorkehrungen gegen Schadorganismen entwickeln, deren Wesen man noch gar nicht kennt? Zudem wären die Kosten für den Aufbau eines – unvermeidlich beschränkten – nationalen Zivilschutzes gegen biologische und chemische Waffen beachtlich. Ein Bericht der Vereinten Nationen von 1969 schätzte die Ausgaben für das Bereithalten von Gasmasken, Antibiotika, Impfstoffen und anderen Verteidigungsmitteln für die Zivilbevölkerung allein der USA auf mehr als 20 Milliarden Dollar; inflationsbereinigt wären das heutzutage 80 Milliarden Dollar (rund 120 Milliarden Mark).
Schwierig wäre zudem, einen Mikroorganismus auf dem Schlachtfeld rasch zu identifizieren. Unter Umständen ließe sich nicht einmal definitiv feststellen, ob überhaupt ein biologischer Angriff stattgefunden hat oder eine Seuche auf natürliche Weise ausgebrochen ist. Diesem Problem wendet sich das Pentagon neuerdings verstärkt zu (Bild 3).
Im Mai 1994 legte der stellvertretende US-Verteidigungsminister John Deutch einen von verschiedenen Behörden erstellten Bericht über Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen vor. Wie er schrieb, würde insbesondere die Entwicklung von Detektoren für biologische Substanzen nicht genügend vorangetrieben; empfohlen wurde darum, das jährliche Budget von 110 Millionen Dollar zur Entwicklung von Detektoren für biologische und chemische Waffen um 75 Millionen Dollar aufzustocken. Damals finanzierte das Pentagon bereits spezielle Ioneneinfang-Massenspektrometer sowie Geräte zum Aufspalten und Spektroskopieren chemischer Verbindungen mittels Lasern, mit denen man nach charakteristischen Anzeichen gefährlicher Substanzen in der Luft suchen könnte. Die amerikanische Armee hegt die – zugegebenermaßen vage – Hoffnung, auf diese Weise einen Allzweck-Detektor zu finden, der auf einen Schlag komplette Klassen von Krankheitserregern zu identifizieren vermag.
Einstweilen verfolgt das Militär daneben das bescheidenere Ziel, bestimmte Wirkstoffe durch Antigen-Antikörper-Reaktionen aufzuspüren. Das Biological Integrated Detection System (BIDS) versetzt verdächtige Luftproben mit Antikörpern, die spezifisch – allerdings erst nach etwa 30 Minuten – auf bestimmte biologische Wirkstoffe ansprechen.
BIDS vermag derzeit vier potentielle Kampfmittel nachzuweisen: die Erreger von Milzbrand und Beulenpest sowie Botulismus-Toxin und Staphylococcus-Enterotoxin B (ein von bestimmten Kugelbakterien freigesetztes Gift). Laborversuche zum automatischen Nachweis weiterer Stoffe sind im Gange. Doch als Kampfmittel kommen unzählige Mikroorganismen und Toxine in Frage; ob Systeme wie BIDS jemals alle oder wenigstens die meisten identifizieren können, bleibt ungewiß.
Die wirksamste Maßnahme gegen biologische Anschläge ist und bleibt die Vorbeugung. Zu diesem Zweck muß der kommerzielle Austausch von Krankheitserregern besser überwacht und reglementiert werden. Beiden Zielen ist man in den USA durch das Anfang 1996 verabschiedete Antiterrorismus-Gesetz nähergekommen. Zugleich sucht man Krankheiten bereits im Anfangsstadium zu erkennen und einzudämmen – etwa durch das Program to Monitor Emerging Diseases (ProMED; Programm zur Beobachtung aufkommender Krankheiten), das die 3000 Mitglieder starke Federation of American Scientists 1993 vorgeschlagen hat.
Zwar richtet ProMED sich zunächst gegen ausbrechende Krankheiten überhaupt, doch ist man sich dabei auch der Möglichkeit absichtlich verursachter Seuchen bewußt. Deshalb sollen sowohl grundlegende Daten über Epidemien in aller Welt gesammelt als auch ungewöhnliche Krankheitsfälle rasch registriert und Maßnahmen zur Eindämmung vorbereitet werden, etwa Ratschläge für Handel und Touristik. Mit einem solchen Programm würden biologische Anschläge sich wahrscheinlich leichter entdecken lassen, als es derzeit möglich ist.
