News: Bundeskabinett beschließt Rechtsverordnung zum Stammzellgesetz
Das Bundeskabinett hat heute die Rechtsverordnung zum Stammzellgesetz verabschiedet, die zum Vollzug des am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetzes notwendig ist. Darin legt es das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin als zuständige Behörde fest, die über eingereichte Anträge zu entscheiden hat. Dafür muss das RKI in jedem Fall eine Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung einholen, die aus fünf Sachverständigen der Fachrichtungen Biologie und Medizin sowie vier Sachverständigen aus den Bereichen Theologie und Ethik besteht, und deren Zusammensetzung das Bundeskabinett nun ebenfalls bestimmte. Anträge auf Genehmigung der Einfuhr oder Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen können damit ab sofort beim RKI eingereicht werden.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.