Direkt zum Inhalt

Corona-Pandemie: Ethikrat spricht sich für Ausweitung der Impfpflicht aus

Kaum etwas entzweit die deutsche Gesellschaft zurzeit so sehr wie die Corona-Impfpflicht. Nun hat der Ethikrat Position bezogen und eine Empfehlung ausgesprochen.
Geimpfte Person streckt der Kamera den Impfpass entgegen.

Der Deutsche Ethikrat befürwortet eine Ausweitung der kürzlich beschlossenen Impfpflicht für Personal in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen auf »wesentliche Teile der Bevölkerung«. Dies müsse aber mit weiteren Maßnahmen flankiert werden, heißt es in einer mehrheitlich beschlossenen Empfehlung des unabhängigen Gremiums, das die Bundesregierung in ethischen Fragen der Corona-Pandemie berät. Neben flächendeckenden Impfangeboten und ausreichend Impfstoff sollte demnach soweit möglich der Impfstoff frei gewählt werden können. Empfohlen werden auch direkte Einladungen mit personalisierten Terminen, ein datensicheres nationales Impfregister und verständliche Informationen.

Wie entwickelt sich die Pandemie? Welche Varianten sind warum Besorgnis erregend? Und wie wirksam sind die verfügbaren Impfstoffe? Mehr zum Thema »Wie das Coronavirus die Welt verändert« finden Sie auf unserer Schwerpunktseite. Die weltweite Berichterstattung von »Scientific American«, »Spektrum der Wissenschaft« und anderen internationalen Ausgaben haben wir zudem auf einer Seite zusammengefasst.

Insgesamt stimmten 20 der derzeit 24 Mitglieder des Ethikrats für die Empfehlung zur Ausweitung der Impfpflicht und vier dagegen. Zum Umfang der Ausweitung gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen. So befürworten 13 von 20 Mitgliedern, die grundsätzlich dafür sind, eine Ausweitung der Impfpflicht auf alle Erwachsenen, die sich impfen lassen könnten. Sieben Mitglieder sind dafür, dies auf Erwachsene zu beschränken, die zu Corona-Risikogruppen wie Älteren oder Vorerkrankten gehören.

Der Ethikrat war von Bund und Ländern um eine Einschätzung gebeten worden. Hintergrund ist, dass im Bundestag wohl Anfang kommenden Jahres ohne Fraktionsvorgaben über eine allgemeine Impfpflicht abgestimmt werden soll – dafür hatte sich unter anderen Kanzler Olaf Scholz (SPD) ausgesprochen. Eine erste begrenzte Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember schon beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Der Ethikrat erläuterte, hohe Impfquoten seien entscheidend, um in eine kontrollierte Situation zu kommen. Dabei stelle eine Impfpflicht stets eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter dar. Eine Ausweitung sei nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen abschwächen oder verhindern könne – etwa eine hohe Sterblichkeit, langfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen großer Bevölkerungsteile oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems. (dpa/kas)

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.