Spezial Migranten: Das Trauma nach der Flucht
Ihre Heimat? Die gibt es nicht mehr, sagen Abdi und Amira * aus Somalia. Die islamistische Al-Shabaab-Miliz hat die Dörfer, in denen sie mit ihren Eltern und Geschwistern lebten, eingenommen und zerstört. Die beiden jungen Leute lernten sich auf der Flucht kennen, wurden ein Paar. Drei Jahre dauerte ihre Odyssee durch mehrere afrikanische Länder. Dann bestiegen sie einen Kahn, wagten die lebensgefährliche Überfahrt über das Mittelmeer nach Italien, strandeten in einem hoffnungslos überfüllten Flüchtlingslager.
Sie fliehen weiter, nach Deutschland, stellen dort Asylanträge. Doch da sie zuvor in Italien registriert wurden, erklären sich die deutschen Behörden für "nicht zuständig". Es droht eine Überstellung an Italien, obwohl bekannt ist, dass dort weder eine menschenwürdige Unterbringung noch ein faires Asylverfahren gewährleistet sind. Amira hat große Angst. Sie ist schwer traumatisiert – und schwanger.
Eine Berliner Kirchengemeinde erfährt von der Situation den beiden und gewährt ihnen Kirchenasyl, bis die sechsmonatige Frist für eine Überstellung nach Italien verstrichen ist. Dies verleiht ihnen zwar noch keine Aufenthaltserlaubnis, aber immerhin müssen ihre Asylanträge nun in Deutschland geprüft werden. Während des Kirchenasyls lernen Amira und Abdi ein wenig Deutsch. Abdi macht sich durch verschiedene freiwillige Tätigkeiten in der Gemeinde nützlich. Er kann es kaum erwarten, eine richtige Arbeit zu finden. Mit der Aufnahme des Asylverfahrens wird jedoch ein Landkreis in Brandenburg zuständig. Amira und Abdi müssen in ein abgelegenes, überfülltes Flüchtlingswohnheim umziehen, das schon mehrfach Ziel rechtsextremer Übergriffe war.
Ein Integrationskurs wird bis zur Entscheidung über den Asylantrag nicht finanziert, ebenso wenig eine Psychotherapie für Amira, deren Angstzustände sich seit dem Umzug in die Massenunterkunft wieder verschlimmert haben. Abdi darf sich wegen des dreimonatigen Arbeitsverbots für Asylbewerber zunächst keinen Job suchen. Bemühungen, das Paar in den Räumen einer Kirchengemeinde im zuständigen Landkreis unterzubringen, scheitern am Veto des dortigen Kirchenvorstands. ...
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