Rechtspsychologie: Belohnung von Zeugen fördert Falschaussage
Beschuldigungen von Zeugen, die sich für ihre Aussage Vorteile erhoffen, könnten oft falsch sein, warnen amerikanische Psychologen. Ihre Experimente zeigten, dass Belohnungen wahrheitsgemäße Zeugenaussage nicht fördern, stattdessen aber zu unwahren Beschuldigungen verleiten.
129 Probanden sollten für Jessica Swanner und ihre Kollegen von der University of Arkansas in Fayetteville gemeinsam mit einem vermeintlichen Spielpartner Aufgaben am Computer lösen. Die Übung endete mit einem fingierten Absturz des Rechners samt komplettem Datenverlust. Der Kompagnon gab daraufhin – von den Forschern zuvor instruiert – entweder zu, dass er die fatale Panne ausgelöst habe, oder er leugnete jegliche Schuld.
Anschließend befragten die Psychologen ihre Versuchspersonen, ob ihr Partner für den Computerabsturz verantwortlich sei. Dann müsse dieser die Aufgaben ein zweites Mal bewältigen. Die Probanden sollten ihre "Zeugenaussage" schriftlich bestätigen, wobei einer Gruppe dafür eine Belohnung in Aussicht gestellt wurde, während die andere leer ausging.
Erwartungsgemäß "verpfiffen" mehr Versuchsteilnehmer ihre Partner, wenn diese ihre Schuld zuvor persönlich zugegeben hatten. Dabei spielte es keine Rollen, ob die "Spitzel" belohnt wurden oder nicht. Dagegen wurden die Spielpartner, die ihre Unschuld beteuert hatten, häufiger belastet, wenn eine Belohnung lockte. Mit anderen Worten: Der Anreiz zur Aussage provozierte falsche Beschuldigungen.
Damit könnte etwa die Aussicht auf Strafmilderung für Kronzeugen, wie sie auch zeitweilig in Deutschland möglich war, einen unerwünschten Effekt haben. Wie die Forscher betonen, müssen sich Anwälte und Richter bewusst machen, dass derart geförderte Zeugenaussagen gelogen sein könnten. (aj)
129 Probanden sollten für Jessica Swanner und ihre Kollegen von der University of Arkansas in Fayetteville gemeinsam mit einem vermeintlichen Spielpartner Aufgaben am Computer lösen. Die Übung endete mit einem fingierten Absturz des Rechners samt komplettem Datenverlust. Der Kompagnon gab daraufhin – von den Forschern zuvor instruiert – entweder zu, dass er die fatale Panne ausgelöst habe, oder er leugnete jegliche Schuld.
Anschließend befragten die Psychologen ihre Versuchspersonen, ob ihr Partner für den Computerabsturz verantwortlich sei. Dann müsse dieser die Aufgaben ein zweites Mal bewältigen. Die Probanden sollten ihre "Zeugenaussage" schriftlich bestätigen, wobei einer Gruppe dafür eine Belohnung in Aussicht gestellt wurde, während die andere leer ausging.
Erwartungsgemäß "verpfiffen" mehr Versuchsteilnehmer ihre Partner, wenn diese ihre Schuld zuvor persönlich zugegeben hatten. Dabei spielte es keine Rollen, ob die "Spitzel" belohnt wurden oder nicht. Dagegen wurden die Spielpartner, die ihre Unschuld beteuert hatten, häufiger belastet, wenn eine Belohnung lockte. Mit anderen Worten: Der Anreiz zur Aussage provozierte falsche Beschuldigungen.
Damit könnte etwa die Aussicht auf Strafmilderung für Kronzeugen, wie sie auch zeitweilig in Deutschland möglich war, einen unerwünschten Effekt haben. Wie die Forscher betonen, müssen sich Anwälte und Richter bewusst machen, dass derart geförderte Zeugenaussagen gelogen sein könnten. (aj)
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