Noceboeffekt: Wenn der Beipackzettel krank macht
Angenommen, Ihre Hausärztin hat Ihnen ein neues Medikament gegen Rückenschmerzen verschrieben. Gewissenhaft lesen Sie im Beipackzettel nach, wie Sie es einnehmen müssen. Dabei fällt Ihr Blick auf die möglichen Begleiterscheinungen: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Übelkeit, Erbrechen – es scheint kein Ende zu nehmen. »Das hat ja mehr Nebenwirkungen als Wirkung!«, mag ein spontaner Gedanke sein. »Welche Beschwerden werden wohl bei mir auftreten?« Eine halbe Stunde später wird Ihnen übel. Und ziemlich müde sind Sie plötzlich auch. Das kommt doch alles sicher vom neuen Medikament, oder?
Möglich ist das durchaus. Arzneimittel und Therapien können verschiedene Nebenwirkungen hervorrufen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese im Beipackzettel aufgeführt werden. Begleiterscheinungen treten aber eher selten auf ...
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