News: Abbildungsretusche ist wissenschaftliches Fehlverhalten
Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner heutigen Sitzung Heinz Breer von der Universität Hohenheim und Johannes Noé von der Universität Zürich wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einer Publikation im Journal of Neurochemistry [1] eine Rüge erteilt. Die Rüge ist auf der Skala der DFG-Sanktionen die mildeste Form.
Der Hauptausschuss entschied auf der Grundlage einer Bewertung des zuständigen Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Dieser war zuvor nach einer Anhörung der beiden Wissenschaftler und der Einsichtnahme von Originalunterlagen zu seiner Entscheidung gelangt.
Danach sei festzuhalten, dass zwei Abbildungen der Publikation eine Datenmanipulation zugrunde liegt. Die DFG kommt zu der Überzeugung, dass die von Breer und Noé eingeräumte Ersetzung so genannter Primer-Banden durch Hintergrund zwar nicht zu einer Änderung der mit der Abbildung verbundenen wissenschaftlichen Kernaussage führe, dennoch entstehe ein falscher Eindruck.
So rufe die Bildmanipulation den Eindruck hervor, als sei der dem Experiment zugrunde liegende Primer – ein kleines Polymer, das als Starter für die Synthese eines größeren Biopolymers benötigt wird – vollständig verbraucht worden. Auf das Entfernen hätten die Autoren in ihrer Publikation hinweisen müssen.
Dass dies nicht geschehen sei, wertet die DFG als wissenschaftliches Fehlverhalten. Da die Schönung der Daten die wissenschaftliche Aussage der Publikation nicht berühre, sei eine Rüge allerdings ausreichend.
Breer hat versichert, dass alle anderen unter seiner Koautorschaft veröffentlichten Publikationen frei von Fehlern sind. Sämtliche Veröffentlichungen seien in seinem Institut auf solche Fehler hin überprüft worden.
Der Hauptausschuss entschied auf der Grundlage einer Bewertung des zuständigen Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Dieser war zuvor nach einer Anhörung der beiden Wissenschaftler und der Einsichtnahme von Originalunterlagen zu seiner Entscheidung gelangt.
Danach sei festzuhalten, dass zwei Abbildungen der Publikation eine Datenmanipulation zugrunde liegt. Die DFG kommt zu der Überzeugung, dass die von Breer und Noé eingeräumte Ersetzung so genannter Primer-Banden durch Hintergrund zwar nicht zu einer Änderung der mit der Abbildung verbundenen wissenschaftlichen Kernaussage führe, dennoch entstehe ein falscher Eindruck.
So rufe die Bildmanipulation den Eindruck hervor, als sei der dem Experiment zugrunde liegende Primer – ein kleines Polymer, das als Starter für die Synthese eines größeren Biopolymers benötigt wird – vollständig verbraucht worden. Auf das Entfernen hätten die Autoren in ihrer Publikation hinweisen müssen.
Dass dies nicht geschehen sei, wertet die DFG als wissenschaftliches Fehlverhalten. Da die Schönung der Daten die wissenschaftliche Aussage der Publikation nicht berühre, sei eine Rüge allerdings ausreichend.
Breer hat versichert, dass alle anderen unter seiner Koautorschaft veröffentlichten Publikationen frei von Fehlern sind. Sämtliche Veröffentlichungen seien in seinem Institut auf solche Fehler hin überprüft worden.
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