Eltern-Kind-Bindung: Wenn die Kleinen groß werden
18, 20 oder 21 – ab welchem Alter Kinder vor dem Gesetz zu Erwachsenen werden, darüber herrscht weltweit kaum Einigkeit. In allen Ländern der Erde gilt jedoch: Mit der Volljährigkeit des Sprösslings verlieren die Eltern ihre Funktion als Erziehungsberechtigte. In aller Regel ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, bis der Nachwuchs von zu Hause auszieht und auf eigenen Füßen steht. Bis dahin sind Freud und Leid von Eltern und Kindern eng miteinander verbunden: Eine Scheidung der Eltern wirkt sich häufig negativ auf das Wohlbefinden der Kleinen aus, und umgekehrt beeinflussen etwa schulische Erfolge und Misserfolge der Kinder die Gemütslage und Zufriedenheit von Müttern und Vätern.
Diese Verbindung steht jedoch in keinerlei Zusammenhang zu der Anzahl an Kerzen auf der Geburtstagstorte, wie Wissenschaftler in den vergangenen Jahren zeigten: Wohlbefinden und Lebensglück von Eltern hängen offenbar auch dann noch von dem der Kinder ab, wenn diese längst daheim ausgezogen sind, ihr eigenes Geld verdienen und selbst eine Familie gegründet haben ...
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