Serie: Die Epochen Europas: Gleiches Recht für Alle
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Bereits in den Stadtstaaten Griechenlands entstanden Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung Grundsätze wie »Man darf für das gleiche Delikt nicht zweimal verurteilt werden«. Sie wurden in Stein gehauen und waren für jedermann verbindlich. Doch erst römische Juristen entwickelten ein so differenziertes und standardisiertes Rechtssystem, dass damit alle Streitfälle noch in den entferntesten Winkeln des Imperiums zu lösen waren. Auf Grund dieser universellen Anwendbarkeit überlebte es den Untergang des Weltreichs und prägte seit dem Mittelalter bis in unsere Zeit mal mehr, mal weniger die europäische Rechtsprechung.
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