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Zerstörte Geschichte Interview: "Raubgräber zerstören das kulturelle Gedächtnis der Menschheit"
epoc sprach mit Michael Müller-Karpe, Archäologe am Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz. Er engagiert sich seit Jahren gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern.
Was für Strafen drohen in Deutschland demjenigen, der Funde nicht meldet oder unerlaubt gräbt?
Hier liegt noch einiges im Argen. Dem Gesetz nach begeht er oft nur eine Ordnungswidrigkeit und wird mit meist geringem Bußgeld belegt. Diese Bagatellisierung ist völlig unangemessen. Sie können fürs Schwarzfahren im Gefängnis landen. Hier wird aber das kulturelle Gedächtnis der Menschheit zerstört. Das ist kein Kavaliersdelikt!
Die Strafverfolgungsbehörden tun sich meist schwer damit, den Handel mit Antiken ungeklärter Herkunft angemessen zu bewerten. Warum ist das so eine rechtliche Grauzone?
Da ist ganz und gar nichts grau. In allen Ländern mit Fundstellen einstiger Hochkulturen haben wir gesetzliche Restriktionen bezüglich Erwerb und Export von Antiken. Das ist nicht die Ausnahme, sondern weltweit die Regel. Archäologische Funde aus legalen Grabungen kommen ins Museum, nicht in den Handel. Zum Kauf angebotene Objekte können daher im Grunde nur aus Raubgrabungen und Schmuggel stammen, sofern die Ausnahme nicht nachgewiesen wird. …
Hier liegt noch einiges im Argen. Dem Gesetz nach begeht er oft nur eine Ordnungswidrigkeit und wird mit meist geringem Bußgeld belegt. Diese Bagatellisierung ist völlig unangemessen. Sie können fürs Schwarzfahren im Gefängnis landen. Hier wird aber das kulturelle Gedächtnis der Menschheit zerstört. Das ist kein Kavaliersdelikt!
Die Strafverfolgungsbehörden tun sich meist schwer damit, den Handel mit Antiken ungeklärter Herkunft angemessen zu bewerten. Warum ist das so eine rechtliche Grauzone?
Da ist ganz und gar nichts grau. In allen Ländern mit Fundstellen einstiger Hochkulturen haben wir gesetzliche Restriktionen bezüglich Erwerb und Export von Antiken. Das ist nicht die Ausnahme, sondern weltweit die Regel. Archäologische Funde aus legalen Grabungen kommen ins Museum, nicht in den Handel. Zum Kauf angebotene Objekte können daher im Grunde nur aus Raubgrabungen und Schmuggel stammen, sofern die Ausnahme nicht nachgewiesen wird. …
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