ESSAY: Patente auf Leben – ein umstrittenes Thema
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die Patentierbarkeit der Differenzierung embryonaler Stammzellen in neurale Vorläuferzellen hat die Debatte um die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen wieder angefacht. Zwar unterscheidet das Urteil strikt zwischen Forschung einerseits und Patentierung andererseits, es ist kein Forschungsverbot; auch beschränkt es seine Reichweite ausdrücklich auf die Auslegung der europäischen Patentrichtlinie. Aber in der Begründung des Urteils bezeichnet der EuGH die Zerstörung von Blastozysten (siehe Grafik S. 31) zur Entnahme von embryonalen Stammzellen mit dem Zweck der späteren kommerziellen Verwertung als Verstoß gegen die Menschenwürde. Diese darf selbst die Grundlagenforschung nicht verletzen.
Das Urteil berührt auch eine Reihe von philosophisch wichtigen Fragen. Ist Patentierung von Verfahren mit menschlichem Zellmaterial grundsätzlich verboten? Das möchte ich bezweifeln. Ist sie dann verboten, wenn dafür Embryonen zerstört werden? Auch das bejaht das Gericht nicht. Denn es verbietet Patentierung zu Zwecken der Forschung an embryonalen Zellen nicht – zu Recht, wie ich glaube. Eindeutig verurteilt es jedoch die Patentierung zu kommerziellen Zwecken. Dafür gibt es aus philosophischer Sicht keine hinreichenden Gründe. Eine Patentierung von Verfahren mit embryonalen Stammzellen, die zu vermarktbaren Arzneimitteln führt, ist ethisch nicht grundsätzlich verboten...
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