Springers Einwürfe: Nachruf auf meine Privatsphäre
Im Prinzip ist der Schutz meiner Privatsphäre gesetzlich garantiert. Er genießt in Deutschland Verfassungsrang, insbesondere durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Grundgesetz, Artikel 13) sowie durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10). Ausnahmen von diesem Schutzprinzip sind als "Lauschangriffe" gesetzlich geregelt und setzen "Gefahr im Verzug" voraus.
Doch die technische Entwicklung hebelt derlei Vorschriften zunehmend aus. Smartphones, Computer und Navigationsgeräte erzeugen Unmengen privater Daten, die in elektronischen Netzen durch im Detail unbekannte Algorithmen verarbeitet werden; deren Funktionsweise ist das Betriebsgeheimnis des jeweiligen Betreibers, ob er nun Google, Facebook oder Amazon heißt. Der Nutzer kann nicht verfolgen, welchen Weg seine Daten nehmen und wo sie schließlich landen. ...
Schreiben Sie uns!
Beitrag schreiben