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Forschung und Nachwuchs in den Hochschulen

Das neue Verständnis von Zielen und Art der wissenschaftlichen Forschung verlangt tiefgreifende Strukturveränderungen an den Universitäten. Nach Versuchen mit größerer Autonomie an einigen Hochschulen vor allem im SPD-regierten Niedersachsen drängen nun die beiden unionsregierten Länder Bayern und Sachsen mit umfassenden Neuerungen nach vorne. Deshalb hat Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers zusammen mit den Landeswissenschaftsministern von CDU und CSU letzten Dezember 18 sogenannte hochschulpolitische Eckpunkte vorgelegt. Auch zwei im November verabschiedete Voten des Wissenschaftsrats zur Förderung des Nachwuchses und zur Forschung in den Hochschulen dürften die Richtung der Reformen vorgeben.

Neben der Lehre zählen Forschung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den drei wichtigsten Aufgaben der Universitäten. An den Anfang seiner zehn "Thesen zur Forschung in den Hochschulen" setzt der Wissenschaftsrat die Einheit von Forschung und Lehre. Damit hält er einerseits an dem von Wilhelm von Humboldt (1767 bis 1835) aufgestellten Ideal der Universitäten fest; andererseits plädiert er aber für organisatorische und zeitliche Entzerrung von Forschungs- und Lehraufgaben. Projektorientierte und disziplinübergreifende Forschungsschwerpunkte und -zentren scheitern nämlich an starr festgelegten Fachbereichen; sie erfordern statt dessen bewegliche Arbeitsgruppen, die sich ohne unmittelbare Auswirkungen auf die Studiengänge neueren Entwicklungen anpassen können. Als Vorbild dient dem Wissenschaftsrat das Modell der Technischen Universität Hamburg-Harburg, die in vier Studiendekanate und sechs interdisziplinäre Forschungsschwerpunkte eingeteilt ist (Spektrum der Wissenschaft, Juli 1995, Seite 110).


Entscheidungsschwache Organe

Das hohe interdisziplinäre Potential der deutschen Hochschulen wird zu wenig genutzt. Dies führt der Wissenschaftsrat zum einen auf "spezifische Hindernisse" des einzelnen Forschenden zurück, ohne diese näher zu definieren. Auf die Gefahr, die daraus für die Profilierung und die internationale Zusammenarbeit der Universitäten erwächst, haben aber schon 1995 zwei Studien zum Berufsbild des Hochschullehrers hingewiesen (Spektrum der Wissenschaft, Mai 1995, Seite 118). Zum anderen werden auf der Ebene der Hochschule Schwierigkeiten in der Organisation als Ursache genannt, vor allem die Entscheidungsschwäche der leitenden Organe. Diese verhindere, daß aus der Grundausstattung ein beträchtlicher Teil der Mittel in einen zentralen Forschungsfonds zur hochschulinternen Vergabe nach Wettbewerbsgesichtspunkten fließen kann. Äußerst dringlich sei aber gerade diese leistungsbezogene Ressourcenverteilung.

Nachdrücklich wird in den Thesen eine Rückbindung der anwendungsorientierten an die mit langem Atem zu betreibende universitäre Grundlagenforschung verlangt. Damit ist der Wissens- und Technologietransfer eng verbunden, für den die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit den neuen Transferbereichen erste Anfänge gemacht hat (Spektrum der Wissenschaft, September 1996, Seite 116). An Fachhochschulen sollen zugunsten von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung die Lehrdeputate von Hochschullehrern befristet reduziert, also auch hier beide Bereiche entkoppelt werden.

Wie in allen neueren Stellungnahmen des Wissenschaftsrates wird in den Papieren zu Forschung und Nachwuchs eine stärkere Teilhabe von Frauen gefordert, doch dazu wird es 1997 auch eine gesonderte Empfehlung geben. Neue Formen der Evaluation von Forschung, der Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie von sogenannten Konsensus-Konferenzen mit dem Ziel, eine bessere Akzeptanz der Forschung in der Öffentlichkeit zu erreichen, sind weitere Punkte, auf welche die Thesen zur Forschung eingehen.


Alternativen zur Habilitation

In seinen ebenfalls zehn Thesen zur Hochschullehrer-Qualifizierung hält der Wissenschaftsrat an einer weiteren, jedoch künftig nur sechsjährigen Qualifizierungsphase nach der Promotion fest. Zusammen mit den im Mai 1995 verabschiedeten "Empfehlungen zur Neustrukturierung der Doktorandenausbildung und -förderung", die eine dreijährige Promotionsphase vorsehen, sollen diese Anstöße erreichen, daß ein Hochschullehrer nicht erst mit mehr als 40, sondern bereits mit etwa 35 Jahren quasi amtsreif ist. Außer eigenem Profil in der Forschung und Kompetenz in der Lehre werden jetzt auch Kenntnisse und Fähigkeiten in der Organisation der Forschung, der akademischen Selbstverwaltung und der Personalführung sowie internationale Erfahrungen verlangt. An der Habilitation hält der Wissenschaftsrat im Prinzip fest, aber er sieht sie jetzt als "nur eine Möglichkeit ... unter anderen". Auch Arbeiten in internationalen Teams und Publikationen in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften können angerechnet werden.

