Damenstifte: Weiblich, geistlich, machtvoll
Die Debatte unserer Tage, mehr Frauen per Gesetz in Spitzenpositionen zu befördern, hätte die ostfränkischen Könige des 10. Jahrhunderts sicher befremdet. Lag ihre Machtstellung doch ohnehin zu einem Gutteil in den Händen ihrer Mütter, Schwestern und Töchter. Um das politische Geschick der weiblichen Familienmitglieder zur vollen Entfaltung zu bringen, hatte bereits 816 die Reichsversammlung in Aachen eine geistliche Institution ermöglicht, von der später insbesondere Otto I. und seine Nachfolger profitierten: Man beschloss die "institutio sanctimonialium", ein Regelwerk für adelige Frauenstifte. Diese stellte eine weitaus weniger strenge Alternative zur Benediktsregel dar. Denn anders als in klösterlichen Konventen mussten die Mädchen und Frauen beim Eintritt in die Stiftsgemeinschaft kein ewiges Gelübde ablegen. Für eine Heirat etwa durften sie austreten. Ebenso war privates Eigentum gestattet ...
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