News: Bei gleicher Qualifikation bevorzugt?
Während 66,5 Prozent der Annoncen unmittelbar beide Geschlechter ansprachen, wurden bei 22,9 Prozent ausschließlich männliche Formulierungen verwendet. Weitere 9,6 Prozent hatten zwar eine neutral formulierte Überschrift, ließen aber im Text darauf schließen, daß der gesuchte Bewerber ein Mann sein sollte ("versteckt männlich"). Ausschließlich weibliche Formulierungen fanden sich hingegen nur in weniger als einem Prozent der analysierten Anzeigen.
Insgesamt kommt die Analyse zu dem Schluß, daß die Formulierungen in den Stellenanzeigen noch immer den verankerten geschlechtsspezifischen Wertvorstellungen entsprechen. Während Männer eher für den technischen Bereich und für Leitungsfunktionen zuständig sind, wird den Frauen dagegen mehr der ausführende und der Dienstleistungsbereich zugestanden.
Weiterhin wurden 100 eindeutig männlich formulierte Stellenanzeigen in bezug auf den Bewerbungsprozeß mit Hilfe einer telefonischen Befragung der inserierenden Firmen untersucht. Das Ergebnis: Nur bei 45 Annoncen sollte tatsächlich auch nur ein Mann angesprochen werden. In 55 Fällen wäre auch eine Frau als Bewerberin grundsätzlich in Frage gekommen. Nach Ansicht vieler Personalverantwortlicher in den befragten Unternehmen „könne die männliche Formulierung keinen Einfluß auf die Bewerbungen haben, natürlich könnten sich auch Frauen bewerben“. Die Analyse des Bewerberaufkommens stellt im Gegensatz dazu jedoch eine klare Abhängigkeit von der Formulierung fest. Weiterhin wurde in Folge einer männlich formulierten Stellenanzeige in 93,2 Prozent aller Fälle tatsächlich auch ein Mann eingestellt.
Schreiben Sie uns!
Beitrag schreiben