Pro und Kontra: Menschenrechte für Menschenaffen?
Der Fall "Matthias Pan, genannt Hiasl" schrieb Rechtsgeschichte. Hiasl ist nämlich ein Affe! Den Nachnamen Pan entlieh der Wiener Jurist Eberhart Theuer dem wissenschaftlichen Artnamen des Gemeinen Schimpansen, Pan troglodytes. Theuer forderte für den in einem Tierschutzhaus lebenden Primaten durch mehrere Instanzen das Recht auf Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum. 2010 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall ab – aus formalen Gründen, wie es hieß.
Menschenrechte für Menschenaffen? Ein Grundgesetz für Gorillas? In der Tat verlangen einige Juristen und Primatenforscher genau das. Biologisch gehört der Mensch, also die Art Homo sapiens, wie Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans zur Gruppe der Menschenaffen. Etwa 99 Prozent unseres Erbguts teilen wir mit dem Schimpansen, der uns sozial und kognitiv verblüffend ähnelt. Dennoch erscheint die Forderung nach gleichen Rechten gewagt. GuG bat Eberhart Theuer sowie den Jenaer Ethiker Peter Kunzmann um eine Einschätzung ...
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