Psychiatrische Gutachten : Zweifelhafte Urteile
Justizirrtümer machen in den Medien regelmäßig Schlagzeilen. Wird jemand unschuldig in der Psychiatrie untergebracht oder ein gefährlicher Straftäter nach verbüßter Haftstrafe erneut kriminell, ist der vermeintlich Schuldige oft schnell gefunden: der Gutachter, der mit seiner Einschätzung des geistigen Zustands des Betroffenen offenbar danebenlag.
Ein Fall, der zuletzt ein großes Medienecho hervorrief, ist der des Nürnbergers Gustl Mollath. Insgesamt sieben Jahre saß er im psychiatrischen Maßregelvollzug, bevor das Oberlandesgericht Nürnberg Anfang August das Urteil gegen ihn aufhob und damit die Wiederaufnahme des Verfahrens veranlasste. Mollath wurde zur Last gelegt, im Jahr 2001 seine damalige Ehefrau geschlagen, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Außerdem soll er mehrfach Autoreifen zerstochen haben. Mollath beteuerte stets seine Unschuld und behauptete, seine Frau wolle mit diesen Vorwürfen nur davon ablenken, dass sie selbst in groß angelegte Schwarzgeldgeschäfte ihres Arbeitgebers, der HypoVereinsbank, verwickelt ist. Die Beweise, die Mollath vorlegte, um den Betrug anzuzeigen, reichten dem Gericht damals allerdings nicht aus, um weitere Ermittlungen einzuleiten.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath schließlich 2006 schuldunfähig frei – ordnete aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an ...
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