Fortpflanzungsmedizin: Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zur Polkörperdiagnostik
Der Nationale Ethikrat hat am Mittwoch seine Stellungnahme zum Thema Polkörperdiagnostik vorgelegt. Er sieht demnach gegenwärtig keine Notwendigkeit besonderer gesetzlicher Vorschriften in diesem Bereich, hält jedoch an seiner Empfehlung an den Gesetzgeber fest, den Gesamtbereich der Fortpflanzungsmedizin in einem Fortpflanzungsmedizingesetz zu regeln.
Bereits in seiner Stellungnahme "Genetische Diagnostik vor und während der Schwangerschaft" (2003) hat der Ethikrat die Möglichkeiten und Grenzen der Polkörperdiagnostik dargestellt und sie im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik ethisch und rechtlich bewertet.
Die Polkörperdiagnostik gilt in Deutschland als erlaubt und wird auch durchgeführt, weil die Untersuchungen an der Eizelle während des so genannten Vorkernstadiums vorgenommen werden, das heißt, bevor ein Embryo im Sinne des Embryonenschutzgesetzes entstanden ist. Vor diesem Hintergrund hat der Nationale Ethikrat am 19. Februar 2004 Sachverständige angehört, um sich über die weitere Entwicklung der Technik, ihre Einsatzmöglichkeiten im Rahmen fortpflanzungsmedizinischer Behandlungen und ihre Anwendung unter den Bedingungen des Embryonenschutzgesetzes zu informieren.
Der Ethikrat begrüßt die Initiative der die Polkörperdiagnostik durchführenden Einrichtungen, diese Untersuchungsmethode nur im Rahmen einer gemeinsamen wissenschaftlichen Erhebung einzusetzen.
Bereits in seiner Stellungnahme "Genetische Diagnostik vor und während der Schwangerschaft" (2003) hat der Ethikrat die Möglichkeiten und Grenzen der Polkörperdiagnostik dargestellt und sie im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik ethisch und rechtlich bewertet.
Die Polkörperdiagnostik gilt in Deutschland als erlaubt und wird auch durchgeführt, weil die Untersuchungen an der Eizelle während des so genannten Vorkernstadiums vorgenommen werden, das heißt, bevor ein Embryo im Sinne des Embryonenschutzgesetzes entstanden ist. Vor diesem Hintergrund hat der Nationale Ethikrat am 19. Februar 2004 Sachverständige angehört, um sich über die weitere Entwicklung der Technik, ihre Einsatzmöglichkeiten im Rahmen fortpflanzungsmedizinischer Behandlungen und ihre Anwendung unter den Bedingungen des Embryonenschutzgesetzes zu informieren.
Der Ethikrat begrüßt die Initiative der die Polkörperdiagnostik durchführenden Einrichtungen, diese Untersuchungsmethode nur im Rahmen einer gemeinsamen wissenschaftlichen Erhebung einzusetzen.
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