Außerdem müßte die Biowaffen-Konvention von 1972 durch Verifikationsmaßnahmen – einschließlich Inspektionen vor Ort – verstärkt werden. Anfang Dezember 1996 haben sich die 139 Unterzeichnerstaaten auf ihrer Überprüfungskonferenz in Genf allerdings lediglich darauf geeinigt, bis zum Jahre 2001 ein Kontrollorgan zu schaffen (statt spätestens 1998, wie es die westlichen Staaten wollten); die Entwicklungsländer befürchteten einmal mehr Eingriffe in ihre internen Angelegenheiten.
Weil Biowaffen sich so leicht herstellen lassen, werden einzelne Personen immer internationale Abkommen umgehen können. Doch der Ausschluß solcher Kampfstoffe aus den nationalen Arsenalen dürfte – nebst verschärften Regeln für Erwerb und Transfer von Krankheitserregern – den Zugang erschweren. Verifikation kann zwar niemals absolute Sicherheit gewährleisten; und manche Kritiker behaupten sogar, sie sei pure Zeitverschwendung. Die Befürworter beharren indes darauf, daß die Sanktion eines nachweislichen Verstoßes gegen internationale Vereinbarungen zumindest einen gewissen Abschreckungseffekt hätte. Zudem stützt ein verbessertes global gültiges Abkommen die Verpflichtung aller Staaten, mit solchen Waffen keinen Handel zu treiben.
Es gibt viele Erklärungen, warum biologische Waffen bislang nur selten eingesetzt worden sind. Unter den potentiellen Anwendern waren manche vermutlich mit der Herstellung nicht ausreichend vertraut und befürchteten, sich selbst anzustecken. Außerdem ist die Wirkung biologischer Agenzien von Natur aus unvorhersagbar. Ein Krankheitserreger kann mit der Zeit durch Mutationen schädlicher oder weniger schädlich werden und dadurch die Strategie des Anwenders stören; und weil ein einmal freigesetztes Virus oder Bakterium jeden bedroht, der in das Infektionsgebiet und die Ausbreitungswege kommt, wird es für den Angreifer riskant, Gelände zu verseuchen, das er besetzen möchte.
Noch über allen pragmatischen Bedenken steht ein Motiv, das eigentlich viel mehr Beachtung verdiente: die Abscheulichkeit solcher Waffen. Daß sie völlig ziellos immenses Leid verursachen können, trägt gewiß zu dem tiefsitzenden Ekel bei, den die meisten Menschen vor ihnen empfinden. Erst diese moralische Ächtung erklärt letztlich, warum biologische Waffen kaum je verwendet worden sind. Statt in vermeintlich rationalen Analysen diesen Aspekt auszuklammern oder als nebensächlich abzutun, sollte man die spontane Ablehnung ernst nehmen und nutzen. Vielleicht zögern sogar manche Terroristen, ein Kampfmittel zu gebrauchen, dessen Gräßlichkeit ihr Anliegen in der Öffentlichkeit ein für allemal vollends diskreditieren würde.
Das Gift-Tabu
In Anerkennung solcher Emotionen bezeichnet die Biowaffen-Konvention den Einsatz von Krankheitserregern als "unvereinbar mit dem Gewissen der Menschheit". Die historischen Wurzeln dieses Urteils reichen Tausende von Jahren zurück. (Lange Zeit galten Gift und Krankheit als ein und dasselbe; das lateinische Wort für Gift ist virus; erst im 19. Jahrhundert erkannte man Mikroorganismen als Auslöser von Infektionen.)
In vielen Kulturen war das Vergiften von Lebensmitteln und Brunnen ebenso geächtet wie der Gebrauch vergifteter Waffen. Griechen und Römer verurteilten den Einsatz von Gift im Krieg als Verletzung des ius gentium, des Völkerrechts. Schon 500 Jahre vor unserer Zeitrechnung waren in Indien Giftstoffe und andere als unmenschlich geltende Waffen durch das Manu-Gesetz verboten; tausend Jahre später galt gleiches bei den Sarazenen.
Der niederländische Rechtsphilosoph Hugo Grotius (1583 bis 1645) betonte 1625 diese Verbote in seinem Werk "De jure belli et pacis" (Vom Recht des Krieges und Friedens); tatsächlich wurde sogar in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges, die zu seiner Zeit Europa erschütterten, die Ächtung des Gifts als Kampfmittel weitgehend beachtet.
