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Interview: "Die Vorgeschichte erkunden"

Gerichtsgutachter sollten nicht nur die Aussage selbst, sondern auch ihre Entstehung untersuchen, mahnt die Rechtspsychologin Renate Volbert von der Berliner Charité. Sonst bestehe vor allem bei Anklage wegen sexuellen Missbrauchs die Gefahr, suggestive Einflüsse zu übersehen.
Rechtsprechung
Frau Professor Volbert, wie häufig sind falsche Beschuldigungen bei Sexualdelikten?
Es kursieren dazu zwar Zahlen, aber die sind nicht sonderlich belastbar. Absichtliche Falschaussagen über sexuellen Missbrauch sind nach meiner Einschätzung eher selten. Solche Quoten unterliegen auch Schwankungen: Wenn die Medien viel über Fälle von Missbrauch oder ­Vergewaltigung berichten, steigt vielleicht auch die Zahl falscher Anzeigen. Wir können natürlich die Ausgänge unserer Gutachten auswerten, aber die Erfahrungen von meinen Kollegen und mir sind nicht repräsentativ. Wir sehen nur einen kleinen Teil der angezeigten Fälle, denn wir werden meist nur dann beauftragt, wenn schon Zweifel an der Aussage bestehen und der Fall besonders schwierig ist.
Wie lautet dann Ihr konkreter Auftrag?
Zu prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass sich eine Aussage auf ein wahres eigenes Erlebnis gründet. Zu diesem Zweck beurteile ich die beiden wichtigsten Alternativhypothesen. Könnte es sich auch um eine absichtliche Falschaussage handeln? Oder könnte sie durch Suggestion entstanden sein? Wenn ich alle relevanten Gegenhypothesen ausschließen kann, lautet das Fazit: Die Aussage basiert mit hoher Wahrscheinlichkeit auf realen Erlebnissen ...

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  • Lektüretipp
Volbert, R.: Beurteilungen von Aussagen über Trauma­ta. Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung. Huber, Bern 2004
Eine praxisnahe Einführung

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