Direkt zum Inhalt

News: EU-Kommission beschließt Leitlinien für Stammzellforschung

Die Kommission der Europäischen Union hat heute strikte Leitlinien für die Forschung an embryonalen Stammzellen festgelegt. Demnach soll in der Europäischen Union keine Stammzellforschung finanziell unterstützt werden, die in einem Mitgliedsstaat verboten ist. Die Stammzellen dürfen nur von überzähligen Embryonen gewonnen werden, die vor dem 27. Juni 2002 erzeugt worden sind. Die Spender der Embryonen müssen ihr Einverständnis gegeben haben und dürfen keine finanziellen Vorteile hieraus ziehen. Außerdem müssen die Wissenschaftler, die Fördermittel von der EU beantragen, nachweisen, dass ihre Arbeit nicht mit anderen Mitteln, insbesondere nicht mit bereits existierenden embryonalen oder adulten Stammzelllinien, durchgeführt werden kann.

Die Leitlinien waren heftig umstritten, da sich die Regelungen in den Mitgliedstaaten der EU deutlich voneinander unterscheiden. Während in Großbritannien verhältnismäßig liberale Regelungen herrschen, ist in Deutschland die Herstellung embryonaler Stammzellen grundsätzlich verboten. Geforscht werden darf nur an importierten Stammzelllinien, die im Ausland vor dem 1. Januar 2002 hergestellt worden sind.

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.