Wie die fundamentalen zivilisatorischen Tabus von Inzest und Kannibalismus wurde auch die Ächtung des Gifts als Kriegswaffe hin und wieder gebrochen. Daß dies jedoch so selten geschah, liegt wohl vor allem daran, daß der Gebrauch von Gift – wie der englische Jurist Robert P. Ward an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert schrieb – als "Veruntreuung guter Prinzipien" abgelehnt wurde. Denn im Völkerrecht gelte: "Nichts ist ausdrücklicher verboten als der Einsatz vergifteter Waffen" (die Hervorhebung stammt von Ward selbst).
Der Historiker John Ellis van Courtland Moon, Emeritus des State College in Fitchburg (Massachusetts), ist allerdings der Überzeugung, der aufkommende Nationalismus des 18. Jahrhunderts habe die Abneigung gegen Giftwaffen geschwächt. Im Zuge einer "Nationalisierung der Ethik" seien moralische Bedenken in der Außenpolitik immer mehr militärischem Zweckdenken gewichen, und die Nationen wären mehr und mehr versucht gewesen, ihre Kriegsziele mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erreichen.
Tatsächlich schlugen schon Mitte des 19. Jahrhunderts einige militärische Führer den Gebrauch toxischer Waffen vor. Doch erst im Burenkrieg 1899 bis 1902 wandten die Briten großflächiges Ausschwefeln an; und im Ersten Weltkrieg setzten beide Seiten – trotz des Verbots durch die Haager Landkriegsordnung von 1907 – massenhaft Reizstoffe und dann immer neue Giftstoffe ein wie Chlorgas sowie Blau-, Gelb- und Grünkreuz, chemische Verbindungen, die spezifisch bestimmte Organe angreifen. Die Erfahrungen damit waren so erschreckend, daß 1925 das Genfer Protokoll über Bakterien- und Gaskrieg verabschiedet wurde. Das weltweite Entsetzen über Lazarettzüge voller Männer, die blind, mit zerfressener Haut oder verätzten Atemwegen von der Front kamen, und über Bilder von Gasopfern, die mit Schaum vor dem Mund nach Luft rangen und erstickten, spiegelt sich im Text des Protokolls wider: Diese Waffen würden "mit Recht von der allgemeinen Meinung der zivilisierten Welt verurteilt".
In all den Hunderten von Kriegen und sonstigen bewaffneten Auseinandersetzungen seither hat, wie erwähnt, außer Iran kein Land nachweislich biologische Waffen benutzt; und auch chemische wurden, soweit bekannt, nur von Italien bei der Eroberung Abessiniens (Äthiopiens) 1935/36 sowie von Japan im Krieg gegen China (1937 bis 1945) eingesetzt – bis der Irak im ersten Golfkrieg gegen Iran massiv mit solchen Kampfstoffen vorging. Selbst darauf reagierte die internationale Staatengemeinschaft praktisch überhaupt nicht, so daß das Regime unter Saddam Hussein von 1983 bis zum Kriegsende 1988 ungestraft mit Massenvernichtungsmitteln operieren konnte – die Furcht vor einem Sieg der seit 1979 radikal-islamischen Republik Iran dämpfte die Empörung gegen diese vordem universell geächteten Waffen.
Das Stillschweigen zum Vorgehen Iraks hatte üble – freilich vorhersehbare – Folgen. Die USA, die in den sechziger Jahren mit pflanzenschädigenden Mitteln in Vietnam Wälder entlaubt und Ernten vernichtet, aber Anfang der siebziger Jahre die Produktion chemischer Kampfstoffe eingestellt hatten, nahmen Mitte der achtziger Jahre die Forschung auf diesem Gebiet wieder auf. Und obwohl 113 Staaten 1972 die seit 1975 gültige Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung biologischer Waffen und Toxine geschlossen hatten (ergänzt durch das 1978 in Kraft getretene Verbot der Umweltkriegführung), begannen nun weitere Staaten, chemisch und biologisch aufzurüsten. Ironischerweise standen im zweiten Golfkrieg von 1991 vor allem Länder, die zu den Chemiewaffen-Angriffen Iraks geschwiegen hatten, auf dem Schlachtfeld einem chemisch und biologisch gerüsteten Aggressor gegenüber.
