Polarforschung: "Einer der erfolgreichsten Friedensverträge aller Zeiten"
Herr Dr. Reinke, die Polarforschung hat in den letzten Jahren einen gewaltigen Aufschwung erfahren, und es drängt immer mehr Nationen an beide Pole, wie es zuletzt der Iran für die Antarktis angekündigt hat. Kann man einfach dem Antarktisvertrag beitreten und eine Forschungsstation vor Ort eröffnen?
Manfred Reinke: Grundsätzlich ist der Antarktisvertrag ein offener Vertrag und für alle Staaten zugänglich. Jedes Mitglied der Vereinten Nationen kann seine Beitrittsurkunde beim Treuhänder des Vertrags hinterlegen – in diesem Fall den USA. Im Jahr 1959 gab es zwölf Gründungsmitglieder oder Signatarstaaten, bis heute sind weitere 37 Nationen beigetreten. Der Beitritt bedeutet aber nicht, dass ein Staat sofort ein Stimmrecht bekommt. Dafür muss er sein besonderes Interesse an der Antarktis über die Einrichtung einer nationalen Antarktisforschung und die Durchführung einer wissenschaftlichen Expedition oder den Bau einer Forschungsstation nachweisen. Wenn die Konferenz einem entsprechenden Antrag zustimmt, erhält das Land den so genannten Konsultativstatus – also so etwas wie die Vollmitgliedschaft. Von den nach 1959 beigetretenen Staaten haben bisher 16 diesen Status erreicht. Deutschland wurde am 5. Februar 1979 Mitglied und erhielt am 3. März 1982 den Konsultativstatus.
Und dann kann das neue Mitglied losziehen und seine Forschungsstation an einem beliebigen Ort im Eis aufbauen?
Im Prinzip ist jeder Mitgliedsstaat frei, an jedem Ort der Antarktis eine Station zu bauen. Dafür gibt es über den Vertrag keine festen Vorgaben: Kein Staat kann dem anderen Vorschriften machen, wo und wie er baut oder was er erforscht. Natürlich müssen alle das 1991 unterzeichnete Umweltschutzprotokoll beachten. Der Standort soll nach wissenschaftlichen Kriterien ausgesucht und Rücksprache mit anderen Ländern gehalten werden, und es muss eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt werden, um eventuell schädliche Auswirkungen eines Stationbaus auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Russland hat vor Kurzem erfolgreich den Wostoksee im Osten der Antarktis angebohrt. Gilt auch für Forschungsvorhaben die größtmögliche Freiheit?
Die Forschung in der Antarktis ist grundsätzlich frei, sie muss allerdings ebenfalls den Anforderungen des Umweltschutzprotokolls genügen. Ökologische Fragen rund um das Forschungsvorhaben am Lake Vostok wurden vorab in Russland selbst behandelt. Die Bewertungen unterliegen also zuvorderst der nationalen Gesetzgebung. Sie werden dann der Vertragskonferenz in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt – so sieht es das Protokoll vor – und die Kommentare der Vertragsstaaten berücksichtigt. So hat auch Russland sein Vorhaben durchgeführt. Alle Dokumente zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind öffentlich und über die Website des Antarktissekretariats verfügbar.
Forschen allein staatliche Einrichtungen in der Antarktis, oder beteiligen sich auch Unternehmen daran?
Im Prinzip ist es staatlich geförderte Forschung, da Unternehmen keine wirtschaftlichen Interessen in der Antarktis haben können, denn der Vertrag schließt die Nutzung von mineralischen Ressourcen aus. Dagegen darf gefischt werden, was aber durch einen gesonderten völkerrechtlichen Vertrag geregelt ist.
Wie lange bleibt die Förderung mineralischer Rohstoffe eigentlich noch untersagt?
Dieses Verbot ist zeitlich nicht begrenzt: Artikel 7 des Umweltschutzprotokolls sagt ohne jede Zeitbeschränkung, dass jede Tätigkeit im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen mit Ausnahme wissenschaftlicher Forschung verboten ist. Dies könnte zwar mit einem einstimmigen Beschluss der Vertragskonferenz – zumindest theoretisch – geändert werden. Selbst wenn dieses Verbot gelöscht würde, bliebe als Rückversicherung der Artikel 25: Die Vertragsstaaten könnten Artikel 7 nicht einfach absetzen und damit die Antarktis für die Nutzung von Rohstoffen freigeben. Sie haben sich selbst verpflichtet, in diesem Fall ein System einzuführen, das den Umweltschutz und die Abbaugenehmigungen genauestens regelt.
Für die Fischerei gelten Sonderrechte, wie Sie schon sagten. China und Norwegen möchten nun zum Beispiel den Krillfang ausweiten. Wie sehen Sie derartige Entwicklungen: Sind die Regeln scharf genug, um den Schutz des Ökosystems zu gewährleisten?
