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Essay: Bundeswahlgesetz – dritter Versuch

Die neue Vorschrift für die Wahl des deutschen Bundestags ist komplizierter denn je und überaus schlecht formuliert. Aber sie ist nicht mehr ganz so paradox wie ihre Vorläufer und führt endlich zu einer dem Stimmenverhältnis entsprechenden Sitzverteilung.
Stuhl

"Ein Wahlsystem, das ... zulässt, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten führt oder dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, führt zu willkürlichen Ergebnissen und lässt den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den Wahlberechtigten widersinnig erscheinen." So die Entscheidung, mit der das Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 2012 die nur wenige Monate zuvor verabschiedete Neufassung des Bundeswahlgesetzes außer Kraft setzte.

Klarstellung: Hätte das aktuelle Wahlgesetz schon für die Bundestagswahl 2009 gegolten, so hätten nicht nur die 45 Stühle (Bildunterschrift S. 73) für die Ausgleichsmandate zusätzlich eingebaut werden müssen, sondern insgesamt 49. Nach dem neuen Gesetz hätte es nämlich vier Überhangmandate mehr gegeben als nach dem alten.

Das von 1957 bis zur Bundestagswahl 2009 gültige Bundestagswahlsystem war verfassungswidrig und verletzte die Prinzipien der Unmittelbarkeit und Gleichheit der Wahl. Schuld war ein Effekt, der als negatives Stimmgewicht bezeichnet wird. Zusätzliche Stimmen für eine Partei konnten für diese zu einem Sitzverlust führen; umgekehrt konnte ein Stimmenverlust einer Partei einen zusätzlichen Sitz einbringen. ...

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