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News: Arbeitszeitkonten auf dem Vormarsch

Arbeitszeitkonten ermöglichen einerseits den Betrieben eine flexiblere Einteilung von Arbeitszeiten und entlasten andererseits die Beschäftigten pro Woche um knapp eine Stunde weniger Überstunden. Wie eine Befragung von über 4000 deutschen Beschäftigten zeigte, führen bereits mehr als 37 Prozent der Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto. Je größer der Betrieb ist, desto höher ist der Befragung zufolge der Anteil der Arbeitnehmer, die ein Arbeitszeitkonto führen. Bei Beamten ist diese Art der Arbeitszeitregelung mit 51 Prozent am weitesten verbreitet.
Die flächendeckende Erfassung von Arbeitszeitkonten und ihrer verschiedenen Inhalte und Formen war zentrales Untersuchungsziel einer bundesweiten repräsentativen Beschäftigtenbefragung des Institut zur Erforschung sozialer Chancen (ISO). "Arbeitszeit'99" ist die neueste Untersuchung im Rahmen der kontinuierlichen Berichterstattung zur Arbeits- und Betriebszeitentwicklung, die seit 1987 vom nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium in Auftrag gegeben wird. Mittels eines standardisierten Fragebogens wurden 4024 abhängig Beschäftigte deutscher Nationalität im Alter von 18 bis 65 Jahren zu Arbeitszeitformen, Arbeitszeitpräferenzen und Arbeitszeitkonten befragt.

Mit der Einrichtung von Arbeitszeitkonten ist nicht nur eine Deregulierung, sondern auch eine Reregulierung verbunden, denn es muß ein Arbeitszeitstandard festgelegt werden, um die Arbeitszeitkonten in jeder Hinsicht (also auch bei Urlaub und Krankheit) funktionstüchtig zu halten. Die "interessenausgleichende" Funktion von Arbeitszeitkonten wird auch von den Beschäftigten betont: Die Anpassung der Arbeitszeit an betriebliche Erfordernisse ist nach ihrer Meinung ebenso Zweck der Kontenführung (48 Prozent) wie die Anpassung der Arbeitszeit an den außerberuflichen Zeitbedarf (52 Prozent).

Arbeitszeitkonten sind ein funktionales Äquivalent zur Überstundenarbeit. Mit Zeitkonten kann kurzfristig auf Schwankungen des Arbeitsanfalls reagiert werden, ohne auf bezahlte oder unbezahlte Überstunden zurückgreifen zu müssen: Beschäftigte mit Arbeitszeitkonten leisten pro Woche durchschnittlich knapp eine Stunde weniger bezahlte oder unbezahlte Überstunden als Beschäftigte ohne Arbeitszeitkonten. Dabei werden insbesondere die unbezahlten Überstunden (minus 0,8 Stunden) reduziert, wohingegen sich die Reduktion der bezahlten Überstunden (minus 0,1 Stunden) in Grenzen hält. Arbeitszeitkonten erfüllen so gesehen zwei Funktionen, die den Interessen der Betriebe und der Beschäftigten entgegenkommen: Zum einen die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall, zum anderen die Angleichung der effektiven an die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.

Arbeitszeitkonten sind überdurchschnittlich häufig im Bereich der Beamtinnen und Beamten (51 Prozent) verbreitet. Dagegen fallen die Angestellten mit 37 Prozent und die Arbeiter(-innen) mit 34 Prozent deutlich ab. Die Verbreitung von Arbeitszeitkonten steigt mit der Betriebsgröße: Während Beschäftigte in Kleinstbetrieben (bis 20 Beschäftigte) nur zu 21 Prozent Arbeitszeitkonten haben, sind es bei denen in Großbetrieben (mehr als 500 Beschäftigte) 55 Prozent. Die Westdeutschen haben schon zu 38 Prozent Arbeitszeitkonten, die Ostdeutschen erst zu 32 Prozent – sie arbeiten häufiger als Westdeutsche in Kleinbetrieben und profitieren seltener von tariflichen Arbeitszeitverkürzungen.

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