Organspende: Die Furcht zu geben
Manchmal schlägt ein privater Hilfeakt auch in der Öffentlichkeit Wellen. So etwa, als sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier im Sommer 2010 für einige Wochen aus der Politik zurückzog, um seiner erkrankten Ehefrau eine Niere zu spenden. Dies löste eine heftige Diskussion um die Organspende und das bestehende Transplantationsgesetz aus. Nach geltendem Recht dürfen Lebende nur spenden, wenn sich kein geeignetes Organ von verstorbenen Personen finden lässt. Der Fall Steinmeier machte also einmal mehr deutlich, dass es in Deutschland gravierend an Spenderorganen mangelt, weil zu wenige Menschen einer Entnahme nach ihrem Tod zustimmen.
Vor einigen Wochen ist eine Änderung des Transplantationsgesetzes in Kraft getreten. Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder jetzt regelmäßig fragen, ob diese im Todesfall zur Organspende bereit sind – und ob sie ihre Entscheidung entsprechend dokumentieren. Denn in Deutschland dürfen verstorbenen Menschen nur dann Organe entnommen werden, wenn sie dem zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Die neue Regelung soll mehr Menschen dazu bewegen, einen Spendeausweis zu tragen, auf dem ihre Entscheidung festgehalten ist.
Organmangel ist in Deutschland schon seit Jahren ein Problem, wie in vielen anderen Ländern auch. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warteten im Januar 2012 bundesweit schätzungsweise 12 000 Menschen auf ein Spenderorgan. Im vergangenen Jahr erhielten aber gerade einmal 4054 Patienten eines. Die Folge: lange Wartelisten und viele Patienten, die sterben, bevor ein passendes Organ gefunden ist. Warum sträuben sich so viele Menschen gegen eine Organspende nach dem Tod, die anderen Menschen das Leben retten kann? ...
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