Angemerkt!: Bewusst vorsorgen
Was passiert, wenn ich unheilbar krank in der Klinik liege und nicht mehr Herr meiner Sinne bin? Darüber machen sich viele Menschen Gedanken. Sie wollen nicht, dass ihr Leben – und somit auch ihr Leiden – künstlich verlängert wird. In einer solch ausweglosen Situation erscheint es ihnen besser zu sterben. Jeder fünfte Deutsche hat daher eine Patientenverfügung verfasst, in der er den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen für schwere Krankheitszustände fordert.
In den verbreiteten Vorlagen wie dem des Bayerischen Justizministeriums werden meist mehrere Situationen beschrieben, für welche die Patientenverfügung gelten soll. Befindet sich der Betroffene "im unmittelbaren Sterbeprozess" oder "im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit" wie etwa einer voranschreitenden Krebserkrankung, ist eine Verfügung eigentlich überflüssig, weil sich schon aus ärztlicher Sicht eine unethische Verlängerung des Sterbeprozesses verbietet. Da die Betroffenen meist noch entscheidungsfähig sind, dient hier die Patientenverfügung nur der Rückversicherung, falls es ausnahmsweise einmal nicht so kommen sollte.
Anders sieht das bei Hirnerkrankungen aus. Sie führen nicht zwangsläufig zum Tod, und der Betroffene kann in der entscheidenden Krankheitsphase in der Regel keine Entscheidungen mehr fällen. So fordern die Musterverfügungen den Verzicht auf eine lebensverlängernde Therapie einschließlich künstlicher Ernährung, "wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist".
Gemeint sind hier Fälle wie beim so genannten Wachkoma ...
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