News: Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes
Durch das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen", das gestern in Kraft trat, dürfen nun auch Hochschulen Erfindungen ihrer Beschäftigten zum Patent anmelden. Dieses Recht war bisher den Forschern selbst vorbehalten, die davon aber zu selten Gebrauch gemacht hätten, erklärte das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Änderung soll "brachliegendes Innovationspotenzial an den deutschen Hochschulen" mobilisieren und somit den Hochschulen die Möglichkeit geben, Erfindungen besser wirtschaftlich zu verwerten.
Nach der neuen Regelung erhalten die Erfinder an den Hochschulen – und nicht nur die Professoren – in Zukunft 30 Prozent der Lizenzeinnahmen, die restlichen 70 Prozent gehen an die Hochschule.
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