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News: Bundeskabinett beschließt Naturschutznovelle

Das Bundeskabinett hat am 30. Mai 2001 den Entwurf von Bundesumweltminister Jürgen Trittin zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Demnach soll das Naturschutzrecht neu ausgerichtet werden, um den Erhalt der biologischen Vielfalt in einem modernen Industriestaat zu gewährleisten. Damit stehen nun aktuelle Nutzungsinteressen des Menschen nicht mehr alleine im Vordergrund.

So wird etwa das Verhältnis des Naturschutzes zu Land- und Forstwirtschaft neu definiert. Ferner setzt die Naturschutznovelle auch neue Richtlinien bei der nachhaltigen Sicherung der Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Die Bundesländer sollen beispielsweise auf zehn Prozent ihrer jeweiligen Landesfläche ein Netz verbundener Biotope entwickeln, das den bisherigen Flickenteppich einzelner, getrennter Schutzgebiete ablösen soll.

Die Novelle bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch im Jahr 2001 erfolgreich abzuschließen. Eine Datei mit dem vollständigen Text des Gesetzentwurfs lässt sich unter www.bmu.de herunterladen.

  • Quellen
Bundesamt für Naturschutz

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