Sklaven im Altertum: Frei oder unfrei?
Ohnehin taten sich die Intellektuellen des Imperiums schwer mit diesem Phänomen, denn es stand im Widerspruch zum so genannten Naturrecht: Alle Menschen waren nach Ansicht der römischen Juristen von Natur aus mit bestimmten Rechten ausgestattet, auch dem der persönlichen Freiheit. Wie mit den offenkundigen Ausnahmen umzugehen sei, regelten das Völkergemeinrecht, das auf Nichtbürger Roms angewendet wurde, sowie das Zivilrecht. Dazu schrieb der Jurist Gaius im 2. Jahrhundert n. Chr.: "Sklaven befinden sich in der Gewalt ihrer Herren. Diese Gewalt resultiert aus dem Völkergemeinrecht: Denn unterschiedslos bei allen Völkern kann man feststellen, dass Herren Gewalt über Leben und Tod ihrer Sklaven haben; und alles, was durch einen Sklaven erworben wird, wird für den Herrn erworben." ...
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