Dieser Punkt betrifft den Antarktisvertrag nur indirekt. In den 1970er Jahren bemerkte man, dass es notwendig wäre, auch die Fischerei im Südpolarmeer zu regeln. Das "Abkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze von 1980" (CCAMLR) deckt nun diesen Aspekt ab. Wer dort Mitglied sein will, muss zwar nicht auch dem Antarktisvertrag beitreten, aber dessen wesentliche Aussagen zu den internationalen Beziehungen auf diesem Kontinent respektieren. Die verantwortliche Behörde in Hobart auf Tasmanien legt die staatlichen Fangquoten nach heutigem Stand der Wissenschaft fest: nach einem ähnlichen Verfahren wie in der Nordsee oder dem Atlantik. Wenn eine Quote erfüllt ist, wird die jeweilige Fischerei geschlossen.
Der Vertrag erkennt zwar an, dass der Fischfang einen unter Umständen erheblichen Eingriff in die Natur darstellen kann, sieht aber ebenso ein Recht, die natürlichen Ressourcen in einem vernünftigen, also wissenschaftlich vertretbaren Maß für die Menschheit zu nutzen. CCAMLR zielt deshalb auf eine ökologisch verträgliche Fischerei und bezieht in die Berechnung der Fangquoten ebenso die Reaktionen der abhängigen Ökosysteme mit ein. Deshalb erforscht man parallel etwa auch die Bestände der Räuber wie Wale, Pinguine und Robben, die ebenfalls die Fisch- und Krillbestände nutzen. CCAMLR gilt als weltweit führend in dieser Art von umweltbewusstem Ressourcenmanagement.
Ein zweiter Kritikpunkt ist der zunehmende Tourismus in der Antarktis. Darf jeder, der über ein geeignetes Schiff verfügt, Touristen an Land bringen?
Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, die Antarktis zu besuchen. Sie ist nicht nur für Forscher reserviert. Aber die Vertragsstaaten sehen auch einen Regelungsbedarf in der Zahl und der Art der Reisen, da Schutz und Unberührtheit der Natur Vorrang vor dem Tourismus haben. Jeder Reiseveranstalter wie Individualtourist braucht deshalb eine Genehmigung der jeweiligen verantwortlichen Institution in seinem Land. Bei uns ist dies das Umweltbundesamt in Dessau. Alle Reisen benötigen einen Genehmigungsbescheid, da sonst ein Straftatbestand vorliegt. So sind zum Beispiel Schiffe, die Touristen in der Antarktis an Land bringen möchten, auf eine Kapazität von 500 Passagieren beschränkt. Zu keiner Zeit dürfen sich von diesen mehr als 100 Personen gleichzeitig an Land aufhalten. Außerdem muss pro 20 Personen ein Betreuer mit dabei sein. Während des Aufenthalts an Land darf nicht geraucht und auch nicht der kleinste Abfall hinterlassen werden. Fest installierte Tourismusprojekte wie beispielsweise Hotels sind vollständig untersagt, da sie einen dauerhaften Eingriff in die Natur darstellen würden. Die Vorschriften sind also sehr streng. Leider verstoßen Einzelne gegen diese Regelungen. So versank im letzten Jahr im Rossmeer eine norwegische Jacht mit drei Personen an Bord, die dort ohne Genehmigung unterwegs waren.
Die internationale Zusammenarbeit der Wissenschaftler und Staaten gehört zu den wirklich großen Leistungen des Vertrags. Wäre er nicht auch Vorbild für die Arktis, wo die umliegenden Nationen stark miteinander konkurrieren?
Eines vorab: Arktis und Antarktis unterscheiden sich gewaltig. Die Antarktis ist ein staatsfreier und menschenleerer Kontinent, während die Arktis in weiten Teilen aus dem arktischen Ozean besteht, den souveräne Staaten umgeben. Die Grundvoraussetzung ist also eine völlig andere. In der Arktis greift das Seerechtsübereinkommen, das unter anderem ausschließliche Wirtschaftszonen und die Einteilung der Festlandssockel regelt. Wirtschaftliche Ausnutzung und Schutz der Arktis werden sich daher nicht in der Form regeln lassen, wie es mit dem Umweltschutzprotokoll in der Antarktis geschehen ist. Wie im Süden funktioniert aber auch im Norden die internationale Zusammenarbeit in der Forschung sehr gut.
Wenn Sie die letzten Jahrzehnte betrachten: Was würden Sie als größten Erfolg des Antarktisvertrags betrachten?
Der Antarktisvertrag ist wohl einer der erfolgreichsten Friedensverträge aller Zeiten. Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass im Kern ungelöste Souveränitätskonflikte zwischen beteiligten Vertragsstaaten vorhanden sind: Es existieren Gebietsansprüche einiger Staaten, die andere nicht anerkennen. Über den Antarktisvertrag gelang es, diese Konflikte seit mehr als 50 Jahren konfliktfrei zu regeln. In seiner Präambel steht, dass die Vertreter "in der Erkenntnis, dass es im Interesse der ganzen Menschheit liegt, die Antarktis für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke zu nutzen und nicht zum Schauplatz oder Gegenstand internationaler Zwietracht werden zu lassen" den Vertrag geschlossen haben. In diesem Sinn hat er Vorbildcharakter für zukünftiges politisches Handeln.
Herr Reinke, wir danken Ihnen für das Gespräch.
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