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Umweltschutzpolitik: 56. IWC-Tagung entlässt Walschützer mit gemischten Gefühlen

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Die Internationale Walfangkommission hat die Entscheidung, ob das seit 1986 bestehende Verbot des kommerziellen Walfangs künftig aufgehoben und durch ein Bewirtschaftungssystem mit streng geregelten Fangquoten abgelöst werden soll, weiter aufgeschoben. Demzufolge gibt es vorerst auch noch keinen festen Termin, zu dem das neue System eingeführt werden könnte.

Einige europäische Staaten, darunter Spanien und Schweden hatten zusammen mit den Walfangnationen Japan, Island, Dänemark und den USA eine Resolution eingebracht, in der sie die Ausarbeitung des Bewirtschaftungsplans bis zur nächstjährigen IWC-Tagung in Südkorea vorschlagen. Der Resolution zufolge sollen dann die Ergebnisse der zehnmonatigen Arbeit vorgelegt und das kommerzielle Walfangverbot aufgehoben werden. Walfanggegner – wie etwa Australien – setzten durch, dass an den Arbeitsgruppen auch Nicht-Regierungs-Organisationen als Beobachter teilnehmen können. Zudem wird das Bewirtschaftungsverfahren im Jahr 2005 nicht zwingend, sondern nur "möglicherweise" angenommen werden. Im Falle eines Fortbestandes des Moratoriums droht Japan damit, endgültig aus der Kommission auszutreten.

Der im letzten Jahr eingerichtete Erhaltungsausschuss, welcher sich mit der Gefährdung von Walen durch menschliche Aktivitäten wie Umweltverschmutzung, Beifang und Lärmbelastung befasst, wurde bei der diesjährigen IWC-Tagung in seiner Funktion gestärkt. Aufgrund eines vom Wissenschaftsausschuss vorgelegten Berichtes erkennt die Kommission Unterwasserlärm als Risikofaktor für Meeressäuger an.

Erst im vergangenen Monat waren im Zusammenhang mit Marinemanövern der Vereinigten Staaten und Japan etwa zweihundert Melonenkopf-Wale (Peponocephala electra) vor Hawaii in zu seichtes Wasser getrieben worden. Die Kommission fordert dringend Untersuchungen, um weitere Meeresschutzgebiete ausweisen und die Lärmbelastung künftig von den Meeressäugern fernhalten zu können.

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