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Infografik: Wie man den Hirntod feststellt

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  • Quellen

Bundesärztekammer: Richtlinie gemäß §16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach §3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, vierte Fortschreibung. Deutsches Ärzteblatt 10.3238/arztebl.2015.rl_hirnfunktionsausfall_01, 2015

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