Schwangerschaft: Abtreibungspille fünf Jahre zugelassen
Vor fünf Jahren, am 6. Juli 1999, wurde die Abtreibungspille Mifegyne oder RU 486 in Deutschland zugelassen. Sie bewirkt eine Abstoßung des in der Gebärmutter eingenisteten Embryos und darf – nur nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung – bis zum 49. Schwangerschaftstag angewendet werden.
In der öffentlichen Diskussion um die Zulassung von Mifegyne wurde häufig die Befürchtung geäußert, dass durch die Alternative eines einfacheren, medikamentösen Verfahrens gegenüber dem klassischen chirurgischen Eingriff des Absaugens die Zahl der Abtreibungen ansteigen könnte. Die Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen jedoch das Gegenteil: Zwar wird für den Abbruch häufiger Mifegyne verwendet, doch die Gesamtzahl der Abtreibungen ist inzwischen sogar gesunken.
Nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig, wobei sich das befruchtete Ei dafür in der Gebärmutter eingenistet haben muss. Der Abbruch ist aber bis zur 12. Woche straffrei, wenn sich die Frau mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer zugelassenen Beratungsstelle beraten ließ.
In der öffentlichen Diskussion um die Zulassung von Mifegyne wurde häufig die Befürchtung geäußert, dass durch die Alternative eines einfacheren, medikamentösen Verfahrens gegenüber dem klassischen chirurgischen Eingriff des Absaugens die Zahl der Abtreibungen ansteigen könnte. Die Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen jedoch das Gegenteil: Zwar wird für den Abbruch häufiger Mifegyne verwendet, doch die Gesamtzahl der Abtreibungen ist inzwischen sogar gesunken.
Nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig, wobei sich das befruchtete Ei dafür in der Gebärmutter eingenistet haben muss. Der Abbruch ist aber bis zur 12. Woche straffrei, wenn sich die Frau mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer zugelassenen Beratungsstelle beraten ließ.
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