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Sexualstörungen: Wenn die Lust zur Last wird
Im Bett ist erlaubt, was gefällt. Doch erotische Freiheit macht Paare nicht unbedingt zufriedener: Rund einem Drittel aller Männer und Frauen kommt der Spaß am Sex irgendwann abhanden. Dann kann nur noch eine gezielte Therapie helfen.
Für Aufsehen sorgt die besondere Note dieser Kontaktanzeige aus einer Tageszeitung längst nicht mehr. Was vor 50 Jahren undenkbar gewesen wäre, lässt heute kaum noch jemanden die Stirn runzeln. Erlaubt ist, was gefällt – solange es keinem schadet. Diesem Motto folgen Therapeuten mittlerweile auch bei der Diagnose von sexuellen Störungen: Statt von Perversionen spricht man bei außergewöhnlichen erotischen Vorlieben von so genannten Paraphilien nach dem DSM-IV ("Diagnostic and Statistical Manual" der US-amerikanischen Psychologenvereinigung APA) oder von Präferenzstörungen gemäß der ICD-10 ("International Classification of Diseases" der WHO).
In beiden Diagnosesystemen wird eine Störung unter zwei Voraussetzungen festgestellt: zum einen, wenn jemand andere Personen schädigt, indem er entsprechend seiner Neigungen handelt: im Fall der Pädophilie ein Kind (siehe G&G 9/2005, S. 46) oder bei Exhibitionismus beispielsweise Passanten. Zum anderen, wenn ein Betroffener sich durch seine erotischen Vorlieben sozial, beruflich oder in anderen Lebensbereichen massiv beeinträchtigt fühlt. Ausschlaggebend für eine Diagnose sind also nicht gesellschaftliche Moralvorstellungen, sondern ob man selbst oder jemand anderes unter bestimmten sexuellen Neigungen leidet. Ist dem nicht so, wird sogar bei extrem ausgefallenen Vorlieben keine Paraphilie diagnostiziert.
Weil Paraphilien unter bestimmten Umständen im Zusammenhang mit Straftaten stehen können, nehmen sie in der öffentlichen Wahrnehmung und auch in der Forschung großen Raum ein ...
In beiden Diagnosesystemen wird eine Störung unter zwei Voraussetzungen festgestellt: zum einen, wenn jemand andere Personen schädigt, indem er entsprechend seiner Neigungen handelt: im Fall der Pädophilie ein Kind (siehe G&G 9/2005, S. 46) oder bei Exhibitionismus beispielsweise Passanten. Zum anderen, wenn ein Betroffener sich durch seine erotischen Vorlieben sozial, beruflich oder in anderen Lebensbereichen massiv beeinträchtigt fühlt. Ausschlaggebend für eine Diagnose sind also nicht gesellschaftliche Moralvorstellungen, sondern ob man selbst oder jemand anderes unter bestimmten sexuellen Neigungen leidet. Ist dem nicht so, wird sogar bei extrem ausgefallenen Vorlieben keine Paraphilie diagnostiziert.
Weil Paraphilien unter bestimmten Umständen im Zusammenhang mit Straftaten stehen können, nehmen sie in der öffentlichen Wahrnehmung und auch in der Forschung großen Raum ein ...
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