Serie Praktische Psychologie: Verbrechen unter der Lupe
Wurden Jörg Kachelmann und Andreas Türk mit Falschaussagen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt? Hätte die Germanwings-Katastrophe verhindert werden können, wenn man die schwere Depression des Kopiloten Andreas L. rechtzeitig erkannt hätte? Und lassen sich Menschen, die Kinder sexuell missbraucht haben, psychotherapeutisch oder medikamentös so behandeln, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht?
Mit solchen und ähnlichen Fragen beschäftigt sich die Rechtspsychologie. Ihre Vertreter wenden Wissen aus den psychologischen Grundlagen- und Methodenfächern an, um zu erklären, warum sich Menschen kriminell verhalten. Traditionell unterscheidet man dabei die beiden Hauptfelder Kriminalpsychologie und forensische Psychologie. Die Kriminalpsychologie befasst sich vor allem mit allgemeinen Theorien und Befunden dazu, warum sich Menschen delinquent verhalten und wie sich dies verhindern lässt. Von forensischer Psychologie dagegen spricht man, wenn solche Erkenntnisse Eingang in die juristische Arbeit finden, etwa beim Verfassen von Gutachten in Familien- und Strafrechtsprozessen oder bei der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen.
Die meisten praktisch tätigen Rechtspsychologen arbeiten traditionell im Straf- und Maßregelvollzug sowie als Gutachter. Daher bezieht sich auch ein großer Teil der Forschung auf diese Beschäftigungen: Wissenschaftlich arbeitende Rechtspsychologen untersuchen beispielsweise, wie aussagekräftig und valide rechtspsychologische Gutachten sind oder wie hoch das Risiko ist, dass Verbrecher erneut straffällig werden. Letzteres wird insbesondere bei Gewalttaten intensiv gesellschaftlich diskutiert, vor allem in Bezug auf sexuelle Übergriffe. Darüber kursieren jedoch viele falsche Vorstellungen. So zeigt eine aktuelle Untersuchung, dass entgegen der landläufigen Meinung Sadismus als Tatmotiv bei Sexualverbrechen nur eine geringe Rolle spielt. ...
Schreiben Sie uns!
Beitrag schreiben