Immerhin hat der UNO-Sicherheitsrat nachträglich über den Irak strenge Kontrollen und Sanktionen verhängt: Das Land wurde aufgefordert, seine biologischen Kampfmittel und anderen Massenvernichtungswaffen zu vernichten sowie alle bisherigen Programme zu ihrer Entwicklung offenzulegen. Bisher hat der Irak diese Forderungen nur teilweise erfüllt, und die Inspektoren der UNO dringen noch immer auf vollständige Informationen.
Moralische Ächtung und bindende Verträge
Die Berichte der Vereinten Nationen über Verstöße gegen internationale Vereinbarungen über B- und C-Waffen sind in aller Regel trockene Aufzählungen von Verdachtsmomenten und Befunden und drücken nur selten Empörung aus. Doch allen Ländern und Gruppen, die solche Waffen entwickeln, gebührt unbedingte Ächtung. Unentwegt muß daran erinnert werden, daß zivilisierte Menschen damit weder handeln noch sie gebrauchen. Das Abkommen zwischen den USA und Rußland, ihre Chemiewaffen-Arsenale innerhalb eines Jahrzehnts zu zerstören, ist ein beispielhafter Schritt.
Öffentliche Empörung allein reicht offensichtlich nicht aus. Ebenso wichtig sind Beobachtung und Aufklärung, die Kontrolle inländischer und internationaler Lieferungen von Krankheitserregern sowie stärkere Überwachung von ausbrechenden Krankheiten in aller Welt. Außerdem sind unbedingt Institutionen nötig, die entsprechende Verhaltensweisen und Werte fördern.
Am wichtigsten ist zunächst, daß die Konvention, die sich gegen den Besitz chemischer Waffen richtet, endlich in Kraft tritt. Sie listet schädliche Verbindungen auf, deren Besitz die Unterzeichnerstaaten deklarieren müssen. Im Gegensatz zur Biowaffen-Konvention enthält das Regelwerk umfangreiche Verifikationsbestimmungen – insbesondere über kurzfristig anzusetzende Inspektionen bei Verdacht auf Vertragsverletzungen. Außerdem bietet der Chemiewaffen-Vertrag zusätzliche Anreize, ihm beizutreten, etwa durch gegenseitigen Informationsaustausch und wirtschaftliche Privilegien für die Unterzeichner.
Seit 1993 ist die Chemiewaffen-Konvention von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und am 31. Oktober 1996 von Ungarn als 65. Land ratifiziert worden. Damit kann sie 180 Tage später, also Ende April 1997, in Kraft treten. Eine enttäuschende Rolle spielten dabei die USA: Der Senat hatte kürzlich eine Abstimmung über den Vertrag vertagt – zum Teil, weil man sich nicht über die Verifikationsbestimmungen einigen konnte.
Das Inkrafttreten des Chemiewaffen-Vertrags dürfte auch den laufenden Verhandlungen zur Stärkung der Biowaffen-Konvention mehr Schwung verleihen. Umgekehrt hätte sein Scheitern die Aussicht auf wirksame Verifikationsbestimmungen zu diesem Abkommen verschlechtert; die Folge wäre wahrscheinlich eine globale Weiterverbreitung von beiderlei Kampfmitteln gewesen. Je länger aber diese Waffen existieren, desto mehr geht das Gefühl für ihre Unmenschlichkeit verloren, und desto wahrscheinlicher wird, daß sie auch eingesetzt werden – von Terroristen und regulären Armeen.
Wie sich gezeigt hat, nutzen terroristische Gruppen in der Regel die Waffentypen, die in staatlichen Arsenalen lagern. Wenn das militärische Inventar keine biologischen und chemischen Waffen enthält, sind sie für Untergrundaktivisten vermutlich weniger attraktiv. Dem Terrorismus-Experten Brian M. Jenkins zufolge erwachte das Interesse der japanischen Aum-Sekte an chemischen Kampfstoffen erst durch den irakischen Einsatz solcher Waffen gegen Iran.
Verträge, Verifikationsregeln und globale Überwachung der Weitergabe von Krankheitserregern sind die Instrumente, Attacken mit Seuchen zu verhüten. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch letztlich von der ethisch begründeten Entschlossenheit ab, solche Vorkehrungen zu unterstützen und rigoros durchzusetzen. Erst wenn hinter der rein formalen Ächtung einhelliger moralischer Abscheu steht, braucht die Menschheit biologische Waffen nicht mehr zu fürchten.
