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Sklaven im Altertum: Frei oder unfrei?
Schon seit dem Aufblühen der mykenischen Kultur gehörten Sklaven zum Alltagsbild der Antike. Die Abgrenzung von Freien und Unfreien aber stellte Juristen wie Philosophen vor Probleme.
Athen gilt als die Wiege der Demokratie, und Wissenschaft wie Kunst gelangten in den griechischen poleis zu nie gekannter Blüte. Rom wiederum schuf einen Wirtschaftsraum, der alle Mittelmeeranrainer umfaste, dank seines straff organisierten Militär- und Staatswesens wie auch durch die Leistungen seiner Ingenieure. Tempel, Marmorbüsten und Heldentum – das sind die Bilder, die wir gemeinhin mit der Antike verbinden. Doch dabei übersehen wir einen Aspekt: die Sklaverei. Sie war in allen Bereichen des Lebens derart präsent, dass Roms Senatoren – so berichtete der Philosoph Seneca im 1. Jahrhundert n. Chr. – einst einen Antrag ablehnten, Sklaven durch eine Kleiderordnung kenntlich zu machen. Die Mächtigen Roms fürchteten, den Unfreien könnte ihre große Zahl bewusst werden.
Ohnehin taten sich die Intellektuellen des Imperiums schwer mit diesem Phänomen, denn es stand im Widerspruch zum so genannten Naturrecht: Alle Menschen waren nach Ansicht der römischen Juristen von Natur aus mit bestimmten Rechten ausgestattet, auch dem der persönlichen Freiheit. Wie mit den offenkundigen Ausnahmen umzugehen sei, regelten das Völkergemeinrecht, das auf Nichtbürger Roms angewendet wurde, sowie das Zivilrecht. Dazu schrieb der Jurist Gaius im 2. Jahrhundert n. Chr.: "Sklaven befinden sich in der Gewalt ihrer Herren. Diese Gewalt resultiert aus dem Völkergemeinrecht: Denn unterschiedslos bei allen Völkern kann man feststellen, dass Herren Gewalt über Leben und Tod ihrer Sklaven haben; und alles, was durch einen Sklaven erworben wird, wird für den Herrn erworben." ...
Ohnehin taten sich die Intellektuellen des Imperiums schwer mit diesem Phänomen, denn es stand im Widerspruch zum so genannten Naturrecht: Alle Menschen waren nach Ansicht der römischen Juristen von Natur aus mit bestimmten Rechten ausgestattet, auch dem der persönlichen Freiheit. Wie mit den offenkundigen Ausnahmen umzugehen sei, regelten das Völkergemeinrecht, das auf Nichtbürger Roms angewendet wurde, sowie das Zivilrecht. Dazu schrieb der Jurist Gaius im 2. Jahrhundert n. Chr.: "Sklaven befinden sich in der Gewalt ihrer Herren. Diese Gewalt resultiert aus dem Völkergemeinrecht: Denn unterschiedslos bei allen Völkern kann man feststellen, dass Herren Gewalt über Leben und Tod ihrer Sklaven haben; und alles, was durch einen Sklaven erworben wird, wird für den Herrn erworben." ...
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