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Wissenschaftspolitik: Bundesregierung lockert Kooperationsverbot von Bund und Ländern

Das Bundeskabinett beriet heute über eine Verfassungsänderung, die dem Bund erlaubt, sich an der Hochschulfinanzierung zu beteiligen.
Reichstag in Berlin

Bildung ist Ländersache – so steht es im Grundgesetz, das den Bundesländer freie Hand bei der Steuerung ihrer Universitäten gewährt. Doch dieses so genannte Kooperationsverbot ist immer mehr Experten ein Dorn im Auge. Sie bemängeln den föderalen Flickenteppich bei Forschung und Bildung, der den Forschungsstandort Deutschland schwäche, und verweisen auf die Erfolge bundesweiter Ansätze wie die der Exzellenzinitiative.

Deswegen hat sich die schwarz-rote Koalition in Berlin heute auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der heute Gegenstand der Kabinettsberatungen ist. Nach dem vom Bundesministerium für Forschung und Bildung unter Ministerin Johanna Wanka verfassten Entwurf wird der Artikel 91b des Grundgesetzes dahingehend geändert, dass Bund und Länder bei Projekten überregionaler Bedeutung nun kooperieren dürfen. So soll zum Beispiel die bisher zeitlich begrenzte Finanzierung der Exzellenzinitiative ausgeweitet werden. Allerdings müssen dafür, sofern das die Hochschulen betrifft, nach wie vor alle Bundesländer zustimmen.

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