News: Embryonen vor dem Gesetz der Zukunft
Auf der Berliner Tagung trafen in den vergangenen drei Tagen die unterschiedlichen Positionen aufeinander. Gleich zu Beginn nahmen Behindertenvertreter das Mikrofon in die Hand und forderten Solidarität statt Selektion. Ihnen ging es um die Präimplantationsdiagnostik (PID). Damit soll Paaren geholfen werden, die schon ein Kind mit einer schweren Erbkrankheit wie Mukoviszidose geboren haben. Nach der Befruchtung im Reagenzglas warten die Ärzte bei der PID ab, bis der Embryo aus einem kleinen Zellhaufen besteht. Eine dieser Zellen wird abgetrennt, genetisch untersucht, und nur wenn sie frei von der Erbkrankheit ist, wird der Embryo auch in die Gebärmutter der Frau übertragen.
Die Politologin Kathrin Braun, Privatdozentin an der Uni Göttingen, sieht in der PID einen Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde: "Die Menschenwürde wird verletzt, weil andere bestimmt haben, wie die zukünftigen Menschen sein sollen und sie nach ihren Zwecken gestalten." Für Professor Klaus Dietrich, Direktor der Universitätsfrauenklinik Lübeck, hat hingegen jedes Paar ein Recht auf ein eigenes Kind. Wenn sich dieses Recht nur mit der PID verwirklichen lässt, dann sollte sie auch erlaubt werden: "Wir haben über 200 Anfragen von betroffenen Paaren, für die durchaus die Präimplantationsdiagnostik eine vernünftiger und gewünschter Schritt wäre."
Viele Eltern erwarten immer mehr von den Ärzten, die Forscher stellen immer neue Methoden bereit. Doch dieses sich selbst verstärkende Wechselspiel aus Angebot und Nachfrage könne nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage sein, widersprach entschieden der Sozialpsychiater und Historiker Professor Klaus Dömer aus Hamburg. Ordne man sich dem Wunsch nach einem gesunden und nicht behinderten Kind unter, dann bediene man eine kleine Klientel, schädige aber möglicherweise große Gruppen: "Beispielsweise alle Behinderten, die sich auf diese Weise diskriminiert fühlen müssen." Eine Behinderung gilt nicht mehr als naturgegeben, denn man hätte sie ja technisch vermeiden können. Allerdings um den Preis, damit auch den behinderten Menschen vermieden zu haben. Bei einem Schwangerschaftsabbruch durch Abtreibung gilt dem Gesetzgeber eine mögliche Behinderung des Kindes allerdings schon heute als Begründung, auch wenn hier ebenfalls eine Selektion stattfindet. Der Präsident der Bundesärztekammer Jörg Dietrich Hoppe sieht hier eine Diskrepanz, die nicht bestehen bleiben dürfe: "Der Embryo im Reagenzglas ist besser geschützt als ein Kind im Mutterleib."
Wichtigstes Fazit der Tagung: Mit den Mitteln der Wissenschaft allein lässt sich der Streit um die PID, um die Embryonenforschung und die künstliche Befruchtung außerhalb der Ehe nicht entscheiden. Deshalb zählt nach Ansicht von Andrea Fischer die Meinung jedes Einzelnen. Damit diese Meinungen auch Gehör finden, hat das Gesundheitsministerium eine Internet-Seite eingerichtet, auf der die Diskussion über ein neues Fortpflanzungsgesetz fortgeführt werden soll.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.