Literaturhinweise
- Clouds of Secrecy: The Army's Germ Warfare Tests over Populated Areas. Von Leonard A. Cole. Rowman and Littlefeld, 1990.
– Biological Weapons: Weapons of the Future? Herausgegeben von Brad Roberts. Center for Strategic and International Studies, 1993.
– Biological Warfare in the 21st Century. Von Malcolm Dando. Macmillan, 1994.
– The Eleventh Plague: The Politics of Biological and Chemical Warfare. Von Leonard A. Cole. W.H. Freeman, 1996.
Kasten: Potentielle biologische Kampfmittel
Bacillus anthracis. Verursacht Milzbrand. Werden die Bakterien eingeatmet, treten nach zwei bis drei Tagen erste Symptome auf, die denen einer gewöhnlichen Atemwegsinfektion ähneln. Später folgen hohes Fieber, Erbrechen, Gelenkschmerzen, Atemprobleme sowie innere und äußere Blutungen, die Milz schwillt an und verfärbt sich brandig. Oft tritt der Tod ein. Impfung und Antibiotika schützen bei nicht allzu starker Ansteckung.
Botulismus-Toxin. Die von der Bakterie Clostridium botulinum abgegebenen Giftstoffe verursachen Botulismus (Lebensmittelvergiftung). Zwölf Stunden, manchmal auch erst vier bis sechs Tage oder gar zwei Wochen nach Einatmen oder Verzehr treten als erste Symptome Übelkeit und Durchfall auf, später Schwäche, Benommenheit und Hirnstörungen mit Atemlähmung, oft mit tödlichem Ausgang. Ein Antitoxin vermag manchmal zu helfen.
Yersinia pestis. Verursacht Beulenpest – die im Mittelalter als Schwarzer Tod gefürchtete Seuche. Wenn die Bakterien die Lunge erreichen, treten nach ein bis zwei Tagen rasch schwere Symptome auf, unter anderem Atemnot, Husten, Lungenödem und Fieberdelirium. Unbehandelt verläuft die Krankheit fast immer tödlich. Impfstoffe bieten Schutz, und Antibiotika helfen bei sofortiger Anwendung.
Ebola-Virus. Extrem ansteckend und tödlich. Als biologischer Kampfstoff ist das Virus vermutlich ungeeignet, weil es außerhalb des tierischen oder menschlichen Wirtskörpers nicht stabil sein dürfte. Zu den zwei oder drei Tage nach Ansteckung auftretenden Symptomen gehören plötzliches hohes Fieber, Delirium, extreme Gelenkschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Blutungen aus den Körperöffnungen und Krämpfe, auf die bald der Tod folgt. Gegenmittel sind nicht bekannt.
Kasten: Schutz vor biologischen Waffen
Gasmaske. Die Filter – meist aus Aktivkohle – müssen alle Partikel abfangen, die größer sind als ein Mikrometer (tausendstel Millimeter). Empfehlenswert ist zudem Schutzkleidung, um den Kontakt mit Ausscheidungen, verletzter Haut oder offenen Wunden zu verhindern.
Schutzunterkünfte. Am besten ist ein geschlossener Raum, im Idealfall mit Kunststoff oder einem anderen undurchlässigen Material isoliert und mit gefilterter Luft belüftet.
Dekontamination. Herkömmliche Desinfektionsmittel wie Formaldehyd vermögen Oberflächen zu sterilisieren.
Impfung. Wirkt jeweils nur spezifisch gegen ein bestimmtes biologisches Kampfmittel. Manchmal sind mehrere Impfungen über längere Zeit erforderlich, bis die Immunabwehr zuverlässig greift. Gegen viele Mikroorganismen gibt es keinen Impfschutz.
Antibiotika. Wirken nur gegen nicht-resistente Bakterien (und überhaupt nicht gegen Viren). Gegen einige Erreger müssen die Antibiotika innerhalb weniger Stunden nach der Ansteckung verabreicht werden – noch bevor erste Symptome auftreten.
Nachweissysteme. Bisher sind erst für einige wenige Kampfmittel mobile Geräte von eng begrenztem Nutzen erhältlich. Verfahren, mit denen sich die Anzahl der – insbesondere unter Gefechtsbedingungen – nachweisbaren Mikroorganismen und biogenen Giften erhöhen läßt, sind noch im Forschungsstadium.
Aus: Spektrum der Wissenschaft 2 / 1997, Seite 68
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