News: Bundesländer wollen gegen Hochschulrahmengesetz klagen
Gegen den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Hochschulrahmengesetztes haben nach Bayern jetzt auch Sachsen und Thüringen eine Verfassungsklage angekündigt. Nach Ansicht der unionsgeführten Länder schaffe das geplante Gesetz die Habilitation faktisch ab. Der Bund greife mit dem Gesetz verfassungswidrig in die Kompetenz der Länder ein.
Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung einer Juniorprofessur als Voraussetzung für die Berufung zum Professor vor. Damit soll die zeitaufwendige Habilitation, die nur noch in Deutschland und Österreich üblich ist, ersetzt werden.
Außerdem beschloss das Kabinett gestern den Erhalt der Gebührenfreiheit für das Erststudium. Die bisher nur modellhaft eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge sollen in das Regelangebot der Hochschulen überführt werden. Des Weiteren werden die Länder verpflichtet, künftig an allen Hochschulen verfasste Studierendenschaften zu bilden. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es solche Interessenvertretungen der Studierenden bisher nicht.
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