Entscheidend ist, daß Habilitanden nicht mit Stipendien – die den Doktoranden vorbehalten sind –, sondern im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen, also als Assistenten in der Besoldungsgruppe C1, gefördert werden sollen. Hochschullehrer als Mentoren sollen die wissenschaftliche Selbständigkeit des Nachwuchses unterstützen. Vor allem wird es darauf ankommen, die enge Bindung der Qualifikation des Habilitierten an seine Fakultät zu lockern. Entscheidend ist nämlich, ob er den Erwartungen und Bedürfnissen der berufenden Fakultät gerecht wird.


Assistenten mit eigenständiger Forschung?

Damit nähert sich der Wissenschaftsrat freilich nur unzureichend dem angelsächsischen Modell des assistant professor, denn er hält noch immer an der Obhut eines Hochschullehrers fest. Diese schränkt die Eigenständigkeit des Habilitanden gravierend ein, wie der frühere Vorsitzende des Wissenschaftsrates Gerhard Neuweiler feststellt: Die Habilitation habe jede positive Funktion verloren, sei anachronistisch und "zum Aufnahmeritual in die Zunft der am Ort tätigen professoralen Fakultätsmitglieder herabgesunken", schreibt er in einer Situationsanalyse des wissenschaftlichen Nachwuchses ("Nachwuchs der Forschung", herausgegeben von Ludwig Kürten und Markus Lemmens, Raabe Fachverlag für Wissenschaftsinformation, 1996). Die Selbständigkeit müsse "in einer Struktur gewonnen werden, die prinzipiell auf Weisung und Fremdbestimmung angelegt ist". Neuweiler schlägt hingegen vor, den Nachwuchswissenschaftlern Assistenzprofessuren auf Zeit anzubieten, in denen sie im Rahmen der Fakultät als eigenständige und selbstverantwortliche Personen forschen und lehren sowie Forschergruppen bilden und Drittmittel einwerben können.

Der Wissenschaftsrat folgt in seinen Thesen zur Forschung in den Hochschulen und den Empfehlungen diesen Vorstellungen etwas zögerlich. Er empfiehlt eine "zunehmende Selbständigkeit"; die Deutsche Forschungsgemeinschaft solle stärker als bisher Nachwuchsgruppen fördern. Die Eckpunkte der Unions-Wissenschaftsminister gehen nicht einmal so weit. Sie fordern lediglich die "Flexibilisierung des Nachweises zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen, die in Zukunft nicht mehr regelmäßig durch eine Habilitation nachgewiesen werden müssen, vielmehr – wie bei Berufungen aus dem Ausland – auch durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen belegt werden können".


Management für Großbetrieb ungeeigent

Neben dem Nachwuchs ist der zweite zentrale Punkt in den neuen Empfehlungen des Wissenschaftsrates das Hochschulmanagement, das nicht mehr in der Lage sei, die Universität als Großbetrieb zu leiten. Für die Evaluation der Forschungsleistungen müßten Verfahren und Kriterien entwickelt und zur Umsetzung der Evaluierungsergebnisse die Entscheidungskompetenzen der Hochschulleitungen und der Dekane gestärkt werden – eine Forderung, die der Wissenschaftsrat seit Jahren erhebt.

Jetzt scheint es dafür Chancen zu geben. Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) kündigte für Bayern eine Rehierarchisierung der Universitäten an mit einem starken Rektor, einem auf Vorschlag der Universität vom Minister berufenen Leitungskollegium und einem aus Externen zusammengesetzten Aufsichtsrat. In Sachsen soll nach den Vorstellungen von Wissenschaftsminister Hans Joachim Meyer (CDU) ein Rektoratskollegium den Vorstand der Hochschule mit dem Kanzler als Geschäftsführer bilden. Starke Dekane sollen ihre Fakultäten führen; der Senat soll sich auf akademische Angelegenheiten beschränken und das extern besetzte Kuratorium den Aufsichtsrat bilden. Ähnliche Vorstellungen sind auch in den hochschulpolitischen Eckpunkten der Unions-Minister festgehalten. Wenn nicht alles täuscht, kommen auf die Universitäten unter dem Gesichtspunkt, moderne Forschung effektiv zu managen, unruhige und schwierige Zeiten zu.


Aus: Spektrum der Wissenschaft 2 / 1997, Seite 101
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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