Login erforderlich
Dieser Artikel ist Abonnenten mit Zugriffsrechten für diese Ausgabe frei zugänglich.
Um uns vor Missbrauch durch Neurotechnologie zu schützen, brauchen wir ein Grundrecht auf Gedankenfreiheit. Auf dem Weg dorthin können wir womöglich auch den Disput um Verantwortung und Willensfreiheit beilegen.
Gedankenlesen kannte man bis vor Kurzem allenfalls aus Sciencefiction-Romanen, Hollywood-Filmen oder von Jahrmärkten. Doch inzwischen beschäftigen sich auch Wissenschaftler damit. So können wir mittlerweile anhand von Hirnsignalen vorhersagen, ob eine Person im Laborexperiment ihren rechten oder linken Zeigefinger bewegen wird, ob sie sich ein Haus oder ein Gesicht vorstellt oder ob jemand eine aus dem Stapel gezogene Spielkarte wahrheitsgetreu benennt. Auch können vollständig gelähmte Patienten über »Brain Machine Interfaces« (BCI) quasi per Gedankenkraft mit ihrer Umwelt kommunizieren ...
- Infos
- Links im Netz
Literaturtipps
Haynes, J. D.: Reading Hidden Intentions in the Human Brain. In: Current Biology 17, 2007, S. 323-328.
Haynes, J. D., Rees, G.: Decoding Mental States from Brain Activity in Humans. In: Nature Neuroscience 7, 2006, S. 523–534.
Haynes, J. D.: Reading Hidden Intentions in the Human Brain. In: Current Biology 17, 2007, S. 323-328.
Haynes, J. D., Rees, G.: Decoding Mental States from Brain Activity in Humans. In: Nature Neuroscience 7, 2006, S. 523–534.
Schreiben Sie uns!
Beitrag schreiben